Vorbemerkung:
In der Bundesrepublik Deutschland leben zahlreiche Roma-Flüchtlinge, die im Zuge des Kosovo bzw. des ehemaligen Jugoslawien-Konflikts -Konflikts in Deutschland Zuflucht gesucht haben. Nach Abschluss eines Übernahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kosovo bzw. dem ehemaligen Jugoslawien hat die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres angekündigt, in den kommenden Jahren etwa 14.000 Kosovaren aus Deutschland in den Kosovo bzw. das ehemalige Jugoslawien abzuschieben. Bei dem überwiegenden Teil – etwa 10.000 – handelt es sich um Roma-Flüchtlinge, die im Kosovo bzw. dem ehemaligen Jugoslawien mit massiven Diskriminierungen zu rechnen haben. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Thomas Hammarberg, hat im Dezember vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass von einer würdevollen und sicheren Aufnahme von Roma-Flüchtlingen im Kosovo bzw. dem ehemaligen Jugoslawien nicht gesprochen werden könne und die Bundesregierung für ihr Vorgehen kritisiert. Minderheiten wie Roma, Opfer von Menschenhandel sowie Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aus dem Kosovo, Serbien sowie dem ehemaligen Jugoslawien geflüchtet seien, müssten als Minderheiten im Kosovo bzw. im ehemaligen Jugoslawien mit Verfolgung rechnen. Insbesondere Roma sind im Kosovo bzw. im ehemaligen Jugoslawien von der Gesundheitsversorgung und vom Bildungssystem ausgeschlossen und leben in elenden Verhältnissen, meist in slumartigen Siedlungen, in denen ein würdevolles Leben nicht möglich ist.
Ich frage die Regierung des Saarlandes:
a) Wie viele Personen wurden im Zeitraum zwischen 1989 und 1998 aus dem
ehemaligen Jugoslawien aufgenommen bzw. abgeschoben?
b) Wie viele Personen wurden in den Jahren 1999 und 2000
aufgenommen bzw. abgeschoben?
c) Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2000 aufgenommen bzw.
abgeschoben?
d) Wo und wie wurden/waren diese Personen im Saarland untergebracht?
e) Von wie vielen aufgenommenen Personen ist der Aufenthalt im Verlaufe
des Verfahrens ohne Information der Behörden verändert worden bzw.
nicht mehr bekannt?
a) deren Aufenthalt geduldet wird,
b) die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind,
c) die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind,
d) die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind,
e) wie viele von ihnen haben jeweils die kosovarische, serbische oder eine
andere Staatsangehörigkeit,
f) wie viele von ihnen sind (vollziehbar) ausreisepflichtig,
g) und wie lange leben diese Personengruppen jeweils im Durchschnitt bereits
im Saarland?