<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>DIE LINKE. Fraktion Saarland</title>
		<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/</link>
		<description>Neuigkeiten als RSS-Feed</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>DIE LINKE. Fraktion Saarland</title>
			<url>http://www.linksfraktion-saarland.de/fileadmin/tpl_lcms2/gfx/favicon.gif</url>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/</link>
			<width>16</width>
			<height>16</height>
			<description>Neuigkeiten als RSS-Feed</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Wed, 21 Dec 2011 10:29:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Raumordnungs- bzw. Planungsverfahren für die auf dem Enklerplatz in Homburg geplante Einkaufsgalerie</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/raumordnungs-bzw-planungsverfahren-fuer-die-auf-dem-enklerplatz-in-hom-burg-geplante-einkaufsgaler/</link>
			<description>Die ECE-Projektmanagementgesellschaft plant auf dem Enklerplatz in Homburg die Errichtung einer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die ECE-Projektmanagementgesellschaft plant auf dem Enklerplatz in Homburg die Errichtung einer Einkaufsgalerie. Nach der Europa-Galerie Saarbrücken und dem Saarpark-Center Neunkirchen würde es sich um das drittgrößte ECE-Einkaufscenter im Saarland handeln. Jüngst wurde berichtet, dass seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ein Raumordnungsverfahren für die Großansiedlung als zwingend erforderlich angesehen werde und diesbezüglich ein Streit u. a. mit dem Oberbürgermeister der Stadt Homburg entbrannt sei. Ebenso soll die Thematik innerhalb der Landesregierung nicht einheitlich beurteilt werden. Aktuellen Presseberichten zufolge findet vorerst ein Raumordnungsverfahren nicht statt.<br /><br />Ich frage daher die Landesregierung:<br /><br />1.<br />Wie gestaltet sich nach Einschätzung der Landesregierung der nun zwischen dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr und der Stadt Homburg getroffene Kompromiss, wonach vorerst auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet wird? Wie beurteilt die Landesregierung dabei grundsätzlich die Auffassung, ein Raumordnungsverfahren für die Einkaufsgalerie sei in Homburg nicht notwendig? Welche unterschiedlichen Auffassungen werden hierzu innerhalb der Landesregierung vertreten (bitte mit ausführlicher Begründung)?<br /><br />2. <br />Seit welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Informationen ist dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr die konkrete Fläche der geplanten Einkaufsgalerie bekannt? Welche konkreten Äußerungen zu dem Projekt gab es in den Jahren 2008 und 2009 aus dem Umweltministerium und auf welche rechtlichen Grundlagen wurden diese seinerzeit gestützt? In der Presse wurde kommuniziert, der Stadt Homburg sei „signalisiert“ worden, ein Raumordnungsverfahren müsse nicht durchgeführt werden. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Gab es hier Verwaltungsakte, innerdienstliche Akten etc.?<br /><br />3. <br />Soweit ein Raumordnungsverfahren trotzdem durchgeführt wird: Wann könnte nach Einschätzung der Landesregierung das Verfahren frühestens abgeschlossen sein? Wie ist der Standpunkt der Landesregierung zu der aufgeworfenen Fragestellung nach einer „Gleichbehandlung“ von Homburg mit anderen Städten?<br /><br />4.<br />Wie steht die Landesregierung zu der Behauptung „je kleiner die Einkaufszentren desto höher die Floprate“? Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Auffassung der Landesregierung? Welche zusätzlichen Einkaufsflächen könnten nach Auffassung der Landesregierung den bestehenden Geschäften in Homburg und Umgebung zugemutet werden? Auf welche Erkenntnisse wird die Auffassung gestützt?<br /><br />5. <br />Welche konkreten Argumente, die gegen die geplante Einkaufsgalerie sprechen, sind der Landesregierung bislang bekannt? Welche Untersuchungen zu den mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Ansiedlung großflächiger Einkaufszentren sind der Landesregierung bekannt? Wie berücksichtigt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Ängste und Sorgen des regional ansässigen Einzelhandels, der angesichts der Errichtung einer Einkaufsgalerie in der geplanten Größe deutliche Umsatzrückgänge befürchtet?<br /><br />6. <br />Wie steht die Landesregierung zu dem Standpunkt, der Einzelhandel müsse dem Anspruch eines flächendeckenden, differenzierten und bedarfsgerechten Versorgungsangebots in zumutbarerer Erreichbarkeit genügen? Welche Meinung hat die Landesregierung dabei zu der Auffassung, durch das geplante Einkaufszentrum könne zusätzliche Kaufkraft, die von außen zufließe, generiert werden? Welche Konsequenzen hätte dies aus der Sicht der Landesregierung für die Standorte, aus denen die Kaufkraft abfließt? Welche Standorte wären voraussichtlich betroffen?<br /><br />7. <br />Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, durch leerstehende kleine Ladenlokale in Kommunen verschlechtere sich die flächendeckende Versorgung, der soziale Zusammenhang sowie die Wohn- und Lebensqualität? Empfände es die Landesregierung im Hinblick auf die Fiskaleinnahmen aller Kommunen als gerecht, wenn die Kaufkraft in wenigen einzelnen Kommunen konzentriert würde (bitte mit ausführlicher Begründung)?<br /><br />8. <br />Wie würde sich nach Auffassung des Landesregierung im Falle der Errichtung der Einkaufsgalerie in der geplanten Größe der Individualverkehr in Homburg verändern und welche Auswirkungen hätte dies für die Bürgerinnen und Bürger in Homburg?<br /><br />9. <br />Welche Daten liegen der Landesregierung über Veränderungen der Kundenfrequenz in der Saarbrücker Bahnhofstraße seit der Eröffnung der Europa-Galerie vor? Sofern keine Informationen vorliegen: Beabsichtigt die Landesregierung, entsprechende Daten zu erheben? Wenn nein, warum nicht?<br /><br />10. <br />Kann aus der Sicht der Landesregierung im Hinblick auf das geplante Einkaufscenter auch dann noch von einer „wichtigen Infrastrukturinvestition“ gesprochen werden, wenn man die Mühe einer ganzheitlichen Betrachtung aufwendet und die Argumente der Kritiker des Einkaufscenters in die Reflexion einbezieht? Was sind nach Auffassung der Landesregierung die charakteristischen Merkmale einer Infrastrukturinvestition?<br />]]></content:encoded>
			<category>Barbara Spaniol</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 10:29:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Tötungsdelikte mit rechtsextremem Hintergrund und Erfassung im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/toetungsdelikte-mit-rechtsextremem-hintergrund-und-erfassung-im-rahmen-des-kriminalpolizeilichen-mel/</link>
			<description>„DIE ZEIT“ und „DER TAGESSPIEGEL“ berichten in ihren Ausgaben vom 16. September 2010, dass seit dem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[„DIE ZEIT“ und „DER TAGESSPIEGEL“ berichten in ihren Ausgaben vom 16. September 2010, dass seit dem 3. Oktober 1990 „mindestens 137 Menschen bei Angriffen von Neonazis und anderen rechten Gewalttätern ums Leben gekommen sind“ (DIE ZEIT, 15. September 2010; DER TAGESSPIEGEL, 16. September 2010). Diese Zahlen stützen sich auf gemeinsame Recherchen des „DER TAGESSPIEGEL“ und der „DIE ZEIT“. Beide Zeitungen haben Urteile gesichtet, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Sicherheitsbehörden sowie Opferberatungsstellen befragt und mit Hinterbliebenen getöteter Menschen gesprochen. Die Amadeu Antonio Stiftung geht in der von ihr geführten Liste sogar von 182 Todesopfern aus.<br /><br />„DER TAGESSPIEGEL“ kommentiert das Ergebnis ihrer Recherche mit den Worten: Polizei und Bundesregierung melden „für die Jahre von Oktober 1990 bis heute lediglich 47 Todesopfer. Das sind 90 weniger, als „DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ recherchiert haben. Obwohl die Innenminister von Bund und Ländern sich vor zehn Jahren auf ein neues, deutlich erweitertes System zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität verständigt hatten. Doch immer gibt es noch reichlich Fälle, in denen die Strafverfolger ein rechtes Tatmotiv kaum oder gar nicht ergründen“ (DER TAGESSPIEGEL, 16. September 2010).<br /><br />Nach der Definition, auf die sich die Innenminister des Bundes und der Länder verständigt haben, gilt eine Tat insbesondere dann als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.