<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>DIE LINKE. Fraktion Saarland</title>
		<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/</link>
		<description>Neuigkeiten als RSS-Feed</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>DIE LINKE. Fraktion Saarland</title>
			<url>http://www.linksfraktion-saarland.de/fileadmin/tpl_lcms2/gfx/favicon.gif</url>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/</link>
			<width>16</width>
			<height>16</height>
			<description>Neuigkeiten als RSS-Feed</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Fri, 25 Nov 2011 16:46:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Haushaltsplan 2012</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/haushaltsplan-2012/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Der Regierungsentwurf für den Haushaltsplan des Saarlandes für das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Der Regierungsentwurf für den Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2012 ist der zweite Etat des Landes, der unter dem Diktat der Schuldenbremse erstellt worden ist. Zwar sinkt die Nettokreditaufnahme auf 630 Millionen Euro, doch stiegt die Gesamtverschuldung auf 12,4 Milliarden Euro an. Seit dem Amtsantritt der CDU-Landesregierung im Jahre 1999 hat sich der Schuldenberg verdoppelt. Dadurch erreicht die Zinslast mit 527 Millionen Euro in 2012 ein Rekordniveau. Die im Vollzug der Schuldenbremse erwarteten Konsolidierungshilfen des Bundes von 260 Millionen Euro machen damit gerade etwa die Hälfte jenes Betrages aus, den das Land ausgeben muss, um zumindest seine Zinsen zu zahlen.<br /><br />Die Haushaltsnotlage des Landes ist nicht zu bewältigen, wenn man sich allein auf die Kürzung von Ausgaben konzentriert. Alle Sparbemühungen sind ohne eine Altschuldenregelung und eine deutliche Verbesserung der Einnahmesituation sinnlos. Entsprechenden Initiativen verweigert sich die Landesregierung allerdings kontinuierlich.<br /><br />Der Weg der Schuldenbremse führt in die Sackgasse.<br /><br />Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf werden die Finanzprobleme des Landes vornehmlich auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes ausgetragen. Die schon im Haushalt 2011 vorgenommenen drastischen Kürzungen werden auch im Haushaltsplan 2012 fortgesetzt. Die Wiederbesetzungssperre und eine allgemeine Personaleinsparquote unterstreichen dies. Auch die im letzten Jahr beschlossene Absenkung der Eingangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer wird nicht vollständig zurückgenommen, obwohl sich gezeigt hat, dass sie die Abwanderung junger Lehrkräfte in andere Bundesländer forciert.<br /><br />Wenngleich zu begrüßen ist, dass die Kommunen mehr Geld bekommen sollen, so bleibt doch die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden dramatisch. Schon jetzt weisen die saarländischen Kommunen im Bundesvergleich die höchste Verschuldung auf. Laut Städte- und Gemeindetag werden sie bis Ende des Jahres die Zwei-Milliarden-Euro-Grenze an Liquiditätskrediten überschreiten. In einer solchen Situation die Kommunen zur Finanzierung des Kulturetats in Höhe von 16 Millionen heranzuziehen, ist der falsche Weg.<br /><br />Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Städte und Gemeinden letztlich für die Misswirtschaft bluten sollen, die zuletzt vor allem im Bereich der Kulturpolitik allzu offensichtlich geworden ist. Der verantwortungslose Umgang der Landesregierung mit Steuergeldern tritt insbesondere bei dem Projekt des Neubaus des vierten Museumspavillons zu Tage. Dieses Projekt steht für gravierende Fehlplanung, mangelnde Kontrolle und Aufsicht sowie eine massive Steuergeldverschwendung. Die Ausgaben sind in den Jahren 2009 bis 2011 explodiert. Wurden die Gesamtkosten im Jahr 2006 noch auf 12, 6 Mio. Euro geschätzt, so beläuft sich die aktuelle Hochrechnung auf über 30 Mio. Euro. Die Kosten haben sich damit verdreifacht. Anstelle einer breiten Kulturförderung verfolgt das Land Großprojekte wie den Vierten Pavillon. Zugleich werden etwa beim Saarländischen Künstlerhaus Saarbrücken 20.000 Euro gestrichen. Diese Streichung ist rückgängig zu machen.<br /><br />Während an anderer Stelle Sparmaßnahmen mit Verweis auf die Schuldenbremse als alternativlos begründet werden, steht die Kostenexplosion beim Vierten Pavillon für unrealistische Kostenschätzungen und eine zügellose Verausgabung von Mitteln durch überhöhte Honorarzahlungen, Doppelbeauftragungen, ungerechtfertigte Reisekosten- und Spesenabrechnungen sowie eine Vielzahl weiterer überflüssiger und ungerechtfertigter Ausgaben. Eine solche Verschwendung von Haushaltsmitteln und Steuergeldern ist skandalös. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund leerer Kassen.<br /><br />Der vorliegende Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2012 lässt kein schlüssiges Konzept zur Sanierung der Landesfinanzen erkennen. Sinnvolle Sparmaßnahmen, etwa die Verschlankung des durch die Jamaika-Koalition aufgeblähten Regierungsapparates, fehlen ebenso wie eine politische Schwerpunktsetzung in jenen Bereichen, die für die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes entscheidend sind. Flankiert wird der Haushaltsplan durch die generelle Weigerung der Jamaika-Koalition, endlich auf eine nachhaltige und sozial gerechte Veränderung der Steuer- und Abgabenstruktur hinzuwirken. Die Logik der Schuldenbremse verhindert im Saarland notwendige Investitionen im Sinne einer wirtschaftlichen Entwicklung, die sich langfristig auch positiv auf die Lan-desfinanzen auswirken würde. Stattdessen wird sie immer wieder zur Rechtfertigung für einen weiteren Abbau des Sozialstaates herangezogen.<br /><br />Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung zu folgenden Maßnahmen auf:<br /><br />1. Masterplan Industrie und Saarlandfonds<br /><br />Die wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes hängt ganz erheblich von der Entwicklung seiner Industrie ab. Auch zahlreiche Dienstleistungen sind unternehmensbezogen und eng mit dem produzierenden Gewerbe verflochten.<br /><br />Als Mittel einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung und zur Durchsetzung des Standortinteresses wird daher die Erstellung eines Masterplans Industrie vorgeschlagen. Auf der Basis einer Bestandsaufnahme und der Erfassung der Gefährdungen, verbunden mit einer Analyse der Zukunftspotenziale ist ein industrielles Konzept für das Saarland zu entwickeln und künftige Entwicklungsschwerpunkte festzulegen. Neben der Stahl- und Automobilindustrie, dem Maschinenbau, den regenerativen Energien und der Informatik sehen wir auch in der Medizintechnik einen solchen Zukunftsschwerpunkt.