26. September 2011 Birgit Huonker

Personalbedarfsplanung in der saarländischen Justiz - Beantwortet

Der Personalbedarf für Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird in Deutschland in den Ländern mit dem Personalbedarfsberechnungssystem Pebbsy berechnet.

Ich frage die Regierung des Saarlandes:

1.
Welchen Personalbedarf hat die Landesregierung auf der Grundlage von Pebbsy für die Justiz des Saarlandes in den letzten Jahren für das Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgerichte, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft errechnet?

Bitte auflisten:
‐ für 2009
‐ für 2010
‐ für 2011

2.
Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziff. 1. enthalten?

3.
Wie viele Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren in der Justiz in den vergangenen Jahren tatsächlich tätig, wobei die Landesregierung nicht die Anzahl der Personen, sondern die aufsummierten Arbeitskraftanteile angeben möge, und zwar

- für Januar 2009
- für Januar 2010
- für Januar 2011,

Bitte auflisten nach den in Ziff. 1 angegebenen Gerichtszweigen.

4.
Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziff. 3 enthalten?

5.
Entsprechen die jeweils vorhandenen Arbeitskraftanteile (Frage 3) den in den verschiedenen Jahren vorhandenen Stellen oder waren zu den angegebenen Zeitpunkten Stellen unbesetzt? Wenn ja, in welchem Umfang?

6.
Falls Stellen unbesetzt waren (Frage 5): Was sind die Gründe hierfür?

7.
Falls die tatsächlich vorhandenen Arbeitskraftanteile in der Justiz (Frage 3) von dem nach Pebbsy errechneten Bedarf (Frage 1) abweichen:
Worauf beruht diese Abweichung? Hält die Landesregierung einen Personalbedarf in der Justiz für ausreichend, der noch unter den nach Pebbsy errechneten Zahlen liegt?

8.
Pebbsy ist ein bundesweites System. Allerdings haben alle Bundesländer länderspezifische Besonderheiten in ihren Berechnungen berücksichtigt.
Welche länderspezifischen Besonderheiten wurden bei Pebbsy in der Vergangenheit für das Saarland berücksichtigt? Bei welchen Annahmen, Schätzungen, Berechnungsfaktoren und sonstigen Besonderheiten unterscheiden sich die Grundlagen der saarländischen Pebbsy-Zahlen von den Grundlagen der Pebbsy-Zahlen in anderen Bundesländern?

9.
Inwieweit und auf welche Weise werden bei der Ermittlung der Pebbsy-Zahlen Gesichtspunkte der Qualität der Justiz berücksichtigt? Sind die Pebbsy-Zahlen nach Auffassung der Landesregierung ein Maßstab dafür, wie viele Fälle jeder Richter und jede Richterin erledigen sollte oder könnte die Richterliche Unabhängigkeit solchen Vorgaben entgegenstehen?

10.
Welche personellen Auswirkungen wird die zu erwartende bundesgesetzliche Einführung der Untätigkeitsbeschwerde nach Einschätzung der Landesregierung auf die Gerichte des Saarlandes haben?

11.
Teilt die Landesregierung die Auffassung des Deutschen Juristentages, wonach bei Haushaltsanträgen der von den jeweiligen Gerichtspräsidien ermittelte Personalbedarf berücksichtigt werden sollte (vgl. den entsprechenden Beschluss des 66. Deutschen Juristentages 2006 Abteilung Justiz)?

Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 09.11.2011 - hier weiterlesen