“<br /><br />Die Bundesregierung führt in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag „Rechtsextreme Tötungsdelikte seit 1990 und antisemitisch motivierte Schändungen jüdischer Friedhöfe seit 2000“ (Bundestagsdrucksache 16/14122) zu „unterschiedlichen Anknüpfungspunkten für die Zuordnung einer Straftat als PMK“ aus, dass mit Ausnahme der echten Staatsschutzdelikte, die unabhängig von der Motivation des Täters immer als PMK zu erfassen sind, für die Polizei- und Justizbehörden die Tatmotivation für die konkrete Tat entscheidend ist. Demgegenüber haben die von Journalistinnen und Journalisten des „DER TAGESSPIEGEL“ und der „Frankfurter Rundschau“ in der Vergangenheit vorgelegten Listen zu rechtsextrem motivierten Tötungen nach eigenen Angaben (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 22. September 2000, S. 4) darüber hinaus all jene Fälle enthalten, bei denen der Täter nachweislich einem rechtsextrem eingestellten Milieu zuzurechnen ist und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist (ebd.).<br /><br />Ebenso muss die politische Beurteilung und Bewertung erfolgen, denn unter Zugrundelegung allein des juristischen Maßstabes wird die reale Gefahrenlage nicht erfasst und die tatsächliche Bedrohung, die vom Rechtsextremismus ausgeht, der Bevölkerung verharmlosend dargestellt. Die PMK ist die Grundlage für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gefährdungslagen in bestimmten Deliktbereichen. Es liegt auf der Hand, dass bei einem gesellschaftlich so brisanten Thema wie Rechtsextremismus und rechtsextreme Gewalt eine Differenz von 90 Todesopfern zu erheblichen Verunsicherungen über Aussagekraft und Zuverlässigkeit öffentlicher Darstellung führt.<br /><br />Unter den vom „DER TAGESSPIEGEL“ und der „DIE ZEIT“ registrierten Fälle rechter Tötungsdelikte, die nicht in der Statistik der Bundesregierung auftauchen, befindet sich auch ein Fall aus dem Saarland:<br /><br />Am 9. August 2002 wurde der 19-Jährige Ahmet S. in Sulzbach (Saarland) durch einen Täter getötet, der der Neonazi-Szene angehört. Die Polizei fand bei der Durchsuchung der Wohnung des Täters Fahnen mit NS-Symbolen. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.<br /><br />Auf die von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gestellte Große Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161 vom 27. September 2011) weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (S. 40) auf die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder zur Aufklärung von Straftaten hin und führt aus, dass auch die Zuordnung einer Straftat zur politisch motivierten Kriminalität den Polizeibehörden des Landes obliegt, in welchem der jeweilige Tatort liegt.<br /><br />Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wird von der Landesregierung die Tötung des 19-jährigen Ahmet S. durch einen Täter, der der Neonazi-Szene angehört, am 9. August 2001 in Sulzbach gemäß den Kriterien der PMK-rechts als politisch motivierte Straftat erfasst?<br /><br />Falls nein, wie begründet die Landesregierung, dass dieser Fall nicht als politisch rechts motivierte Straftat kategorisiert wird?<br /><br />2. <br />Wurde dieses Tötungsdelikt unmittelbar nach der Tat in einem polizeilichen Lagebild oder in der PMK-rechts erfasst, und wenn ja, wurde es als politisch rechts motivierte Straftat geführt?<br /><br />3. <br />Werden oder wurden – falls ja, bis wann – rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfasst? Hat das LfV seit 1990 rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte ermittelt und wenn ja, wie viele?<br /><br />4. <br />Welches sind die Anknüpfungspunkte und Kriterien für die Zuordnung eines Tötungsdeliktes zur PMK-rechts?<br /><br />5. <br />Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Fälle von Tötungen, bei denen der Täter nachweislich einem rechtsextrem eingestellten Milieu zuzurechnen ist und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist, der PMK-rechts zuzuordnen und wenn nein, warum nicht?<br /><br />6. <br />Wäre es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Zahl all derjenigen Tötungsfälle mit rechtsextremer Motivation, die derzeit zwar nicht der PMK-rechts zugeordnet werden, bei denen der Täter jedoch nachweislich einem rechtsextrem eingestellten Milieu zuzurechnen ist und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist, zumindest zu erfassen (und sei es auch nur nummerisch), um ein möglichst vollständiges Bild der Sicherheitslage in Bezug auf die Gefährdung durch rechte Gewalttäter zu erlangen und um die Öffentlichkeit über die tatsächliche Bedrohungslage zu informieren, und wenn nein, warum nicht?<br />]]></content:encoded>
			<category>Lothar Schnitzler</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>V-Leute in der Naziszene und Erkenntnisse über Waffen- und Sprengstoffbeschaffungen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/v-leute-in-der-naziszene-und-erkenntnisse-ueber-waffen-und-sprengstoffbeschaffungen/</link>
			<description>Die Mordserie der unter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannten Neonazigruppe hat...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Mordserie der unter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannten Neonazigruppe hat sich zu einem der größten Skandale der deutschen Sicherheitsbehörden entwickelt. Kontakte des in die Illegalität abgetauchten Trios und Hinweise auf ihren zwischenzeitlichen Aufenthaltsort wurden trotz der zahlreichen V-Leute nicht bekannt oder ignoriert. Es stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von V-Leuten in der Nazi-Szene, wenn diese ganz offensichtlich keinerlei Beitrag zur Verhinderung schwerster Straftaten liefern konnten.<br /><br />Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Werden V-Leute vom Landesamt für Verfassungsschutz in der NPD und/oder rechtsextremen Szene geführt? Wenn ja, wie viele? (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten.)<br /><br />2. <br />Wie viel Geld wird von Seiten des Landesamtes für Verfassungsschutz für den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene jährlich ausgegeben? (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten.)<br /><br />3. <br />Welche konkreten Erkenntnisse über die Beschaffung oder Beschaffungsversuche von Waffen und Sprengmitteln in der rechtsextremen Szene im Saarland gibt es, die den saarländischen Verfassungsschutz zu dem Schluss veranlassen, dass es in Teilen der rechtsextremen Szene im Saarland „eine Affinität zu Waffen und Sprengstoff“ gibt (vgl. Saarbrücker Zeitung vom 22.11.2011)?]]></content:encoded>
			<category>Lothar Schnitzler</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Alternative Nutzungsmöglichkeiten an den Bundeswehrstandorten im Saarland</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/alternative-nutzungsmoeglichkeiten-an-den-bundeswehrstandorten-im-saarland/</link>
			<description>Im Zuge der Reform der Bundeswehr haben sich harte Einschnitte bei den Bundeswehrstandorten im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Zuge der Reform der Bundeswehr haben sich harte Einschnitte bei den Bundeswehrstandorten im Saarland ergeben. Angesichts der massiven Reduzierung der Bundeswehrdienststellen stellt sich die Frage nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und Immobilien, die seitens der Bundeswehr nicht mehr benötigt werden.<br /><br />Ich frage die Landesregierung:<br /><br />1. <br />Welche Grundstücke und Gebäude der saarländischen Bundeswehrstandorte sind bereits zum jetzigen Zeitpunktungenutzt? Mit welcher Situation ist innerhalb der nächsten Jahre zu rechnen?<br /><br />2. <br />Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Regierung, ungenutzte Grundstücke und Gebäude der saarländischen Bundeswehrstandorte einer Verwendung für sonstige öffentliche oder private Zwecke zuzuführen? Welche Vorschläge einer alternativen Nutzung wurden der Regierung bislang bekannt?<br /><br />3. <br />Wird seitens der Regierung ein Konzept erstellt? Wenn ja, wann ist mit der Vorstellung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?<br /><br />4. <br />Besteht die Absicht, dass das Land oder eine Gesellschaft, an der das Land beteiligt ist, gegebenenfalls Teilflächen erwirbt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?<br /><br />5. <br />Welche Hilfen können EU, Bund und das Land im Rahmen der Umnutzung von Grundstücken und Gebäuden leisten?]]></content:encoded>
			<category>Wolfgang Schumacher</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Möglichkeiten zur Geltendmachung des Freibetrages nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ALG II-V beim Einkommen von nicht erwerbstätigen Minderjährigen beim Bezug von Kindergeld und anderem Einkommen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/moeglichkeiten-zur-geltendmachung-des-freibetrages-nach-6-abs-1-nr-2-alg-ii-v-beim-einkommen-vo/</link>
			<description>1. Als Einkommen werden allgemein im SGB II Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach §...</description>