<br /><br />Vom Zusammenbruch bedrohten Unternehmen muss frühzeitig und umfassend geholfen werden. SaarGummi und Halberg Guss zeigen als prominente Beispiele der jüngeren Vergangenheit, dass auch Traditionsunternehmen in ihrem Bestand gefährdet sind. Nicht selten werden Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage Opfer von Heuschrecken und anderen, an kurzfristigem Gewinn orientierten Finanzinvestoren. Wir fordern daher die Einrichtung eines regionalen Beteiligungsfonds („Saarlandfonds“). Dieser hat die Aufgabe, gefährdete Betriebe nachhaltig zu sichern und dabei eine Belegschaftsbeteiligung aufzubauen. Die Beteiligung der Belegschaften dient dem Ziel einer nachhaltigen und sozial wie regional verantwortlichen Unternehmenspolitik. Dieser Fonds wird auf 10 Mio. Euro veranschlagt.<br /><br />2. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik muss wieder möglich werden<br /><br />Nach wie vor bleibt der Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine besondere Herausforderung für das Saarland, insbesondere aufgrund der hohen Zahl der Langzeitarbeitslosen. Diese machen etwa ein Drittel der saarländischen Arbeitslosen aus. Die in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre von der LINKEN geforderte Einrichtung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors bleibt daher eine richtige Forderung.<br /><br />Es muss allerdings zur Kenntnis genommen werden, dass die so genannte Instrumentenreform der schwarz-gelben Bundesregierung dem Land die Grundlage für eine aktive Beschäftigungspolitik entzieht. Bis zum Jahre 2015 sollen in der Beschäftigungsförderung der Bundesarbeitsagentur 7,8 Milliarden Euro eingespart werden. Nach Angaben des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Beschäftigungsmaßnahmen im letzten Jahr bundesweit bereits um 39 Prozent gesunken. Im Saarland sind rund 700 Arbeitsstellen für Langzeitarbeitslose weggefallen. Die Hilfen für schwerer Vermittelbare werden abgebaut oder beschnitten. Die Gruppe der Langzeitarbeitslosen leidet unter den Kürzungen besonders, obwohl gerade sie auf Qualifizierung und Bildung angewiesen ist.<br /><br />Sinnvolle Fördermaßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland sind unter den gegebenen Bedingungen kaum noch zu finanzieren – obwohl sie dringend notwendig wären. Saarländische Trägerstrukturen sind gezwungen, massive Entlassungen vorzunehmen und laufen Gefahr, großflächig abzusterben. Die Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft Neue Arbeit Saar hat bereits 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kündigen müssen.<br /><br />Die Landesregierung steht in der Verantwortung, sich auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck für eine Arbeitsmarktreform einzusetzen, die eine aktive Arbeitsmarktpolitik auch im Saarland wieder möglich macht, damit Beschäftigungsperspektiven entstehen und Fairness auf dem Arbeitsmarkt geschaffen wird.<br /><br />Im Vordergrund muss die Qualität der Arbeitsplätze stehen. Es darf keine Unterstützung schlecht bezahlter und unsicherer Arbeit geben. Langfristige, wirkungsvolle Weiterbildungsprogramme und öffentlich geförderte Beschäftigung sind dringend notwendig und müssen wieder ermöglicht werden. Anders lässt sich die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit nicht bekämpfen.<br /><br />Ähnliches gilt auch für den Sozialbereich: Ausgabenkürzungen, etwa bei wichtigen Projekten wie dem Städtebauförderprogramm „Die soziale Stadt“, sind nicht hinnehmbar.<br /><br />3. Die Energiewende vorantreiben<br /><br />Die Landesregierung muss ausreichend finanzielle Mittel zur Ertüchtigung und zum Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen Energie und Mobilität zur Verfügung stellen, insbesondere um eine erfolgreiche Umstrukturierung des Energiesektors hin zu erneuerbaren Energien bewerkstelligen zu können. Die Energieversorgung muss wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge werden und sich am Gemeinwohl orientieren. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist unbedingt anzustreben, dass die öffentliche Hand die Mehrheit an den VSE-Anteilen erhält.<br /><br />4. Investition in Bildung<br /><br />DIE LINKE hat mit ihrer Zustimmung zur Verfassungsänderung die Einführung der Gemeinschaftsschule im Saarland erst möglich gemacht. Um langfristig ein gelingendes pädagogisches Konzept für die Gemeinschaftsschule umzusetzen, bedarf es einer Aufstockung an Stellen und Mitteln, u. a. zur Finanzierung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden pro Gemeinschaftsschule sowie zur Lehrerfortbildung. Grundsätzlich ist an allen Schulformen eine Aufstockung an Lehrerstellen anzustreben, um die steigenden pädagogischen Herausforderungen zu bewältigen. Für die Gemeinschaftsschule bedeutet dies, dass mindestens 8 weitere Stellen notwendig sind.<br /><br />Die pädagogischen Anforderungen an Grundschullehrerinnen und -lehrer steigen permanent an - auch im Hinblick auf die Umsetzung des Kooperationsjahres (Verzahnung mit dem Kindergarten). Angemessene Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Aufgaben sind geboten. Dazu gehören u. a. die gleiche Unterrichtsverpflichtung sowie verlässliche Leitungsstrukturen wie an anderen Schulformen.<br /><br />Struktureller Lehrermangel und damit verbunden massiver Unterrichtsausfall kennzeichnen die Situation an den beruflichen Schulen im Land seit Jahren. Es gilt, zielführende Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um die Lehrerversorgung zu verbessern, Fehlstunden weiter abzubauen und die berufliche Bildung weiter zu entwickeln.<br /><br />Die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls ist ein zentrales Anliegen im Sinne vieler betroffenen Eltern und Schüler. Die diesbezüglich begonnenen Maßnahmen zum Aufbau einer Lehrerreserve an den allgemeinbildenden Schulen sind zu begrüßen. Notwendig ist der rasche Aufbau einer „Lehrerfeuerwehr“. Dies gilt insbesondere auch für die berufsbildenden Schulen. Eine Aufstockung der Planstellen für den mobilen Dienst ist dringend geboten.