Ich frage die Regierung des Saarlandes:
1. Wie hat die Stadt Völklingen den Bau der Meeresfischzuchtanlage gegenüber der Landesregierung begründet?
2. Welche Stellungnahme hat die Kommunalaufsichtsbehörde zu dem Antrag der Stadt Völklingen abgegeben?
3. Wurde das überwiegende öffentliche Interesse für den Betrieb der Meerwasserfischzuchtanlage in Völklingen gem. § 118 KSVG durch die Landesregierung bejaht? Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft und de Ministeriums für inneres und Europa?
4. Hat die Landesregierung von der Möglichkeit des neuen § 118 Abs. 2 KSVG Gebrauch gemacht, die Befreiung der Stadt Vöklingen von den Voraussetzungen des § 108 KSVG mit Bedingungen und/oder Auflagen zu verbinden? Wenn ja, welche?
5. Wie hoch ist das Investitionsvolumen, das für die Errichtung der Meerwasserfischzuchtanlage aufgebracht werden muss und wie werden diese finanziert (Falls eine Mischfinanzierung vorgesehen ist, bitte Anteile, die aus Eigenmittelfinanzierung bzw. Fremdfinanzierung beruhen, angeben.)
6. Haben sich die Investitionskosten gegenüber der Planung bis heute verändert. Wenn ja, wie stellt sich das Investitionsvolumen derzeit dar?
7. Wie hoch soll das Stammkapital der Gesellschaft sein, die die Meerwasserfischzuchtanlage betreibt und wie hoch ist der jeweilige Anteil der Kapitalgeber?
8. Wie ist eine eventuelle Ausstiegsklausel in dem Vertrag mit dem/den privaten Investor/en gestaltet. Wer übernimmt dabei die finanziellen Risiken einer Abwicklung der Gesellschaft?
9. Wie hoch sind voraussichtlich die laufenden Kosten, die für den Betrieb der Meerwasserfischzuchtanlage aufgebracht werden müssen?
10. Wann soll die Meereswasserfischzuchtanlage voraussichtlich die Gewinnschwelle erreichen und wie sollen die bis dahin notwendigen Betriebskostenzuschüsse finanziert werden?
11. Wie stellen sich die Kosten der Professur dar, die zur wissenschaftlichen Begleitung der Anlage an der HTW eingerichtet wurden (bitte Finanzierungsanteile eine Stiftung und der Hochschule sowie des Landes für die Professur, wissenschaftliches sowie verwaltungstechnisches Personal, Sachmittel, Kosten für Büro, Sekretariat etc.).
Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 26.03.2010 - hier weiterlesen