Im Parlament ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde.
Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze. Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab.
Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.
Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.
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Der Landtag wolle beschließen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 über die Regelleistungen bei Hartz-IV hat deutlich gemacht: Die vorgeblichen Ziele der damaligen Reform wurden nicht erreicht. Eine ausreichende materielle Sicherung bei Erwerbslosigkeit ist nicht gegeben, im Gegenteil: Die Regelleistungen sind... Mehr...