<br /><br />Die saarländischen Schulen sind mehr denn je auf den Lehrernachwuchs angewiesen. Die Absenkung der Eingangsgehälter für Anwärterinnen und Anwärter im Schuldienst ist vor diesem Hintergrund eine falsche politische Weichenstellung. Sie wirkt sich zu Lasten junger Lehrerinnen und Lehrer aus und führt zur Abwanderung in andere Bundesländer, die bessere berufliche Perspektiven bieten. Die Rücknahme dieser Gehaltskürzung im Bereich der beruflichen Schulen ist zu begrüßen. Diese Maßnahme muss jedoch für alle Nachwuchskräfte gelten, um Besoldungsgerechtigkeit zu schaffen. Dem Trend, zunehmend befristete Arbeitsverträge statt feste Planstellen für Lehrkräfte anzubieten, ist entgegenzuwirken, um verstärkt Anreize für den Lehrerberuf zu schaffen.<br /><br />Maßnahmen wie die Kooperation von Schule und Jugendhilfe, die Sozialbetreuung an freiwilligen Ganztagsschulen etc. sollten im Landeshaushalt gebündelt mit einem offiziellen Haushaltstitel „Schulsozialarbeit“ ausgewiesen werden. Dies ist ein Beitrag zu mehr Transparenz.<br /><br />Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat das Land im Bereich der Kinderbetreuung dringenden Nachholbedarf. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Krippenausbau im Land deutlich zu verstärken und die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher auf Hochschul-Niveau zu erhöhen. Darüber hinaus ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr nach der Abschaffung im letzten Jahr wieder einzuführen, um Chancengleichheit zu gewährleisten.<br /><br />Ein gerechtes Bildungssystem braucht echte Lernmittelfreiheit, wie es sie in anderen Bundesländern auch gibt. Das derzeitige gebührenpflichtige Ausleihsystem im Saarland wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Mittel sind daher um 150 000 Euro zu erhöhen.<br /><br />5. Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftsstandorts Saar<br /><br />Die saarländischen Hochschulen brauchen Planungssicherheit über eine Legislaturperiode hinaus. Ständig steigende Studierendenzahlen erfordern eine angemessene finanzielle Ausstattung der Hochschulen des Landes sowie eine tragfähige dauerhafte Hochschulentwicklungsplanung. Stärkere Kooperationen wie zwischen der Universität und der Hochschule für Technik und Wissenschaft HTW sind ebenso wie Schwerpunktbildungen zu begrüßen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass das Studienangebot ausgedünnt und die Studienbedingungen verschlechtert werden. Die öffentliche Spardiskussion zur Abschaffung der Juristen- und Medizinerausbildung hat dem Hochschulstandort Saar geschadet.<br /><br />Der Landtag des Saarlandes setzt sich dafür ein, dass der Bund auch Bildungsaufgaben der Länder finanzieren kann. Das Verbot der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen – das Kooperationsverbot – ist ein Irrweg und muss aufgehoben werden.<br /><br />Der Landtag des Saarlandes fordert umgehend Maßnahmen gegen die zunehmende prekäre Beschäftigung an der Universität und sieht das Land in der Pflicht, Lösungen zur Verbesserung der Wohnraumsituation und der sozialen Infrastruktur für Studierende umzusetzen.<br /><br />6. Sparpotentiale nutzen – an der richtigen Stelle<br /><br />Wer den Willen des Landes deutlich machen will, seinen Teil zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, der sollte in jenen Bereichen kürzen, in denen dies noch vertretbar ist. Wenn etwa beim öffentlichen Dienst gespart wird, dann muss dies durch eine globale Minderausgabe mit Schwerpunkt in den oberen und höchsten Ebenen geschehen, welche durch die Jamaika-Koalition unnötig aufgebläht worden sind.<br /><br />Die Auflösung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Angliederung von dessen Verwaltung an ein anderes Ministerium sowie die Abschaffung aller Doppelbesetzungen bei Staatssekretären und anderen hoch dotieren Stellen sind ebenfalls wichtige Maßnahmen, wenn das Land seine Sparbemühungen ernst nehmen will.<br /><br />Es steht außer Frage, dass die Fraktionen im saarländischen Landtag ausreichende finanzielle Mittel erhalten müssen, um ihrer parlamentarischen Arbeit nachgehen zu können. Die Fraktionszuschüsse im Einzelplan 01 sind jedoch mit 3,2 Mio. Euro in einer Höhe angesetzt, die in der Praxis weder notwendig noch gerechtfertigt ist. Die Zuschüsse an die Fraktionen sind daher um 10 % Euro zu kürzen. Damit könnten 320.000 Euro eingespart werden.<br /><br />Weitere Möglichkeiten der Ausgabenvermeidung bestehen bei der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Bereich der Staatskanzlei und den einzelnen Ministerien. Allein durch eine Kürzung bei den offensichtlich für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation angelegten Haushaltstiteln könnten bis zu 600.000 Euro eingespart werden.<br /><br />7. Keine gesunden Landesfinanzen ohne ein sozial gerechtes und solides Steuersystem<br /><br />Mit der Steuersenkungspolitik der letzten Jahre hat eine gewaltige Umverteilung von unten nach oben stattgefunden, die zwischen 2000 und 2010 zu Steuerausfällen bei den öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern in Höhe von rund 335 Milliarden Euro geführt hat. Immer mehr setzt sich in der öffentlichen Debatte jedoch die Einsicht durch, dass ständige Steuersenkungen für Besser- und Bestverdienende weder mit sozialer Gerechtigkeit noch mit der Gewährleistung wichtiger öffentlich-rechtlicher Aufgaben vereinbar sind.<br /><br />Die Landesregierung muss daher ihre bisherige Verweigerungshaltung aufgeben und die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas nutzen, um Verbündete für eine grundlegende Reform der Steuer- und Abgabenstruktur zu gewinnen. Ohne entsprechende politische Initiativen im Bundesrat und darüber hinaus bleibt die Sanierung der Landesfinanzen eine Illusion. Wer ernsthaft an der Zukunftsfähigkeit des Saarlandes arbeiten möchte, der darf nicht ignorieren, dass die Öffentlichen Haushalte in Deutschland auch durch ständige Senkungen der Steuern für Wohlhabende, für Finanzspekulationen und für große Unternehmen in Not geraten sind.<br /><br />Notwendig ist eine sozial gerechte Steuerpolitik, die zugleich auch die Einnahmen der Länder erhöht. Dazu zählen insbesondere die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die höhere Besteuerung großer Erbschaften und die Besteuerung von Finanzgeschäften.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 16:46:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) - Gemeinsamer Antrag der DIE LINKE.-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-saarlaendischen-mediengesetzes-smg-gemeinsamer-antrag-der-die-linke-la/</link>
			<description>G e s e t z - zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)Der Landtag wolle...</description>
