21. Dezember 2011 Barbara Spaniol

Raumordnungs- bzw. Planungsverfahren für die auf dem Enklerplatz in Homburg geplante Einkaufsgalerie - Beantwortet

Die ECE-Projektmanagementgesellschaft plant auf dem Enklerplatz in Homburg die Errichtung einer Einkaufsgalerie. Nach der Europa-Galerie Saarbrücken und dem Saarpark-Center Neunkirchen würde es sich um das drittgrößte ECE-Einkaufscenter im Saarland handeln. Jüngst wurde berichtet, dass seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ein Raumordnungsverfahren für die Großansiedlung als zwingend erforderlich angesehen werde und diesbezüglich ein Streit u. a. mit dem Oberbürgermeister der Stadt Homburg entbrannt sei. Ebenso soll die Thematik innerhalb der Landesregierung nicht einheitlich beurteilt werden. Aktuellen Presseberichten zufolge findet vorerst ein Raumordnungsverfahren nicht statt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1.
Wie gestaltet sich nach Einschätzung der Landesregierung der nun zwischen dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr und der Stadt Homburg getroffene Kompromiss, wonach vorerst auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet wird? Wie beurteilt die Landesregierung dabei grundsätzlich die Auffassung, ein Raumordnungsverfahren für die Einkaufsgalerie sei in Homburg nicht notwendig? Welche unterschiedlichen Auffassungen werden hierzu innerhalb der Landesregierung vertreten (bitte mit ausführlicher Begründung)?

2.
Seit welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Informationen ist dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr die konkrete Fläche der geplanten Einkaufsgalerie bekannt? Welche konkreten Äußerungen zu dem Projekt gab es in den Jahren 2008 und 2009 aus dem Umweltministerium und auf welche rechtlichen Grundlagen wurden diese seinerzeit gestützt? In der Presse wurde kommuniziert, der Stadt Homburg sei „signalisiert“ worden, ein Raumordnungsverfahren müsse nicht durchgeführt werden. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Gab es hier Verwaltungsakte, innerdienstliche Akten etc.?

3.
Soweit ein Raumordnungsverfahren trotzdem durchgeführt wird: Wann könnte nach Einschätzung der Landesregierung das Verfahren frühestens abgeschlossen sein? Wie ist der Standpunkt der Landesregierung zu der aufgeworfenen Fragestellung nach einer „Gleichbehandlung“ von Homburg mit anderen Städten?

4.
Wie steht die Landesregierung zu der Behauptung „je kleiner die Einkaufszentren desto höher die Floprate“? Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Auffassung der Landesregierung? Welche zusätzlichen Einkaufsflächen könnten nach Auffassung der Landesregierung den bestehenden Geschäften in Homburg und Umgebung zugemutet werden? Auf welche Erkenntnisse wird die Auffassung gestützt?

5.
Welche konkreten Argumente, die gegen die geplante Einkaufsgalerie sprechen, sind der Landesregierung bislang bekannt? Welche Untersuchungen zu den mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Ansiedlung großflächiger Einkaufszentren sind der Landesregierung bekannt? Wie berücksichtigt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Ängste und Sorgen des regional ansässigen Einzelhandels, der angesichts der Errichtung einer Einkaufsgalerie in der geplanten Größe deutliche Umsatzrückgänge befürchtet?

6.
Wie steht die Landesregierung zu dem Standpunkt, der Einzelhandel müsse dem Anspruch eines flächendeckenden, differenzierten und bedarfsgerechten Versorgungsangebots in zumutbarerer Erreichbarkeit genügen? Welche Meinung hat die Landesregierung dabei zu der Auffassung, durch das geplante Einkaufszentrum könne zusätzliche Kaufkraft, die von außen zufließe, generiert werden? Welche Konsequenzen hätte dies aus der Sicht der Landesregierung für die Standorte, aus denen die Kaufkraft abfließt? Welche Standorte wären voraussichtlich betroffen?

7.
Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, durch leerstehende kleine Ladenlokale in Kommunen verschlechtere sich die flächendeckende Versorgung, der soziale Zusammenhang sowie die Wohn- und Lebensqualität? Empfände es die Landesregierung im Hinblick auf die Fiskaleinnahmen aller Kommunen als gerecht, wenn die Kaufkraft in wenigen einzelnen Kommunen konzentriert würde (bitte mit ausführlicher Begründung)?

8.
Wie würde sich nach Auffassung des Landesregierung im Falle der Errichtung der Einkaufsgalerie in der geplanten Größe der Individualverkehr in Homburg verändern und welche Auswirkungen hätte dies für die Bürgerinnen und Bürger in Homburg?

9.
Welche Daten liegen der Landesregierung über Veränderungen der Kundenfrequenz in der Saarbrücker Bahnhofstraße seit der Eröffnung der Europa-Galerie vor? Sofern keine Informationen vorliegen: Beabsichtigt die Landesregierung, entsprechende Daten zu erheben? Wenn nein, warum nicht?

10.
Kann aus der Sicht der Landesregierung im Hinblick auf das geplante Einkaufscenter auch dann noch von einer „wichtigen Infrastrukturinvestition“ gesprochen werden, wenn man die Mühe einer ganzheitlichen Betrachtung aufwendet und die Argumente der Kritiker des Einkaufscenters in die Reflexion einbezieht? Was sind nach Auffassung der Landesregierung die charakteristischen Merkmale einer Infrastrukturinvestition?

Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 16.02.2012 - hier weiterlesen