Anfragen

Es gibt verschiedene Frageformen zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes:

Die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Landtages.

Die Schriftliche Anfrage, die jedes Mitglied einbringen kann, die von dem Landtagspräsidenten an die Landesregierung weiter geleitet wird und innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet wird.

Die Große Anfrage, die von mindestens fünf Abgeordneten oder einer Fraktion gestellt werden kann, ebenfalls schriftlich beantwortet wird und auf Antrag zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht werden kann.

Die Dringlichkeitsanfrage und die Aktuelle Aussprache, die zu Themen von aktuellem und allgemeinem Interesse von einer Fraktion oder mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden kann.

Das Fragerecht der Parlamentarier wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere Minister der Landesregierung aufzufordern, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.

 

Anfragen der Fraktion DIE LINKE

Sie können auf unserer Seite die aktuellen Anfragen unserer Landtagsabgeordneten einsehen, sobald diese von der Landtagsverwaltung online gestellt wurden. Sobald die Anfragen von der Regierung des Saarlandes beantwortet wurden, steht "Beantwortet" im Titel der Anfragen. Ein Link zur Antwort steht dann im Text der hier veröffentlichten Anfragen zur Verfügung. Mit dem Menü auf der rechten Seite können sie alle Anfragen eines bestimmten Abgeordneten auswählen. Zur Suche steht zusätzlich eine Kalenderfunktion zur Verfügung. Die Seite wird stetig aktualisiert.

12. Februar 2010 Lothar Schnitzler

Meerwasserfischzuchtanlage Völklingen - Beantwortet

Ich frage die Regierung des Saarlandes:1. Wie hat die Stadt Völklingen den Bau der Meeresfischzuchtanlage gegenüber der Landesregierung begründet?2. Welche Stellungnahme hat die Kommunalaufsichtsbehörde zu dem Antrag der Stadt Völklingen abgegeben?3. Wurde das überwiegende öffentliche Interesse für den Betrieb der Meerwasserfischzuchtanlage in... Mehr...

 
1. Februar 2010 Dagmar Ensch-Engel

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit - Beantwortet

Nach der Entscheidung des Bundesrates (Drucksache 820/09) ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ab 1. Januar 2010 nicht mehr Pflicht, sondern kann freiwillig erfolgen. Die Blauzungenkrankheit ist, nach wie vor, eine ernsthafte Bedrohung für Schaf-, Ziegen- und Rinderbetriebe, mit schweren ökonomischen und tierschutzrelevanten Folgen. Eine... Mehr...