			<content:encoded><![CDATA[G e s e t z - zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)<br /><br />Der Landtag wolle beschließen:<br /><br /><b>Artikel 1</b><br /><br /><b>Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)</b><br /><br />Das Gesetz Nr. 1490 - Saarländisches Mediengesetz (SMG) vom 27. Februar 2002 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Februar 2010 (Amtsbl. I S. 10) - wird wie folgt geändert:<br /><br />§ 64 wird wie folgt geändert:<br /><br />In Absatz 3 werden die Wörter „bis zu 5.000 €“ durch die Wörter „bis zu 50.000 €“ ersetzt.<br /><br /><br /><b>Artikel 2</b><br /><br /><b>Inkrafttreten</b><br /><br />Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.<br /><br /><br /><b>B e g r ü n d u n g:</b><br /><br /><b>A. Allgemeines</b><br /><br />§ 13 des Saarländischen Mediengesetzes legt fest, dass eine Veröffentlichung, für die ein Entgelt gezahlt oder versprochen wird, deutlich mit dem Wort &quot;Anzeige&quot; zu kennzeichnen ist, jedenfalls soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist. Diese aus dem Trennungsgebot von Werbung und Redaktion resultierende Kennzeichnungspflicht ist nach § 64 Absatz 1 Nr. 2 SMG i. V. m. § 64 Absatz 3 SMG mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € bewehrt.<br /><br />Es ist zu beobachten, dass insbesondere das Trennungsgebot zunehmend nicht beachtet wird. Der Grund hierfür dürfte in der verschärften Marktsituation und dem damit einhergehenden Druck auf die Verlage, den Interessen und Wünschen der Werbekunden nachzukommen, zu sehen sein. Das Trennungsgebot dient dem Schutz der Leser vor Manipulation und Fehlinformation unter Einfluss wirtschaftlicher Interessen sowie dem Anspruch wahrhaftiger und glaubwürdiger Information. Damit dieser auch im saarländischen Mediengesetz über das Trennungsgebot in § 13 SMG festgelegte Schutz Wirksamkeit entfalten kann und die Regelung in der Praxis Akzeptanz findet, muss ein Verstoß gegen das Trennungsgebot entsprechend sanktioniert werden.<br /><br />Von der festgelegten Höhe bzw. Obergrenze der Geldbuße für einen Verstoß gegen das Trennungsgebot muss – wenn die Regelung wirksam sein soll - eine entsprechende Abschreckungswirkung ausgehen. Vor dem Hintergrund, dass schon bei einem oder nur wenigen Verstößen die Summe von 5.000 € um ein Vielfaches als Zusatzeinnahme generiert werden kann, erscheint der in § 64 Abs. 3 SMG derzeit geltende Höchstbetrag des Bußgeldes von 5.000 € nicht mehr angemessen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die Höchstgrenze auf den Betrag von 50.000 € heraufgesetzt werden, so dass Verstöße gegen das Trennungsgebot zukünftig angemessen sanktioniert werden können.<br /><br /><br /><b>B. Im Einzelnen</b><br /><br /><b>Zu Artikel 1</b> (Änderung des Saarländischen Mediengesetzes)<br /><br />Der nach § 64 Abs. 3 SMG geltende Höchstbetrag des Bußgeldes wird von 5.000 € auf 50.000 € heraufgesetzt.<br /><br /><b>Zu Artikel 2</b> (Inkrafttreten)<br /><br />Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 16:19:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einsetzung eines Untersuchungsausschusses - „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Bau des IV-Museumspavillons“Gemeinsamer Antrag von der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE.-Landtagsfraktion </title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-stiftung-saarlaendischer-kulturbesitz-bau-des-iv-mu/</link>
			<description>Im Januar 2011 veröffentlichte der Rechnungshof des Saarlandes einen Sonderbericht zum Thema...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Januar 2011 veröffentlichte der Rechnungshof des Saarlandes einen Sonderbericht zum Thema „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – Verwendung von Landesmitteln sowie Haushalts- und Wirtschaftsführung“. Am 3. November 2011 wurde die „Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung – Prüfung von Zuschüssen an die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, hier: Neubau des IV. Museumspavillons in der Bismarckstraße in Saarbrücken“ vom Rechnungshof vorgelegt.<br /><br />Das Ergebnis dieser beiden sehr detaillierten und akribischen Untersuchungen des Landesrechnungshofes lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob sowohl der Landtag des Saarlandes als auch die Öffentlichkeit von der saarländischen Landesregierung und von der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz umfassend und korrekt informiert worden sind.<br /><br />Nicht zuletzt das Ausmaß der Kostensteigerung beim Neubau des IV. Museumspavillons in der Bismarckstraße in Saarbrücken sowie die fragwürdigen Entscheidungen von Landesregierung und Stiftung Saarländischer Kulturbesitz in kritischen Phasen der Realisierung dieses Neubaus erfordern eine intensive Untersuchung und Aufklärung der Hintergründe des Projekts durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.<br /><br />Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:<br /><br />Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes i.V.m. §§ 38 ff des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird deshalb ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.<br /><br />Zu untersuchen ist das Verhalten der Landesregierung und ihrer Mitglieder sowie der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, ihrer Organe und deren Mitglieder im Zusammenhang mit dem Bau des IV. Museumspavillons. Der Untersuchungsausschuss soll klären, worin die Ursachen der Kostenentwicklung bei dem Projekt liegen, ob Parlament und Öffentlichkeit zutreffend informiert wurden, wer für die Kostenentwicklung bzw. die Information von Parlament und Öffentlichkeit auf Seite der Landesregierung verantwortlich ist.<br /><br />Der Ausschuss soll in diesem Zusammenhang insbesondere klären:<br /><br />A) <br />Art und Umstände der Verwendung von Landesmitteln sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz seit 2002.<br /><br />B) <br />Art und Umstände der Baumaßnahme des sog. IV. Pavillons (Umbau der Modernen Galerie und Neubau der Galerie der Gegenwart), insbesondere<br /><br />a. der Vorbereitung und Durchführung des Realisierungswettbewerbs,<br />b. der Projektsteuerung,<br />c. der Kosten und der Gesamtfinanzierung,<br />d. der Verträge in Zusammenhang mit dieser Maßnahme,<br />e. der Vergabe und Abrechnungen von Bauleistungen,<br />f. der Vergabe von sonstigen Aufträgen und deren Abrechnung,<br />g. der anderweitigen Beschäftigungen von für den Bau Verantwortlichen, u.a. bei der Saarland-<br />&nbsp;&nbsp; &nbsp;Sporttoto GmbH oder einer der von ihr getragenen Gesellschaften unter besonderer <br />&nbsp; &nbsp; Berücksichtigung der diesbezüglichen Erkenntnisse des Rechnungshofes des Saarlandes.