			<content:encoded><![CDATA[1. <br />Als Einkommen werden allgemein im SGB II Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen bezeichnet (§ 11 Abs. 1 SGB II). Beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt es sich um einen besonderen Fall des Einkommens. Einkommen aus Kindergeld wird ausdrücklich als Einkommen des jeweiligen Kindes betrachtet.<br /><br />Als Pauschbeträge sind abzusetzen: Von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des SGB II, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat (§ 6 Abs. 1Nr. 2 ALG II-V).<br /><br />Insbesondere ist es entsprechend dem Wortlaut der Regelung auch nicht erforderlich, dass das Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wird. Nach unserer Auffassung kann die Freibetragspauschale bei Abschluss einer angemessenen Versicherung auch beim Bezug von Kindergeld und anderen Sozialleistungen geltend gemacht werden. Bei Volljährigen im eigenen Haushalt außerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist dies im Übrigen Verwaltungspraxis. Im Unterschied zur Regelung bei Volljährigen wird die Geltendmachung der Freibetragspauschale bei Minderjährigen nach unserer Auffassung lediglich vom tatsächlichen Abschluss einer angemessenen privaten Versicherung abhängig gemacht. Eine Einschränkung auf Minderjährige, die nicht mit volljährigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist durch die Änderung des § 6 ALG II-V zum 01.08.2009 entfallen. Mithin müssen nach unserer Auffassung auch minderjährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, für die Kindergeld gezahlt wird und die sonst kein Einkommen erzielen, bei Abschluss einer angemessenen privaten Versicherung in den Genuss der Absetzpauschale von 30 Euro nach § 6 ALG II-V kommen. Das Gleiche gilt bei anderem Einkommen bei fehlender Erwerbstätigkeit.<br /><br />Ich frage die Landesregierung:<br /><br />Wird dieser Auffassung zugestimmt?<br /><br />2. <br />Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages gehen Leistungsberechtigte vertragliche und finanzielle Verbindlichkeiten ein. Angesichts des knapp bemessenen Regelsatzes können die Beiträge für private Versicherungen nicht ohne Weiteres aus dem Regelsatz bestritten werden. Leistungsberechtigte werden somit auf den Freibetrag verwiesen. In der Folge haben Leistungsberechtigte schon aus Gründen der notwendigen, rechtlichen und finanziellen Sicherheit ein berechtigtes Interesse daran, vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zu erfahren, welche Versicherungen nach Grund und Höhe angemessen ist.<br />Ich frage die Landesregierung:<br /><br />• Welche konkreten Arten von Versicherungen zu welchen Beiträgen sind für Minderjährige als <br />&nbsp;&nbsp;angemessen zu betrachten:<br /><br />1. Allgemein: für Minderjährige für die Kindergeld gezahlt wird<br />2. In der Altersklasse bis sechs Jahren<br />3. In der Altersklasse der sechs bis 14-Jährigen<br />4. Für ältere Minderjährige<br /><br />• Unter welchen Umständen können besondere Versicherungen, die nicht unbedingt als üblich <br />&nbsp;&nbsp;zu betrachten sind, dennoch als angemessen betrachtet werden?<br />]]></content:encoded>
			<category>Ralf Georgi</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 15:53:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schnüffelsoftware an saarländischen Schulen? - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/schnueffelsoftware-an-saarlaendischen-schulen/</link>
			<description>Vorbemerkung:
Alle Bundesländer – auch das Saarland – haben im Dezember 2010 mit Schulbuchverlagen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorbemerkung:
Alle Bundesländer – auch das Saarland – haben im Dezember 2010 mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ geschlossen, der im Januar 2011 in Kraft getreten ist.
Darin wurde vertraglich festgelegt, dass ein Prozent der Schulrechner mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate” (urheberrechtlich geschützte Werke) untersucht werden sollen. Konkret heißt es darin: 
<i>„Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.“</i>
Wir fragen die Regierung des Saarlandes:
1.<br />Nach welchen Kriterien werden die entsprechenden Schulen (ein Prozent) ausgewählt und befinden sich darunter auch Schulen in freier Trägerschaft? Sind im Saarland bereits Schulen zum Einsatz der Plagiatssoftware ausgesucht worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann soll dies geschehen?
2.<br />Wie beurteilt die Landesregierung - gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen rund um den so genannten Staatstrojaner -&nbsp; die Vergabe der Softwareentwicklung an eine private Firma?
3.<br />Sind die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Philologenverband über den geplanten Einsatz einer Plagiatssoftware informiert worden? Wenn ja, wann und in welcher Form geschah dies und wie haben GEW und Philologenverband reagiert, als die Landesregierung diese über jene Maßnahme informierte? Wenn nein, warum nicht?
4.<br />Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schülerräte, Schulkonferenzen, Schülervertretungen etc.) über den Einsatz der Software informiert? Wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?
5.<br />Wurden die Personalräte sowie die Datenschutzbeauftragten der Schulen über den Einsatz der Software informiert? Wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?
6.<br />Welche Regelungen sind im Saarland zwischen den Schulen und den Lehrern zur privaten Nutzung von Schulcomputern getroffen worden? Ist die private Nutzung von Computern im Besitz der Schulen durch Lehrer arbeitsvertraglich oder per Anweisung ausgeschlossen worden? (Bitte ggf. nach Schulen aufschlüsseln.
7.<br />Welche Firma soll die geplante Plagiatssoftware entwickeln? Sind dazu bereits Ausschreibungen erfolgt? Gibt es bereits einen Anforderungskatalog an diese Software? Wurde die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes in die Planung bzw. Überprüfung der Plagiatssoftware eingebunden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
8.<br />Wie steht die Maßnahme in Einklang mit dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme?
9.<br />Welche Computer und Geräte fallen konkret unter die vertraglich gefassten &quot;von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechner und Speichersysteme, ob eigen- oder fremdbetrieben&quot;? Für welche Betriebssysteme soll die geplante Plagiatssoftware verfügbar sein?
10.<br />Wird es einen Abgleich mit einer Datenbank der Verwertungsgesellschaften geben? Wenn ja, welche Daten sollen dabei über welchen Weg übertragen werden und wie soll diese Verbindung gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden?
11.<br />Wie soll die geplante Software die Unterscheidung treffen, ob es sich um Daten für den privaten Gebrauch eines Lehrers (etwa zur persönlichen Weiterbildung) oder um Daten für den Gebrauch im Unterricht handelt?
12.<br />Welche Daten und Eigenschaften des überwachten Systems sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden? Wie soll sichergestellt werden, dass der Einsatz der geplanten Plagiatssoftware technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist?
13.<br />Wird die Software über sicherheitstechnische Funktionen verfügen, die sicherstellen, dass die Identitäten der den Computer benutzenden Schüler und Lehrer unbekannt bleiben? Wenn ja, wie wird dies technisch realisiert? Wenn nein, warum nicht?
14.<br />Was soll im Falle eines möglichen identifizierten Verstoßes gegen das UrhG konkret passieren? Wer soll in welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer, Schulleitung etc.)? Wie soll zwischen &quot;unschuldigen&quot; und &quot;schuldigen&quot; Nutzern des betroffenen Schulcomputers unterschieden werden? Wie soll die Identität des betroffenen Nutzers zweifelsfrei festgestellt werden?
15.<br />Wie bestimmt das Saarland den zentralen Ansprechpartner nach § 6 Nr.6 des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“? Welche konkreten Befugnisse soll dieser Ansprechpartner zur Erfüllung der genannten Regelungen haben?
16.<br />Wie soll der Funktionsumfang der Plagiatssoftware von den Ländern abschließend beurteilt werden? Wie soll sichergestellt werden, dass die Software nicht über weitere verdeckte Funktionen verfügt? Wird der Quellcode der Software den Ländern offengelegt und wenn ja in welchem Rahmen und mit welchen Beteiligten geschieht dies?
17.<br />Wie rechtfertigt die Landesregierung die vertragliche Regelung, nach der die Kosten für die Anschaffung der Software ausschließlich von den Schulen getragen werden sollen, obwohl mit dieser Software ausschließlich die Interessen der Vertragspartner durchgesetzt werden sollen?
18.<br />Aus welchen Mitteln soll der Erwerb der Software für die Schulen bezahlt werden? Wie hoch werden die Kosten sein?
19.<br />Sollen die durch die Plagiatssoftware auf den Schulcomputern gewonnenen Daten bzw. Erkenntnisse über die Verwertungsgesellschaften hinaus auch an die Rechteinhaber der betroffenen Inhalte weitergegeben werden? Wenn nein, wie wird eine solche Weitergabe durch die Verwertungsgesellschaften ausgeschlossen?
