Das Gesetz, das die Bezahlung der Tagesmütter regelt, sieht nur einen geringen Betrag für die Betreuung der Kinder vor, daher ist von Interesse, in welchem Ausmaß die Kinderunterbringung gelingt und auch wie sich die Situation der mit der Betreuung befassten Tagesmütter darstellt.
Ich frage die Regierung des Saarlandes:
1. Wie viele Tagesmütter werden derzeit von den Jugendämtern als aktiv
geführt (Stand 30.04.2010 / 01.05.2010)?
2. Wie viele gibt es in den einzelnen Landkreisen? (Die Landkreisen bitte auch nach
Gemeinden aufschlüsseln, um fehlende Bedarfe transparent zu machen.)
3. Wie viele Betreuungsstunden werden den Tagesmüttern pro Kind durchschnittlich
zuerkannt?
4. Wie viele Kinder werden von den Tagesmüttern durchschnittlich betreut?
5. Gibt es Tagesmütter, die zurzeit keine Kinder betreuen?
6. Wie viele Tagesmütter haben im letzten Jahr ihre Tätigkeit aufgegeben und stehen
nun nicht mehr als Tagesmutter zur Verfügung? – Wurden Gründe angegeben und
wenn ja, welche Gründe wurden dabei angeführt, weshalb die Arbeit nicht mehr
fortgeführt worden ist?
7. Wie häufig gibt es „Reklamationen“ von Seiten des Jugendamtes, die darauf
zurückzuführen sind, dass die geleisteten Stunden nicht dem Vertrag mit der
Tagesmutter entsprechen?
8. Wie häufig wird Geld von Tagesmüttern zurückgefordert und mit welcher
Begründung?
9. Findet eine Vermittlung zwischen Eltern und Tagesmutter statt, wenn der
tatsächliche Umfang der Betreuungszeiten größer ist, als dies ursprünglich
vereinbart wurde?
10. Wer kümmert sich um die Bezahlung der Stunden, die nicht mit dem Jugendamt
abgesprochen worden sind?
11. Welche Versicherungen werden von Seiten des Jugendamtes für die Kinder in der
Tagespflegezeit übernommen oder müssen die Tagesmütter auch noch
Haftpflichtversicherungen usw. für die Kinder abschließen?
12. Wie viele Tagesmütter haben zum Stichtag (Stand 30.04.2010 / 01.05.2010) bereits
ihre 160 Ausbildungsstunden geleistet?
13. In welchem Zeitrahmen werden diese 160 Wochenstunden in der Regel vermittelt
(Unterrichtsblöcke? – am Wochenende, abends?)?
14. Wie häufig gibt es Auffrischungskurse und in welchem zeitlichen Umfang?
15. Bei wie vielen der oben angeführten Tagesmütter liegt ein Erste-Hilfe-Kurs vor?
16. Wie viele der Kurse wurden in den letzten beiden Jahren aktualisiert?
17. Gibt es finanzielle Zuschüsse für diese Erste-Hilfe-Kurse und wenn ja, durch wen
werden die Kosten übernommen?
Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 31.08.2010 - hier weiterlesen