<br /><br />C) <br />Die Verantwortlichkeiten sowohl der saarländischen Landesregierung und ihrer Mitglieder als auch der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und ihrer Organe bei diesen Baumaßnahmen und Projekten und der diesbezüglichen Informationsweitergabe an Parlament und Öffentlichkeit.<br /><br />D) <br />Art und Umstände der Beziehungsgeflechte und Beschäftigungsverhältnisse bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, deren Hintergründe und Auswirkungen sowie die politische Verantwortung.<br /><br />E) <br />Die politische Verantwortung für eingetretene Kostensteigerungen bei der Baumaßnahme IV. Museumspavillon.<br /><br />F) <br />Art und Umstände der Besetzung der Gremien bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, Vertragsgestaltungen und sonstigen Vereinbarungen (z.B. Sponsoring von Unternehmen und Privatpersonen) bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz.<br /><br />Ebenso sollen Schlussfolgerungen gezogen werden, die zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse in Zukunft wichtig sind.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 16:11:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Den Bankensektor strikt regulieren - die Interessen des Gemeinwohls stärken</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/den-bankensektor-strikt-regulieren-die-interessen-des-gemeinwohls-staerken/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:1. das Saarländische Sparkassengesetz dahingehend zu ändern, dass der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />1. <br />das Saarländische Sparkassengesetz dahingehend zu ändern, dass der Aufgabenbereich der Sparkassen und der Landesbank Saar auf die Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung sowie Finanzierung festgeschrieben wird;<br /><br />2. <br />sich für eine Wiedereinführung der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Landesbanken und Sparkassen einzusetzen;<br /><br />3. <br />sich auf Bundesebene für eine Neuausrichtung des Bankensektors auf ein Geschäftsmodell mit den Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung sowie Finanzierung einzusetzen;<br /><br />4. <br />sich auf europäischer und globaler Ebenefür eine Verbreitung und Stärkung eines Systems dezentraler öffentlich-rechtlicher Banken mit einer ökonomisch nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Geschäftspolitik sowie für eine strikte Finanzmarktregulierung und -aufsicht einzusetzen.<br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />Die Fehlentwicklungen im Bankensektor wurden durch die internationale Finanzmarktkrise, die das Geschäftsmodell der rendite- und kapitalmarktorientierten Bank diskreditiert hat, eindrucksvoll bestätigt. Angesichts der aktuellen Verschärfung der beunruhi-genden Entwicklungen an den Finanzmärkten und der abermals erforderlichen staatlichen Stützung der Banken zeigt sich, dass die Regierungen ihr Versprechen einer Bändigung des Finanzsystems, dem wie keinem anderen Markt massives Marktversagen innewohnt, nicht eingehalten haben. Bei der belgisch-französischen Großbank Dexia, die bei dem zur vermeintlichen Beruhigung der Märkte durchgeführteneuropaweiten Bankenstresstest 2011 noch gut abgeschnitten hatte, wurden vor wenigen Tagen massive staatliche Hilfen und eine Zerschlagung und Teilverstaatlichung erforderlich. In der Bundesregierung wird diskutiert, den Bankenrettungsfonds der Finanzmarktkrise wieder aufleben zu lassen, was eine Sozialisierung der Verluste von Banken bedeutet.<br /><br />Der gesamte Finanzsektor, auch der öffentlich-rechtliche, hat sich seit den Neunziger-jahren gegenüber der Realwirtschaft immer stärker verselbstständigt. Erforderlich ist eine Remoralisierung des Finanzmarktes und damit eine Rückkehr zum Maßhalten sowie eine Rückbesinnung des gesamten Bankensystems auf die Kernfunktionen der Organisation des Zahlungsverkehrs, der Bewerkstelligung des Einlagengeschäfts mit einfachen und sicheren Möglichkeiten zur Ersparnisbildung sowie der Finanzierung gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoller öffentlicher und privater Investitionen durch Kreditvergabe. Um der Geiselhaft des Finanzsektors zu entkommen, benötigen wir funktionsfähige Banken, die auf das traditionelle Kreditgeschäft setzen und den Konsumenten und der Realwirtschaft Kredite zu fairen Bedingungen zur Verfügung stellen und hierbei vor allem auf spekulative Kapitalmarktgeschäfte verzichten. Eine strikte Trennung von Investmentbanking und Einlagengeschäft ist ebenso zwingend erforderlich wie beispielsweise ein Verbot von Schattenbanken und anderen Zweckgesellschaften, die der Verschleierung von Risiken dienen, die Einführung von Sanktionsmechanismen gegenüber dem Management sowie ein Verbot der Zockerei mit Aktien, Währungen, Rohstoffen etc..<br /><br />Selbst seitens der öffentlich-rechtlichen Banken erfolgte vor der Krise eine - insbesondere im Hinblick auf die Risikoneigung der geschäftspolitischen Ausrichtung und die Gemeinwohlorientierung -inakzeptable Ausrichtung auf eine hohe Eigenkapitalrendite. So gab es für die Sparkassen ein Renditeziel von 15% und für die Landesbanken von 20%. In Deutschland konnten in den vergangenen Jahren neben einigen größeren privaten Kreditinstituten insbesondere viele Landesbanken nur durch Garantien und massive Eigenkapitalhilfen gerettet werden.<br /><br />Vor allem die verfehlte Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit nach der Ersetzung der öffentlichen Anstaltslast und dem Wegfall der Gewährträgerhaftung durch die „Brüsseler Konkordanz“ vom17. Juli 2001 und die damit einhergehende Zuwendung zu dem internationalen Kreditersatzgeschäft sowie eine unsachgemäße Risikoneigung sind als Ursachen für die in großen Teilen des Landesbankensektors aufgetretene Instabilität anzusehen. Nachdem die privaten Geschäftsbanken mit Hilfe der Europäischen Kommission im Jahr 2001 die Ersetzung der Anstaltslast und die Abschaffung der Gewährträgerhaftung (während einer Übergangszeit vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 wurden neue Verbindlichkeiten noch erfasst, sofern deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht; vgl. auch § 47 SSpG) durchsetzten, wandelte sich für die Landesbanken das wirtschaftliche Umfeld grundlegend, da sie bis dahin wegen des geringen Ausfallrisikos sehr günstige Refinanzierungsbedingungen hatten und mittlere sowie große Finanzierungen zu vergleichsweise günstigen Zinsen anbieten konnten. Die hohe Fremdkapitalbeschaffung vor Ablauf der Gewährträgerhaftung und deren Verwendung in risikoreichen Positionen waren zentrale strategische Fehler vieler Landesbanken.