Am 24. Februar 2010 stand in der SZ auf S. B2 ein Artikel „Eilig’s Blechle der Politik“. Dort heißt es u. a. „Wie viel die Landesfahrzeugflotte genau an Leasingkosten verursacht, wollte die Staatskanzlei aufgrund ‚vertraglicher Verpflichtungen’ nicht beantworten.“. Die vertragliche Verpflichtung kann sich nur auf das jeweilige Fahrzeug beziehen. Nicht aber auf die Gesamtzahl, zumal es sich um unterschiedliche Hersteller handelt.
Ich frage die Regierung des Saarlandes
1. Wie viele Dienstfahrzeuge standen dem Ministerpräsidenten, den Ministern und den
Staatssekretären, also der Regierung insgesamt, zur Verfügung
a) im Jahre 2008,
b) im Jahre 2010?
2. Wie hoch waren die Leasingkosten insgesamt
a) im Jahre 2008,
b) im Jahre 2010?
3. Hält die Landesregierung diese Kosten angesichts der Haushaltslage des Landes für
vertretbar?
4. Würden bei der Neu- bzw. Wiederbeschaffung von Fahrzeugen ökologische Kriterien
berücksichtigt. Um welche handelt es sich. Bitte Spezifikation für jedes Fahrzeug.
Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 31.08.2010 - hier weiterlesen