Ich frage die Regierung des Saarlandes,
1. Welche Unternehmen tragen die Behördenpost für die Landesbehörden aus?
2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost des Landes
beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarif-
vertrags Ende April?
3. Stellt die Landesregierung sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwal-
tungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde
liegenden Tarifvertrags Ende April ein Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde
(West/Ost) gezahlt wird? Bitte Vorgehen begründen.
4. Plant die Landesregierung Änderungen des Vergaberechtes, um die Zustellung von
Behördenpost im Bundesland durch Dienstleister, welche den bisherigen Mindestlohn
von 9,80 Euro pro Stunde (West/Ost?) unterlaufen, zu unterbinden?
Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 15.06.2010 - hier weiterlesen