<br /><br />Wenn auch die hiesige Landesbank Saar und die saarländischen Sparkassen im Rahmen der Finanzmarktkrise nicht negativ durch eine verfehlte Geschäftspolitik in Erscheinung getreten sind, gilt es, das Geschäftsmodell der Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten und der Bereitstellung von kundenfreundlichen Finanzdienstleistungen für die breite Privatkundschaft auf gesetzlicher Grundlage zu sichern.<br /><br />Darüber hinaus bestehen im gesamten (deutschen) Bankensektor nach wie vor erhebliche Risiken. Insbesondere ist problematisch, dass nach der internationalen Finanzkrise einzelne Banken noch größer geworden sind. Großbanken, die nach weit verbreiteter Meinung für eine Volkswirtschaft zu wichtig sind, um sie im Krisenfall untergehen zu lassen („toobigtofail“), werden zu unvorsichtigem Handeln verleitet (sog. „moralhazard“), da letztlich die Steuerzahler haften. Hierdurch werden überdies die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft pervertiert, da eine Haftung desjenigen entfällt, der eine Investition tätigt und die Chance auf privaten Gewinn hat.<br /><br />Es gilt, endlich die Funktionsfähigkeit des Bankensektors zu sichern, um so die Geldfunktionen in der Volkswirtschaft zu garantieren. Hierbei ist es dringend geboten, wegen der Vernetzung und gegenseitigen Abhängigkeit der Finanzmärkte auch auf europäischer und globaler Ebene aktiv zu werden.<br />
<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 11:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stiftung Saarländischer Kulturbesitz: Missmanagement zukünftig verhindern – Kontrolle verbessern - Gemeinsamer Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE.-Landtagsfraktion </title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/stiftung-saarlaendischer-kulturbesitz-missmanagement-zukuenftig-verhindern-kontrolle-verbessern/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Die öffentliche Hand hat dafür Sorge zu tragen, dass Steuergelder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Die öffentliche Hand hat dafür Sorge zu tragen, dass Steuergelder verantwortungsvoll verwendet und verausgabt werden. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen sind der gewissenhafte Umgang und die sorgfältige Kontrolle umso wichtiger – gerade auch im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse und der daraus resultierenden Sparpolitik. Alles andere Handeln führt zu weiterem Vertrauensverlust in der Bevölkerung.<br /><br />Vertrauen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Skandal rund um die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSK) und auch um den Bau des 4. Pavillons massiv verloren. Der Neubau steht für Fehlplanung, Steuerungsdefizite sowie mangelnde Kontrollen.<br /><br />Die Kosten sind explodiert, haben sich von 2008 bis 2011 weit mehr als verdreifacht. Von den ursprünglich geplanten 9 Millionen Euro ausgehend, beläuft sich die aktuelle Kostenhochrechnung auf über 30 Millionen Euro. Das grobe Missmanagement, die fehlende Kontrolle und diverse Vertragsabschlüsse lassen die Vermutung zu, dass mit noch höheren Kosten für den Bau des 4. Pavillons am Ende zu rechnen ist.<br /><br />Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Verbesserung des Kontrollsystems ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Maßnahmen dazu hat der Landesrechnungshof des Saarlandes in seinem Sonderbericht vom 19. Januar 2011 vielfältig benannt. Eine davon ist die Änderung des SSK-Errichtungsgesetzes (SSK-ErrG).<br /><br />Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert,<br /><br />1. <br />ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 1108 zur Errichtung einer „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz“ vorzulegen, die beinhaltet, dass der/die für die Gewährung und Kontrolle der Zuwendung sowie für die Durchführung der Rechtsaufsicht zuständige Minister/in nicht gleichzeitig als Kurator bzw. stimmberechtigtes Mitglied des Kuratoriums der SSK sein kann. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter des Kulturministeriums wie auch für den Minister der Finanzen und dessen Mitarbeiter.<br /><br />2. <br />durch den noch zu bestimmenden Vertreter der Landesregierung in Funktion des zukünftigen Kurators darauf hinzuwirken, dass die SSK-Satzung geändert wird. Neben einem kunstwissenschaftlichen Vorstand soll ein gleichberechtigter kaufmännischer Vorstand als sogenannte Doppelspitze eingesetzt werden. Das Vier-Augen-Prinzip verbessert die Wirtschaftlichkeit und das Controlling der durch Steuergelder finanzierten Stiftung;<br /><br />3. <br />dem Landtag darzulegen, welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Kostencontrollings geprüft werden und wie die Landesregierung zukünftig zu realistischeren Berechnungen der Kosten von Baumaßnahmen kommen will, als es in der Vergangenheit der Fall war.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 16:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/flaechendeckender-gesetzlicher-mindestlohn/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Der Landtag des Saarlandes befürwortet die Einführung eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Der Landtag des Saarlandes befürwortet die Einführung eines branchenübergreifenden, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns.<br /><br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />Erfolgt mündlich.]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 14:27:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Amnestie für Steuerflucht</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/keine-amnestie-fuer-steuerflucht/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:1. Der Landtag des Saarlandes lehnt das von der Bundesregierung mit...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />1. <br />Der Landtag des Saarlandes lehnt das von der Bundesregierung mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen ab. In der jetzigen Form wäre es eine gesonderte Amnestie von deutschen Steuerstraftätern und Straftäterinnen, eine weiterhin anonyme nachträgliche Legalisierung unversteuerten Vermögens von deutschen Steuerbetrügerinnen und -betrügern.<br /><br />2. <br />Der Landtag des Saarlandes weist darauf hin, dass ein solches Abkommen ein schädlicher deutscher Sonderweg wäre und die gemeinsamen Anstrengungen der EU und der USA, Steuerhinterziehung international zu unterbinden, erschweren würde.