20.<br />Dürfen die durch die Plagiatssoftware auf den Schulcomputern gewonnenen Daten bzw. Erkenntnisse in Zivil- bzw. Strafverfahren verwendet werden?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0667.pdf _top external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 16.12.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Birgit Huonker</category>
			<category>Barbara Spaniol</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 09 Nov 2011 11:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kürzung der Ausgleichszahlung für Polizistinnen und Polizisten</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/kuerzung-der-ausgleichszahlung-fuer-polizistinnen-und-polizisten/</link>
			<description>Polizisten, die mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wird ab dem 01.01.2011 eine Entschädigung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Polizisten, die mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wird ab dem 01.01.2011 eine Entschädigung von 4091 Euro gestrichen. Etwa die Hälfte des eingesparten Geldes soll nach Aussagen des Innenministeriums als „Generationenpakt Polizei“ für Beförderungen eingesetzt werden.<br /><br />Wir fragen die Landesregierung:<br /><br />1. <br />Wie werden die eingesparten Mittel für „zusätzliche“ Beförderungen eingesetzt?<br /><br />2. <br />Wie hoch ist in den letzten 10 Jahren die Beförderungszahl gewesen? (Bitte jährliche Auflistung nach Besoldungsgruppe)<br /><br />3. <br />Wie viele „zusätzliche“ Beförderungen können 2012 voraussichtlich mit den Mitteln des Generationenpakts vorgenommen werden?<br /><br />4. <br />Werden diese „zusätzlichen“ Beförderungen auch höheren Besoldungsgruppen zugute kommen? Welche Besoldungsgruppen sind das? (Bitte Auflistung der vorgesehenen Besoldungsgruppen und der Anzahl der voraussichtlichen Höhergruppierungen)<br /><br />5. <br />Plant die Landesregierung ähnliche Maßnahmen auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung?<br /><br />6. <br />Ist eine Anhebung des Rentenalters für die Polizei oder andere Bereiche über das Lebensalter 60 Jahre geplant?]]></content:encoded>
			<category>Lothar Schnitzler</category>
			<category>Ralf Georgi</category>
			<category>Heike Kugler</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 12:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Niederwürzbacher Weiher - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/niederwuerzbacher-weiher/</link>
			<description>Der Weiher in Niederwürzbach hat eine zentrale Freizeit- und Naherholungsfunktion für die Region im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Weiher in Niederwürzbach hat eine zentrale Freizeit- und Naherholungsfunktion für die Region im Saarpfalzkreis - sowohl für die umliegenden Ortschaften, für das gesamte Stadtgebiet Blieskastel und die Biosphäre Bliesgau. Der ökologische Zustand des Gewässers sowie fehlende Sanierungsmaßnahmen stehen jedoch wiederholt im Zentrum öffentlicher Kritik.<br /><br />Vor diesem Hintergrund frage ich die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wie beurteilt die Landesregierung den ökologischen Zustand des Weihers in Niederwürzbach?<br /><br />2. <br />Welche touristische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung hat der Weiher für die Region und die Biosphäre Bliesgau?<br /><br />3. <br />Wie ist nach Einschätzung der Landesregierung der Sanierungsbedarf des Gewässers einzuschätzen? Welche Kosten würde eine Grundsanierung verursachen? Wie gestalten sich diesbezüglich entsprechende Planungen seitens der Landesregierung?<br /><br />4. <br />Wie können Beeinträchtigungen von Natur und Mensch, u. a. Wassertrübungen durch Cyanobakterien, nachhaltig vermieden werden? Wie sind vorkommende starke Wucherungen des Krausen Laichkrautes im Bereich des Weihers aus ökologischer Sicht zu bewerten?<br /><br />5. <br />Welche Kosten verursachte das Karpfenkrautmähen im Jahr 2009 und wie beurteilt die Landesregierung diese Maßnahmen aus ökologischer Sicht?<br /><br />6. <br />Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die technische Entwicklung sowie der Einsatz spezieller Mähboote zum Schutz von Gewässern zu bewerten? Welche Fortschritte konnten diesbezüglich im Rahmen von Projekten, z. B. an der HTW unter Leitung von Prof. Dr. Peter Lorenz, erzielt werden? Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund Möglichkeiten zur nachhaltigen Zustandsverbesserung des Weihers in Niederwürzbach? Sind der Landesregierung Planungen der Stadt Blieskastel betreffend die Anschaffung eines stadteigenen Mähbootes bekannt?<br /><br />7. <br />Stehen dem Land bezüglich der Fortentwicklung saarländischer Gewässer Mittel seitens der EU zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Art und Weise wurde bisher versucht, zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Niederwürzbacher Weihers EU-Mittel zu rekrutieren?<br /><br />8. <br />Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung für die Sanierung und Pflege des Niederwürzbacher Weihers im Vergleich zu anderen saarländischen Gewässern zur Verfügung (bitte entsprechende Auflistung)?<br /><br />9. <br />Inwiefern bestehen Möglichkeiten, finanzielle Ressourcen im Rahmen der Biosphärenförderung, z. B. seitens der UNESCO, zu beziehen?<br /><br />10. <br />Wie gestaltet sich nach Ansicht der Landesregierung die Verantwortlichkeit für eine Gewässersanierung des Niederwürzbacher Weihers? Inwieweit ist eine Kooperation mit dem Ortsteil Niederwürzbach, der Stadt Blieskastel und dem Saarpfalzkreis in dieser Frage auf den Weg gebracht?<br /><br />11. <br />Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund ein Gutachten des Büros „Boos“ aus Saarbrücken zur Weihersanierung sowie entsprechende Konsequenzen diesbezüglich?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0666.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 16.12.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Barbara Spaniol</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 16:01:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ausbau der Kindertagesbetreuung im Saarland - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/ausbau-der-kindertagesbetreuung-im-saarland/</link>
			<description>Mit dem Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 wurde festgelegt, dass ab 1. August 2013 der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit dem Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 wurde festgelegt, dass ab 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden soll. Auch das Saarland muss diese Garantie umsetzen und bis 2013 für 35 Prozent der Kinder Betreuungsplätze schaffen. 30 Prozent der neuen Plätze sollen im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden.<br /><br />Wir fragen die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Welche Betreuungskapazitäten im Sinne der oben genannten Ziele sind derzeit vorhanden? Wie weit und in welcher Geschwindigkeit ist der Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindertageseinrichtungen bisher vorangeschritten? Bitte Angaben über die jährliche Entwicklung seit 2008. Bitte aufschlüsseln nach Art der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, altersgemischte Tageseinrichtung, integrative Tageseinrichtung) und nach saarländischen Landkreisen.<br /><br />2. <br />Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Erreichbarkeit des Ziels des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in den einzelnen saarländischen Landkreisen bis 2013 und wie begründet sie ihre Auffassung?<br /><br />3. <br />Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Öffnungszeiten bestehender Kindertageseinrichtungen? Inwieweit hält sie eine Betreuungsplatzgarantie im Saarland ab 2013 auch für jene Familien realistisch, bei denen die Berufstätigkeit der Eltern durch atypische bzw. unregelmäßige Arbeitszeiten (beispielsweise Schicht- oder Nachtdienste) gekennzeichnet ist? Sieht die Landesregierung diesbezüglich (politischen) Handlungsbedarf? Wie begründet sie ihre Sichtweise?<br /><br />
4. <br />Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (Drucksache 14/258) gab es im Saarland im August 2010 rund 350 Tagesmütter. Wie hat sich diese Zahl seitdem entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach saarländischen Landkreisen.<br /><br />5. <br />Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anzahl der Kinder im Saarland, die eine Betreuung durch Tagespflegepersonen in Anspruch nehmen? Bitte aufschlüsseln nach saarländischen Landkreisen.<br /><br />6. <br />'Laut Kinderförderungsgesetz sollen 30 Prozent der neuen Betreuungsplätze im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden.<br />Wie schätzt die Landesregierung die Erreichbarkeit dieses Ziels im Saarland ein, insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Bezahlung von Tagespflegepersonen? Sieht die Landesregierung bei der Bezahlung von Tagespflegepersonen (politischen) Handlungsbedarf? Wenn ja: Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung und innerhalb welches Zeitraums wird sie tätig werden<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0629.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 11.11.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Heike Kugler</category>
			<category>Dagmar Ensch-Engel</category>
			<category>Ralf Georgi</category>
			<category>Wolfgang Schumacher</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 12:26:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gerichte als „Nachgeordnete Behörden“? - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/gerichte-als-nachgeordnete-behoerden/</link>