<br /><br />3. <br />Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf, dem Steuerabkommen in der jetzt bekannt gewordenen Fassung im Bundesrat nicht zuzustimmen.<br /><br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />Nach jahrelangem Streit haben sich die Regierung Deutschlands und der Schweiz auf ein bilaterales Steuerabkommen geeinigt. Dem Abkommen müssen in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.<br /><br />Mit Inkrafttreten des Abkommens soll ab Januar 2013 für alle Schweizer Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen eine anonyme jährliche Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent gelten. Diese Steuer wird von den Schweizer Banken einbehalten und ohne Nennung der Steuerpflichtigen an den deutschen Fiskus weitergeleitet. Die Höhe der zukünftigen Abgeltungssteuer in der Schweiz würde der Besteuerung des Kapitalver-mögens in Deutschland entsprechen, die aber eine große Ungleichheit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen gegenüber dem Arbeitseinkommen darstellt, und sie würde diese Ungleichheit zementieren.<br /><br />Ferner sieht das Abkommen die rückwirkende Besteuerung des vor dem deutschen Fiskus versteckten Vermögens in dreistelliger Milliardenhöhe in der Schweiz bis zum Jahr 2000 vor. Je nach Höhe des Kapitals und dem Alter des Schweizer Bankkontos soll das bisher unversteuerte Schwarzgeld mit 19 bis 34 Prozent besteuert werden. Dabei sollen die Schweizer Banken die Steuer einbehalten und an die deutschen Behörden weiterleiten. Damit wären die Steuerschulden von Steuerflüchtlingen aus der Vergangenheit abschließend abgegolten und das beiseite geschaffte Vermögen legalisiert. Auch bei der Nachversteuerung würde das Geld ohne Namensnennung nach Deutschland überwiesen.<br /><br />Schließlich soll mit dem Abkommen die Verpflichtung Deutschlands verbunden sein, dass deutsche Behörden auf den Kauf weiterer „Steuer-CDs“ verzichten und bei laufenden Verfahren keine Amtshilfe mehr aus der Schweiz erhalten<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 14:19:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-saarlaendischen-sparkassengesetzes-sspg/</link>
			<description>Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:
Artikel 1Änderung des Saarländischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:
Artikel 1<br /><br />Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG)<br /><br />Das Gesetz Nr. 807 – Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2009 (Amtsbl. S. 662), geändert durch das Gesetz vom 5. Mai 2010 (Amtsbl. I S. 75) – wird wie folgt geändert:<br /><br />Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:<br /><br />„§ 3a<br />Anspruch auf ein Guthabenkonto<br />(1) Die Sparkasse ist verpflichtet, für natürliche Personen mit Wohnsitz in ihrem Geschäftsbezirk auf Antrag Girokonten auf Guthabenbasis zu führen.<br />(2) Neben den bislang von den Sparkassen freiwillig angebotenen kostenlosen Kontenmodellen für bestimmte Personengruppen sind die Kontoführunggebühren zu erlassen für<br /><br />1. Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG beziehen;<br />2. Personen, die den Kinderzuschlag erhalten;<br />3. Personen, die Wohngeld beziehen.“<br /><br />Artikel 2<br />Inkrafttreten<br />Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.<br /><br />
B e g r ü n d u n g :<br /><br />A. Allgemeines<br />Der Verlust oder Nichterhalt einer Bankverbindung bedeutet wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung. Darüber hinaus entstehen für die Betroffenen finanzielle Nachteile durch Zusatzkosten für Baranweisungen und Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt.<br /><br />Seit 1996 existiert eine „freiwillige Selbstverpflichtungserklärung“ des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als Dachverband der deutschen Kreditwirtschaft, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch ein sog. „Girokonto für jedermann“ bereit halten sollen. Diese Selbstverpflichtung hat bislang allerdings nicht dazu geführt, dass allen Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag die Führung eines Guthabenkontos gewährt wird. Insbesondere viele sozial und finanziell Benachteiligte bleiben auch weiterhin vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Diese Demütigung der Menschen sollte auf dem Gesetzeswege abgestellt werden.<br /><br />Die Ablehnung der Führung eines Girokontos für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Menschen widerspricht dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben. Im Übrigen ist es nicht hinnehmbar, dass sich Bürgerinnen und Bürger zur Realisierung einer Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht auf einen gesetzlichen Anspruch berufen können und zu Bittstellern gegenüber Kreditinstituten degradiert werden. Insbesondere ist hier zu berücksichtigen, dass im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen festgestellt wurde, dass die betroffenen Menschen auf der Grundlage der vorerwähnten freiwilligen Selbstverpflichtung einen (einklagbaren) Anspruch auf Eröffnung eines Kontos nicht haben.<br /><br />In zahlreichen Bundesländern sehen die gesetzlichen Bestimmungen zumindest die Verpflichtung der Sparkassen zur Führung von Girokonten vor. Im Saarland ist dies bislang nicht der Fall. <br /><br />Die Sparkassen im Saarland bieten für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende bereits die kostenfreie Kontoführung an. Die entsprechenden Kontenmodelle der einzelnen Sparkassen unterscheiden sich nur unwesentlich. Die Sparkassen nehmen hier zweifellos Rücksicht auf die Einkommenssituation der vorgenannten Kundengruppen. Eine ähnlich prekäre Einkommenssituation haben aber auch Geringverdiener, Kleinrentner und Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe. Daher ist es vertretbar und vor dem Hintergrund des öffentlichen Auftrags der Sparkassen auch geboten, die Kontoführungskonditionen der Sparkassen um einen Sozialtarif zu erweitern. Im Übrigen zeigen die Kontenmodelle anderer Banken auf, dass Girokonten grundsätzlich gebührenfrei angeboten werden können und gleichzeitig eine Geschäftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen möglich ist.<br /><br />B. Im Einzelnen<br /><br />Zu Artikel 1<br /><br />Der Anspruch auf ein Guthabenkonto wird in Anlehnung an die bereits in vielen Bundesländern bestehende Gesetzeslage mittels eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs rechtlich verankert.