			<description>Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz im Saarland werden die Gerichte als „Nachgeordnete...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz im Saarland werden die Gerichte als „Nachgeordnete Behörden“ bezeichnet. Das ist bundesweit einmalig und entspricht nicht dem Verständnis von Gerichten im Grundgesetz.<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Sind Gerichte nach Auffassung der Landesregierung nachgeordnete Behörden der Exekutive?<br /><br />2. <br />Sind Richterinnen und Richter nach Auffassung der Landesregierung nachgeordnete Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz?<br /><br />3. <br />Welches Verständnis hat die Landesregierung vom Prinzip der Gewaltenteilung im Grundgesetz?<br /><br />4. <br />Ist die Landesregierung bereit, im Umgang mit Gerichten und im Umgang mit Richterinnen und Richterinnen auf die prinzipielle Gleichrangigkeit von Exekutive und Judikative zu achten? Entsprechen die Umgangsformen zwischen dem Ministerium der Justiz und den Richterinnen und Richtern, z.B. im Sprachgebrauch, diesem Prinzip der Gleichrangigkeit?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0626.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 09.11.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Birgit Huonker</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 12:23:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Personalbedarfsplanung in der saarländischen Justiz - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/personalbedarfsplanung-in-der-saarlaendischen-justiz/</link>
			<description>Der Personalbedarf für Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Personalbedarf für Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird in Deutschland in den Ländern mit dem Personalbedarfsberechnungssystem Pebbsy berechnet.<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Welchen Personalbedarf hat die Landesregierung auf der Grundlage von Pebbsy für die Justiz des Saarlandes in den letzten Jahren für das Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgerichte, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft errechnet?<br /><br />Bitte auflisten:<br />‐ für 2009<br />‐ für 2010<br />‐ für 2011<br /><br />2. <br />Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziff. 1. enthalten?<br /><br />3. <br />Wie viele Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren in der Justiz in den vergangenen Jahren tatsächlich tätig, wobei die Landesregierung nicht die Anzahl der Personen, sondern die aufsummierten Arbeitskraftanteile angeben möge, und zwar<br /><br />- für Januar 2009<br />- für Januar 2010<br />- für Januar 2011,<br /><br />Bitte auflisten nach den in Ziff. 1 angegebenen Gerichtszweigen.<br /><br />4. <br />Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziff. 3 enthalten?<br /><br />5. <br />Entsprechen die jeweils vorhandenen Arbeitskraftanteile (Frage 3) den in den verschiedenen Jahren vorhandenen Stellen oder waren zu den angegebenen Zeitpunkten Stellen unbesetzt? Wenn ja, in welchem Umfang?<br /><br />6.<br /> Falls Stellen unbesetzt waren (Frage 5): Was sind die Gründe hierfür?<br /><br />7. <br />Falls die tatsächlich vorhandenen Arbeitskraftanteile in der Justiz (Frage 3) von dem nach Pebbsy errechneten Bedarf (Frage 1) abweichen:<br />Worauf beruht diese Abweichung? Hält die Landesregierung einen Personalbedarf in der Justiz für ausreichend, der noch unter den nach Pebbsy errechneten Zahlen liegt?<br /><br />8. <br />Pebbsy ist ein bundesweites System. Allerdings haben alle Bundesländer länderspezifische Besonderheiten in ihren Berechnungen berücksichtigt.<br />Welche länderspezifischen Besonderheiten wurden bei Pebbsy in der Vergangenheit für das Saarland berücksichtigt? Bei welchen Annahmen, Schätzungen, Berechnungsfaktoren und sonstigen Besonderheiten unterscheiden sich die Grundlagen der saarländischen Pebbsy-Zahlen von den Grundlagen der Pebbsy-Zahlen in anderen Bundesländern?<br /><br />9. <br />Inwieweit und auf welche Weise werden bei der Ermittlung der Pebbsy-Zahlen Gesichtspunkte der Qualität der Justiz berücksichtigt? Sind die Pebbsy-Zahlen nach Auffassung der Landesregierung ein Maßstab dafür, wie viele Fälle jeder Richter und jede Richterin erledigen sollte oder könnte die Richterliche Unabhängigkeit solchen Vorgaben entgegenstehen?<br /><br />10. <br />Welche personellen Auswirkungen wird die zu erwartende bundesgesetzliche Einführung der Untätigkeitsbeschwerde nach Einschätzung der Landesregierung auf die Gerichte des Saarlandes haben?<br /><br />11. <br />Teilt die Landesregierung die Auffassung des Deutschen Juristentages, wonach bei Haushaltsanträgen der von den jeweiligen Gerichtspräsidien ermittelte Personalbedarf berücksichtigt werden sollte (vgl. den entsprechenden Beschluss des 66. Deutschen Juristentages 2006 Abteilung Justiz)?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0625.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 09.11.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Birgit Huonker</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 12:21:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gescheiterte Fusion von IKK Südwest, AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/gescheiterte-fusion-von-ikk-suedwest-aok-saarland-und-aok-rheinland-pfalz/</link>
			<description>Die lange geplante Fusion der Krankenkassen IKK Südwest, AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die lange geplante Fusion der Krankenkassen IKK Südwest, AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz zur „Gesundheitskasse Südwest“ ist Anfang September 2011 mit dem Beschluss des IKK-Verwaltungsrates, den Antrag auf Fusion zurückzuziehen, vorerst gescheitert. Der Zusammenschluss hätte für Versicherte und Mitglieder viele Vorteile gehabt. Eine gemeinsame Kasse mit 1,9 Millionen Versicherten, mehr als 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Etat von rund fünf Milliarden Euro wäre entstanden. Die gemeinsame Organisation hätte zum regionalen Marktführer und zur leistungsfähigsten Kasse der Region werden können. Sowohl eine bessere Durchmischung der Versichertenstruktur als auch entstehende Vorteile bei Verhandlungen mit Pharmaunternehmen, Trägern von Krankenhäusern oder Ärzteorganisationen lagen im Interesse der saarländischen Versicherten. Als Grund für das Scheitern der Fusion wurde ein Streit um das beim Marktauftritt zu verwendende Logo der angestrebten „Gesundheitskasse Südwest“ angegeben. Der Öffentlichkeit ist es schwer zu vermitteln, dass eine seit mehr als zwei Jahren geplante Fusion lediglich am Streit über das Logo einer Krankenkasse gescheitert sein soll.<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wer war an den Fusionsverhandlungen beteiligt? In welchem Umfang waren Vertreterinnen und/oder Vertreter der Landesregierung in die Gespräche über die geplante Fusion eingebunden? Welche Positionen haben sie im Falle einer Einbindung vertreten und wie wurden die Einflussversuche von den anderen Verhandlungsparteien aufgenommen? An welchen Stellen wurden Erfolge bzw. Misserfolge erzielt? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über etwaige weitere Streitfragen aus den Verhandlungen, abgesehen von der Frage des Logos?<br /><br />2. <br />Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Rolle der Verwaltungsräte der drei Einzelkassen in den Verhandlungen?<br /><br />3. <br />Wie schätzt die Landesregierung das Scheitern der Fusion politisch ein? Wo liegen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe für das Scheitern?<br /><br />4. <br />Plant die Landesregierung Initiativen, um darauf hinzuwirken, dass die Fusionsverhandlungen wieder aufgenommen werden? Wenn ja, welche? Wie steht die Landesregierung zu der Aufforderung von IKK-Chef Frank Spaniol an die Ministerpräsidentin des Saarlandes und den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, sich aktiv in die Verhandlungen einzubringen?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0609.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 26.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Rolf Linsler</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 11:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale des Saarlandes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/beratungsleistungen-der-verbraucherzentrale-des-saarlandes-fuer-arbeitnehme-rinnen-und-arbeitnehmer/</link>
			<description>Die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten als Mitglieder der Arbeitskammer des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten als Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes bislang die Möglichkeit, sich kostenfrei von der Verbraucherzentrale des Saarlandes beraten zu lassen – etwa zu Fragen des Verbraucherschutzes oder Energie- und Umweltfragen. Mittlerweile hat sich diese Regelung geändert, wie aus dem Jahresbericht 2010 der Verbraucherzentrale hervorgeht: „Die Mitglieder der Arbeitskammer werden jetzt mit einem begrenzten Gebührenbeitrag an den Beratungskosten beteiligt.“<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Aus welchem Grund werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die im Jahresbericht genannten Beratungskosten fällig?<br /><br />2. <br />Wie steht die Landesregierung zu der Erhebung der oben genannten Beratungsgebühren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Verbraucherzentrale? Hält sie die Erhebung angesichts der Tatsache für gerechtfertigt, dass die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits einen monatlichen Pflichtbeitrag für die Arbeitskammer zahlen, der von ihrem monatlichen Bruttogehalt abgezogen wird? Hält sie die Erhebung angesichts der Tatsache gerechtfertigt, dass die Arbeitskammer des Saarlandes die Verbraucherzentrale finanziell unterstützt? Hält sie die Erhebung angesichts der Tatsache für gerechtfertigt, dass die Verbraucherzentrale als eingetragener Verein nach eigenen Angaben „finanziell größtenteils aus Mitteln des saarländischen Landeshaushalts, aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und zu einem geringeren Teil von weiteren Förderern wie Landkreisen, Kommunen und dem Sparkassen- und Giroverband Saar“ – also aus Steuergeldern – finanziert wird?<br /><br />3. <br />Hatte die Landesregierung im Vorfeld Kenntnis von der Erhebung der oben genannten Beratungsgebühren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Verbraucherzentrale? Wenn ja, wie hat sie sich in dieser Frage positioniert?
4. <br />Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung der Beratungsgespräche bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes seit der Erhebung der Beratungsgebühren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Inwieweit hat sich die Anzahl der in Anspruch genommenen Beratungsgespräche durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seitdem verändert?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0608.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 26.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Rolf Linsler</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 14:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/kooperationsrat-des-regionalverbandes-saarbruecken/</link>
			<description>Der Kooperationsrat löste mit der Gründung des Regionalverbandes Saarbrücken den bis dahin tätigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Kooperationsrat löste mit der Gründung des Regionalverbandes Saarbrücken den bis dahin tätigen Planungsrat der Stadtverbandes Saarbrücken ab.<br /><br />Ich frage die Landesregierung:<br /><br />1. <br />Wie beurteilt die Landesregierung die in der Öffentlichkeit vertretene Auffassung, die Mitglieder des Kooperationsrates seien entgegen Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG nicht unmittelbar demokratisch legitimiert?<br /><br />2. <br />Wie steht die Landesregierung zu der Einschätzung, die aktuelle Zusammensetzung des Kooperationsrates widerspreche dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (gleicher Zähl- bzw. Erfolgswert der Wählerstimme)?<br /><br />3. <br />Wie beurteilt die Landesregierung den Standpunkt, die Regelung der Aufgaben des Kooperationsrates in § 211a KSVG verstoße gegen das verfassungsrechtlich einzuhaltende Aufgabenverteilungsprinzip des Art. 28 Abs. 2 GG zwischen Gemeinde- und Gemeindeverbandsebene?<br /><br />4. <br />Welche Möglichkeiten anstelle eines Kooperationsrates sieht die Landesregierung, um Feinabstimmungen zwischen Gemeindeverbänden und Gemeinden vornehmen zu können, und wie beurteilt die Landesregierung diese Alternativen?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0593.pdf - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 05.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Rolf Linsler</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 14:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII im Saarland - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/sozialbestattungen-nach-74-sgb-xii-im-saarland/</link>
			<description>Die Anzahl von Sozialbestattungen nimmt bundesweit zu. Im Zeitraum von 2006 bis 2009 betrug der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Anzahl von Sozialbestattungen nimmt bundesweit zu. Im Zeitraum von 2006 bis 2009 betrug der Anstieg bei den Sozialbestattungen bundesweit 38 Prozent. Die Kosten für die Begräbnisse erhöhten sich in diesem Zeitraum von 41,3 Millionen Euro auf 52,8 Millionen Euro. In § 74 SGB XII ist nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören. Die Umsetzung vor Ort in den Kommunen erfolgt nicht einheitlich.<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Auf welchen Betrag pro Bestattungsfall beliefen sich in den einzelnen Gemeinden und Städten die übernommenen Kosten der sog. Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII, die Jahre 2009 und 2010 betreffend? (Bitte tabellarische Übersicht.)<br /><br />2. <br />Wie setzten sich in den Gemeinden und Städten in den Jahren 2009 und 2010 die einzelnen Bestandteile einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII zusammen? (Bitte tabellarische Auflistung der jeweiligen Positionen nebst Beträgen.)<br /><br />3. <br />Nach Angaben von Verbraucherinitiativen und Bestattungsunternehmen müssen für eine normale „würdige“ Bestattung ca. 5.000,00 Euro veranschlagt werden. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die übernommenen Kosten bei Sozialbestattungen in der Regel weit unter diesem Betrag liegen? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0611.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 31.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Lothar Schnitzler</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 16:56:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Personalisierung der Finanzämter (Schwerpunkt Innendienst) - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/personalisierung-der-finanzaemter-schwerpunkt-innendienst/</link>
			<description>Ich frage die Regierung des Saarlandes:1. Wie viele Finanzbeamte sind/ waren in den jeweiligen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wie viele Finanzbeamte sind/ waren in den jeweiligen Finanzämtern beschäftigt? – Aufschlüsselung bitte nach Ämtern und Dependancen in den Jahren 2005 bis 2011 mit jeweiliger Laufbahnentwicklung, aufgeschlüsselt nach mittlerem, höherem und gehobenem Dienst bzw. Tarifbeschäftigte. Die Aufstellung sollte auch differenziert werden in Innen- und Außendienst.<br /><br />2. <br />Wie viele Stellen sind derzeitig unbesetzt? – Wie viele waren es in den Jahren 2005 bis 2010?<br /><br />3. <br />Wie viele Fälle bearbeitete ein Finanzbeamter durchschnittlich in den Jahren 2005 bis 2010, aufgeschlüsselt nach Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuerveranlagung? Wie viele Steuerfälle sind pro Jahr eingegangen, wie viele sind bearbeitet worden? Wie viele Steuererklärungen sind eingegangen und wie viele Steuerbescheide sind erfasst?<br /><br />4. <br />Gibt es verfristete Fälle, und wenn ja, wie viele Fälle waren dies jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 und wie hoch werden die entgangenen Steuern geschätzt?<br /><br />5. <br />Wie hoch war der Krankenstand unter den Beamten und Angestellten jeweils in den Jahren 2005 bis 2010, aufgeschlüsselt in kurzfristig (bis drei Tage) und längerfristig?<br /><br />6. <br />Wie viele Widersprüche zu den ergangenen Steuerbescheiden gab es? – Bitte nach Jahr und Finanzamt (bzw. Dependance) aufgeschlüsselt!<br /><br />7. <br />Bezüglich der Landessteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer: Wie ist die Personalisierung und wie hoch sind in diesem Bereich die Steuereinnahmen? – Bitte auch hier wieder den Vergleich der Jahre 2005 bis 2010!<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0607.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 21.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Heike Kugler</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 16:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neugründung einer privat betriebenen Schule für die Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Schule) - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/neugruendung-einer-privat-betriebenen-schule-fuer-die-ausbildung-von-pharmazeutisch-technischen-assi/</link>
			<description>Im Saarland gibt es ausweislich einer Schätzung der Apothekerkammer des Saarlandes einen sich...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Saarland gibt es ausweislich einer Schätzung der Apothekerkammer des Saarlandes einen sich jährlich wiederholenden Einstellungsbedarf von 30 - 40 pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA). Aktuell kann dieser Bedarf seitens der am Universitätsklinikum des Saarlandes bestehenden (einzigen) PTA-Schule, die lediglich 16 Ausbildungsplätze vorhält, nicht gedeckt werden. Hinzu kommt, dass ein Teil der Absolventen dieser PTA-Schule eine Tätigkeit als PTA letztendlich nicht anstrebt und dem einschlägigen Arbeitsmarkt daher nicht zur Verfügung steht. Angabengemäß stehen sich an der PTA-Schule des Universitätsklinikums jährlich ca. 80 Bewerberinnen und Bewerber den vorgenannten 16 Ausbildungsstellen gegenüber. Die unzureichenden Ausbildungskapazitäten haben zur Folge, dass zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber gezwungen sind, eine Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten außerhalb des Saarlandes in einem anderen Bundesland zu absolvieren, wobei anzunehmen ist, dass seitens eines Großteils dieser Absolventinnen und Absolventen eine Arbeitsaufnahme in der Region der absolvierten Ausbildung erfolgt.<br /><br />Medienberichten zufolge verzeichnet im pharmazeutischen Bereich die Berufsgruppe PTA einen bis dato stetig wachsenden Bedarf, der auch künftig vor dem Hintergrund der durch gesundheitspolitische Maßnahmen begründeten Beratungserfordernisse voraussichtlich weiterhin ansteigen wird.<br /><br />Ausgehend hiervon haben zahlreiche saarländische Apothekerinnen und Apotheker unter aktiver Mitwirkung der Apothekerkammer des Saarlandes die Gründung einer privaten PTA-Schule im Saarland angeregt. Hierfür wird allerdings im Rahmen der Gründungsphase ein einmaliger Zuschuss durch die öffentliche Hand benötigt. Die Apothekerkammer des Saarlandes hat sich diesbezüglich bereits schriftlich an das hiesige Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft sowie an das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz gewandt.<br /><br />Vor dem Hintergrund der Abwanderung künftiger Fachkräfte frage ich die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Können nach Auffassung der Landesregierung für das vorbezeichnete Vorhaben staatliche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und bejahendenfalls in welcher Höhe?<br /><br />2.<br /> Sofern staatliche Fördermittel nach Auffassung der Landesregierung nicht zur Verfügung gestellt werden (können):<br />Welche im vorliegenden Fall in Betracht kommende Anspruchsgrundlagen für die Gewährung von staatlichen Fördermitteln finden aufgrund welcher Begründung keine Anwendung? Was wäre zum Erhalt staatlicher Fördermittel seitens der Initiatoren ggf. noch zu veranlassen?<br /><br />3.<br /> Wurden seitens der Landesregierung in der Vergangenheit Erhebungen zum jährlichen Bedarf des saarländischen Arbeitsmarktes an pharmazeutisch-technischen Assistenten durchgeführt? Bejahendenfalls zu welchem Zeitpunkt, für welchen Zeitraum, mit welcher Erhebungsmethode und mit welchem Ergebnis?<br /><br />4. <br />Wie viele Ausbildungsplätze pro Jahr wurden in den vergangenen zehn Jahren an der PTA-Schule am Universitätsklinikum des Saarlandes angeboten?<br /><br /><b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0592.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 05.10.2011 - hier weiterlesen</link></b><br />]]></content:encoded>
			<category>Astrid Schramm</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 18:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Operationelles Programm EFRE Saarland „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 2007-2013 - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/operationelles-programm-efre-saarland-regionale-wettbewerbsfaehigkeit-und-beschaeftigung-2007/</link>
			<description>Für das saarländische Programm steht nach dem Ziel-2-Programm von 2000-2006 ab 2007 bis2013 ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Für das saarländische Programm steht nach dem Ziel-2-Programm von 2000-2006 ab 2007 bis2013 ein EFRE-Fördervolumen in Höhe von 197,512 Mio. EUR zur Verfügung. Darüber hinaus erhält das Saarland ESF-Mittel in Höhe von 86,490 Mio. EUR.<br /><br />Als Schwerpunkte des Programms wurden festgelegt:<br /><br />• Förderung von Wettbewerbsfähigkeit durch wachstums- und unternehmensorientierte Maßnahmen und Stärkung der Unternehmensbasis. Dazu zählen im Saarland unter anderem: Offensive für Gründer, Risikokapitalfonds, Hochschulbeteiligungsfonds, gewerbliche Investitionsförderung, Clusterförderung, Öko-Audit, wirtschaftsnahe Infrastruktur wie Gründerzentren, Eurobahnhof und anderes.<br /><br />• Forcierung des Strukturwandels durch wissensbasierte Wirtschaft, Innovation und Ausbau spezifischer Stärken. Für das Saarland unter anderem Max-Planck-Institut für Softwaresysteme, Hochschulbauprojekte, FuE-Kooperationsfonds, Kompetenzzentrum für Patentverwertung, Innovationsprogramm, Onlinedienste Saar, Innovationsassistent, Innovationscoaching, Förderung regenerativer Energien, Energieeffizienz.<br /><br />• Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und Ressourcenschutz. Für das Saarland unter anderem Integrierte Entwicklung städtischer Gebiete, Ausbau der touristischen Infrastruktur durch Aufwertung des Natur- und Kulturerbes zur Erschließung zusätzlicher Wachstumspotenziale, Weltkulturerbe Völklinger Hütte.<br /><br />Mit Hilfe der EU-Gelder sollte ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 500 Mio. Euro angestoßen werden. Schwerpunkte sollten die Gründerförderung, die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes und der Infrastruktur sein.<br /><br />Die Innovation soll durch den Ausbau der Technologienetzwerke und durch eine weitere Verbesserung des Technologietransfers im Saarland gefestigt werden. Konkrete Projekte sind beispielsweise die Saarland Offensive für Gründer (SOG), das Fraunhofer Automotive-Quality-Zentrum oder der Masterplan für Gewerbe- und Industrieflächen. Möglich ist auch die EFRE-Förderung von Tourismusprojekten wie der Gesundheitspark in Rilchingen oder das Freizeitzentrum Bostalsee.<br /><br />Durch EFRE-Förderprogramme geförderten Vorhaben basieren alle auf verbindlich vorgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) und sollen in sektorübergreifender und partizipativer Weise umgesetzt werden. Bürgerbeteiligung und Partnerschaft mit der städtischen Wirtschaft sowie mit sozialen und kulturellen Initiativen werden in allen EFRE-Programmen &quot;groß&quot; geschrieben. Damit sind wesentliche konzeptionelle und programmatische Grundlagen, die durch URBAN erarbeitet wurden, nun unverrückbare Bestandteile städtischer EU-Förderung.<br /><br />Ich frage die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wurde die mit Wirtschaftsminister Hartmann durchgeführte Radtour Europa bewegt uns! zu drei EU-Förderprojekten (IT Park Saarland, aw-Hallen Burbach, Weltkulturerbe Völklinger Hütte) am Sonntag, 22. Mai - 14:00 - 18:30 Uhr - so kurzfristig durchgeführt, weil von der verantwortlichen EU-Behörde auf massive Mängel in der partizipativen Umsetzung hingewiesen wurde und mit der Rückforderung von bewilligten Geldern gedroht wurde?<br /><br />2.<br /> Lediglich ein Hinweis im Internet seitens des Ministeriums vom 11.05. und eine kurze Notiz in der Saarbrücker Zeitung vom Samstag, den 21.05. wiesen auf die Veranstaltung hin. Wie wurde die Veranstaltung beworben? Welcher zeitliche Vorlauf hatte die Veranstaltung? Warum war von der Presse niemand anwesend? Wurde das angestrebte Ziel der Veranstaltung überhaupt erreicht?<br /><br />3. <br />Wann hat der Vertreter der zuständigen EU-Behörde den Minister auf den Mangel der partizipativen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen hingewiesen? Was waren die konkreten Vorgaben? Betraf die Rüge auch andere Ministerien, da an diesem Sonntag gleich drei Radtouren der Regierung stattfanden?<br /><br />4.<br /> Mit der Durchführung der Veranstaltung wurde eine Event-Agentur beauftragt. Wie hoch beliefen sich die Kosten für den Auftrag? Wurden die europäischen Vergaberichtlinien eingehalten? Wurde der Auftrag öffentlich ausgeschrieben? Welche Agenturen waren an der (beschränkten) Ausschreibung beteiligt? Wenn auch für die anderen Radtouren Agenturen mit der Durchführung dieser Veranstaltungen beauftragt wurden, bitte ich auch für diese die Fragen zu beantworten.<br /><br />5. <br />Neben den Mitarbeitern der Agentur waren auch andere Personen und Organisationen beteiligt. Wie viele MitarbeiterInnen waren von der Agentur bei der Veranstaltung eingesetzt? Wie viele Polizeibeamte waren zur Sicherung der Tour eingesetzt? Wie viele Tourbegleiter waren von dem ADFC eingesetzt? Wie viele Mitarbeiter aus dem Ministerium bzw. der Landesregierung waren dienstlich mit dabei? Welche Personal- und Honorarkosten entstanden insgesamt? Bitte nach den verschiedenen Berufs- bzw. Personengruppen aufteilen. Bitte diese Angaben auch für die anderen Veranstaltungen auflisten.
6. <br />Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben „freiwillig“, also nicht aus beruflichen Gründen, an der Veranstaltung teilgenommen? Bitte auch die Angaben der anderen Veranstaltungen.<br /><br />7. <br />Wurde vor allem bei der Verpflegung auf die Verwendung regionaler Produkte geachtet?<br /><br />8.<br /> In welchem Umfang sind bisher EFRE-Mittel verausgabt worden? Bitte eine Aufstellung für alle geförderten Maßnahmen mit Laufzeit der Förderung (Beginn und Ende), vorgesehener Finanzierungsrahmen mit Förderanteilen EFRE-Mittel, Landesmittel, andere Finanzierer (Bund? Privat?). Bitte mit Vergleich geplanter und realisierter Finanzierung.<br /><br /><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0539.pdf _blank external-link-new-window "Opens external link in new window"><b>Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 15.07.2011 - hier weiterlesen</b></link><br />]]></content:encoded>
			<category>Lothar Schnitzler</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 18:22:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auswirkungen des § 22 Abs. 2a SGB II auf junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/auswirkungen-des-22-abs-2a-sgb-ii-auf-junge-volljaehrige-mit-verselbstaendigungsbedarf/</link>
			<description>Das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze&quot; (1. SGB...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze&quot; (1. SGB II-Änderungsgesetz) vom 24.03.2006 hat für erwerbslose junge Menschen, die volljährig und noch nicht 25 Jahre alt sind, durch ein so genanntes Auszugsverbot und die erweiterte Unterhaltsverpflichtung der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern(teile) die Lebensbedingungen erheblich und zumeist zusätzlich belastet. Die Möglichkeit eines Auszuges wird durch §22 Abs. 2a SGB II stark eingeschränkt. Die möglichen Auswirkungen der „Verhaftung junger Volljähriger in der familiären Bedarfsgemeinschaft“ sind gravierend: Verschärfende familiendynamische Konflikte, Existenzgefährdungen durch das Vorziehen von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder schulische/ausbildungsbezogene Abbrüche in Folge familiärer Konflikte. Statt den Jugendlichen mehr Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und damit ihren Weg in die Eigenständigkeit zu fördern, werden sie durch diese Bestimmung im elterlichen Haushalt verhaftet. Auf dem Weg ins Erwachsenensein zu leistende Entwicklungsaufgaben werden gesetzlich enorm erschwert. Das ist ein nicht hinnehmbarer massiver Eingriff in das Leben von Jugendlichen. Zuständig für die Umsetzung sind die jeweiligen kommunalen Träger.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1.<br /> Wie viele Anträge auf die Genehmigung von Erstauszügen aus der elterlichen Wohnung wurden seit Inkrafttreten des SGB II Änderungsgesetz pro Jahr gestellt (nach Kreisen aufgeschlüsselt)?<br /><br />2. <br />Wie hoch ist der relative Anteil der bewilligten Anträge auf einen Erstauszug? Wie hoch ist die absolute Zahl der bewilligten Anträge (nach Kreisen aufgeschlüsselt)?<br /><br />3. <br />Gibt es Veränderungen im zeitlichen Verlauf in der Anzahl der gestellten und auch der genehmigten Anträge?<br /><br />4. <br />Wie viele Anträge auf einen Umzug nach dem Erstauszug wurden gestellt (nach Kreisen aufgeschlüsselt)?<br /><br />5. <br />Wie hoch ist der relative Anteil der bewilligten Umzugsanträge? Wie hoch ist die absolute Zahl der bewilligten Umzugsanträge? Gibt es Veränderungen im zeitlichen Verlauf in der Anzahl der gestellten und auch der genehmigten Anträge?<br /><br />6.<br /> Wie viele Jugendliche hatten einen Auszug aus der elterlichen Wohnung aufgrund des Tatbestandes<br />a) „schwerwiegender sozialer Grund“<br />b) „zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erforderlich“<br />c) „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“<br />beantragt?<br /><br />7. <br />Wie vielen der Anträge wurde aufgrund der aufgelisteten einzelnen Gründe jeweils stattgegeben? Wie vielen der Anträge wurde aufgrund einer Kombination der aufgelisteten Gründe stattgegeben? Um welche Kombinationen handelte es sich?<br /><br />8. <br />Wie viele der Anträge wurden aufgrund der aufgelisteten einzelnen Gründe jeweils abgelehnt und mit welcher Begründung?<br /><br />9. <br />Wie viele AntragstellerInnen griffen deutlich erkennbar zu zweifelhaften Auswegen zur Begründung des von ihnen gestellten Antrags auf einen Auszug, so z.B. Schwangerschaften, zu Scheinverheiratungen etc.?<br /><br />10. <br />Wie viele Jugendliche „wählten“ auf Grund des Dranges nach Verselbständigung den Weg in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit?<br /><br />11. <br />In wie vielen Fällen wurde bei Ablehnung eines Auszugs aus der elterlichen Wohnung gesetzlicher Widerspruch eingelegt?<br /><br />12. <br />Mit welchen Begründungen bei Ablehnung eines Auszugs aus der elterlichen Wohnung wurde gesetzlicher Widerspruch eingelegt?<br /><br />13. <br />Wie oft in absoluten und relativen Zahlen wurde einem gesetzlichen Widerspruch gegen die Ablehnung eines Auszugs aus der elterlichen Wohnung stattgegeben?<br /><br />14. <br />Wie viel Zeit nimmt die Bearbeitung eines Antrages durchschnittlich in Anspruch?<br /><br />15.<br /> Wie schlüsselt sich das Alter der AntragsstellerInnen auf?<br /><br />16.<br /> Welche Anlaufstelle gibt es für Jugendliche, die nach Ablehnung ihres Antrages Beratungsbedarf haben?<br /><br />17. <br />Wie bewertet die Landesregierung die Vorschriften im Hinblick darauf, dass junge Menschen wichtige Entwicklungsaufgaben während des Überganges vom Kindes- zum Erwachsenenstatus bewerkstelligen müssen, zu denen auch die Ablösung vom Elternhaus gehört, dass das Auszugsverbot aber die Entwicklungsaufgabe der Ausbildung von Unabhängigkeit und Selbstständigkeit als Möglichkeit administrativ zu blockieren vermag?<br /><br />18. <br />Wie bewertet die Landesregierung die Vorschriften im Hinblick darauf, dass das Auszugsverbot familiäre Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen administrativ befördert, da es Jugendliche und Eltern zwingt, eventuell vorhandene innerfamiliäre Konflikte auf engstem Raum fortdauernd auszutragen, da ein Auszug erschwert wird?<br /><br />19. <br />Wie bewertet die Landesregierung die Ungleichbehandlung, die sich daraus ergibt, dass Jugendliche im Recht des SGB III/ BAföG das Elternhaus verlassen dürfen, während das SGB II den Verbleib im Elternhaus als Regelfall ansieht?<br /><br />
<b><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0582.pdf _blank external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 20.09.2011 - hier weiterlesen</link></b>]]></content:encoded>
			<category>Prof. Dr. Heinz Bierbaum</category>
			<category>Ralf Georgi</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 May 2011 11:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Energieversorgung im Saarland - Beantwortet</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/im_landtag/anfragen/detail/artikel/energieversorgung-im-saarland/</link>
			<description>Die Landesregierung hat die Veröffentlichung eines Masterplans (Neue) Energie angekündigt. Jüngst...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Landesregierung hat die Veröffentlichung eines Masterplans (Neue) Energie angekündigt. Jüngst hat sie sich für die bestehenden Kraftwerksstandorte im Saarland ausgesprochen, ohne im Detail zur Kraftwerksplanung im Saarland weitergehende Aussagen zu treffen.<br /><br />Ich frage daher die Regierung des Saarlandes:<br /><br />1. <br />Wie viele Kraftwerke zur Strom- bzw. Strom- und Wärmeerzeugung, die mit fossilen Energieträgern befeuert werden und dem Emissionshandel unterliegen, waren im Jahr 2010 im Saarland in Betrieb und haben Strom in das Versorgungsnetz abgegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Standort, Betreiber, elektrische Bruttoleistung in Megawatt, abgegebene Wärmeleistung in Megawatt, Anzahl der Volllaststunden, Wirkungsgrad in Prozent und Kohlendioxidausstoß in Tonnen)?<br /><br />2. <br />Welche Anlagen im Bereich erneuerbare Energien gegliedert nach Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas, Deponiegas, Grubengas, Prozessgas, Geothermie nach Anzahl, MW(peak), MWh/Jahr waren im Jahr 2010 in Betrieb?<br /><br />3. <br />Welche Anlagen im Bereich erneuerbare Energien gegliedert nach Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas, Deponiegas, Grubengas, Prozessgas, Geothermie nach Anzahl, MW(peak), MWh/Jahr sind aktuell in Betrieb?<br /><br />4. <br />Welche Anlagen im Bereich erneuerbare Energien gegliedert nach Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Klärgas, Deponiegas, Grubengas, Prozessgas, Geothermie nach Anzahl, MW(peak), MWh/Jahr sind nach Informationen der Landesregierung im Bau und/oder in der Genehmigung?<br /><br />5. <br />Im Jahr 2008 hat das Saarland im Bereich Primärenergie 950 Mio. cbm Erdgas bezogen (Quelle Statistisches Landesamt E IV 4 - j 200). Im Falle einer Ausweitung des Gasverbrauchs durch den Einsatz von Kraftwerken auf Gasbasis stellt sich die Frage nach der Gasverfügbarkeit im Saarland.<br /><br />Wie hoch ist die maximale Verfügbarkeit von Erdgas im Saarland in Mio. cbm/A und wie hoch ist die Speicherverfügbarkeit (in Netzlänge in km und cbm) im Gasnetz des Saarlandes für die Einspeisung von Biogas?<br /><br />6. <br />Welche konkreten Ausbau- und Umbaumaßnahmen sind, bezogen auf das saarländische Energieversorgungsnetz, im Hinblick auf die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien im Saarland erforderlich und mit welchen Kosten ist diesbezüglich zu rechnen?<br /><br /><link http://www.landtag-saar.de/dms14/Aw14_0537.pdf _blank external-link-new-window "Opens external link in new window"><b>Beantwortung der Anfrage durch den Landtag am 15.07.2011 - hier weiterlesen</b></link><br />]]></content:encoded>
			<category>Dagmar Ensch-Engel</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 May 2011 11:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>