Vor dem Hintergrund der besonderen Stellung der Sparkassen und ihrer sozialpolitischen Verantwortung werden zudem auf gesetzlicher Grundlage die Kontoführungskonditionen der Sparkassen um einen Sozialtarif für Geringverdiener, Kleinrentner und Bezieher von Grundsicherung und Sozialhilfe erweitert.<br /><br />Zu Artikel 2<br />Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 14:05:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-das-friedhofs-bestattungs-und-leichenwesen-bestattungsge/</link>
			<description>Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:Artikel 1Änderung des Gesetzes über das Friedhofs-,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:<br /><br />Artikel 1<br /><br />Änderung des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz)<br /><br />Das Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) vom 5. November 2003 (Amtsbl. 2003 S. 2920), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. September 2010 (Amtsbl. 2010 S. 1384), wird wie folgt geändert:<br /><br />1. § 28 Absatz 3 erhält folgende Fassung:<br /><br />„(3) Mit der Asche des Verstorbenen ist nach dem Wunsch des Verstorbenen zu verfahren, wenn dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt ist und überwiegende öffentliche Interessen oder überwiegende Belange Dritter nicht entgegenstehen. Liegt eine Willensbekundung des Verstorbenen in Form einer Verfügung von Todes wegen nicht vor, erfolgt eine Beisetzung der Asche des Verstorbenen auf einem Friedhof. Die Totenasche darf auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs durch Verstreuung beigesetzt werden, wenn dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt ist oder von den Hinterbliebenen in der Reihenfolge des § 26 Abs. 1 entschieden wird und eine gegenteilige Willensbekundung des Verstorbenen nicht bekannt ist.“<br /><br />2. § 28 Absatz 4 wird aufgehoben.
3. § 34 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />„Sofern eine Verstreuung der Totenasche nicht erfolgt, ist die Asche in festen und verschlossenen Urnen beizusetzen oder aufzubewahren.“<br /><br />4. In § 40 wird der folgende Absatz 4 angefügt:<br />„(4) Liegt eine Verfügung von Todes wegen nach § 28 Absatz 3 Satz 1 vor, wird die Urne von dem Träger der Feuerbestattungsanlage nach Vorlage einer Genehmigung der Ortspolizeibehörde an die vom Verstorbenen bestimmte Person ausgehändigt.“<br /><br />5. § 51 Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />In Satz 2 Nummer 20 wird nach der Angabe „§ 28 Absatz 3“ die Angabe „Satz 2“ eingefügt.<br /><br />6. In § 55 Absatz 1 wird die Angabe „2015“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.<br /><br />Artikel 2<br />Inkrafttreten<br />Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
B e g r ü n d u n g :<br /><br />A. Allgemeines<br /><br />Nach einer Feuerbestattung muss die Asche Verstorbener zwingend auf Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen beigesetzt werden. Abweichend hiervon kann auf Wunsch des Verstorbenen die Asche lediglich auf See beigesetzt werden.<br /><br />Es ist bislang daher beispielsweise nicht möglich, dass Angehörige die Totenasche zuhause aufbewahren oder auf ihrem Privatgrundstück beisetzen. In zahlreichen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, den Niederlanden oder Großbritannien, kann nach der Feuerbestattung die Asche Verstorbener im Privatbereich aufbewahrt werden. Es existieren in fast allen europäischen Staaten bewährte Rechtsordnungen, in denen ein liberaler Umgang mit der Asche Verstorbener gepflegt wird, ohne dass man diesen Ländern einen würdelosen Umgang mit der Totenruhe vorwerfen könnte.<br /><br />Ein Verstreuen der Totenasche kann – auch auf einem Friedhof – bislang im Saarland ebenfalls nicht erfolgen. Beispielsweise das Bestattungsgesetz NRW sieht die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche vor.<br /><br />Eine zunehmende Zahl von Menschen wünscht sich eine Bestattung nach eigenen individuellen Vorstellungen. Einer Umfrage im Jahr 2007 zufolge, wollen nur noch ca. 50 % der Bundesbürgerinnen und -bürger traditionell beerdigt werden. Zahlreiche einschlägige Internetangebote lassen Rückschlüsse auf einen kommerziellen „Bestat-tungstourismus“ in weniger streng reglementierte europäische Nachbarstaaten zu.<br /><br />Kritiker des Friedhofszwangs beanstanden im Hinblick auf die allgemeine Handlungs-freiheit des Art. 2 Abs. 1 GG eine unzumutbare staatliche Einflussnahme auf die Verwendung der sterblichen Überreste und mithin auf das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen sowie das Recht eines Lebenden, für die Zeit nach seinem Tod hinsichtlich seiner Beisetzung Vorsorge treffen zu können.<br /><br />Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Beisetzung auf einem Friedhof mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Hinterbliebene müssen sich bei der Ausrichtung des Begräbnisses aber oftmals von Kostenfragen leiten lassen. Es gibt eine steigende Nachfrage der Angehörigen nach „Billigbestattungen“, auch die Zahl von Sozialbestat-tungen nimmt zu. Beispielsweise im Zeitraum von 2006 bis 2009 betrug der Anstieg bei den Sozialbestattungen 38 Prozent. Die Kosten für die Begräbnisse erhöhten sich in diesem Zeitraum von 41,3 Millionen Euro auf 52,8 Millionen Euro. Bezeichnenderweise titelte jüngst die Frankfurter Rundschau „Immer mehr Deutsche können sich den Tod nicht leisten“ im Zuge einer Anfrage der DIE LINKE. im Bundestag. In der deutlichen Zunahme von Sozialbestattungen spiegelt sich der sich ausbreitende Niedriglohnsek-tor, der ergänzende Bezug von Hartz IV-Leistungen und auch die zunehmende Alters-armut wider.<br /><br />Eine durchschnittliche Erdbestattung kostet in der Bundesrepublik Deutschland in der „Grundausstattung“ ca. 5 Tausend Euro. Beispielsweise in Saarbrücken fallen bei einer Körperbestattung in einem Reihengrab allein Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren in Höhe von fast 2,5 Tausend Euro an, in Saarlouis sind Gebühren in Höhe von rd. 2 Tausend Euro aufzubringen.
Der vorliegende Gesetzentwurf will einerseits durch eine Liberalisierung des Friedhofs-zwangs dem letzten Willen Verstorbener größeres Gehör verschaffen und Gestal-tungsspielräume eröffnen, andererseits aber auch insbesondere finanzielle Sorgen der Hinterbliebenen im Zusammenhang mit Beisetzungen in den Hintergrund treten lassen.<br />Die gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit dem Tot ist längst kein Tabuthema mehr. Den vorhandenen Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach alternativen „Bestattungsformen“ darf sich der Gesetzgeber daher nicht verschließen.<br /><br />B. Im Einzelnen<br /><br />Zu Artikel 1<br /><br />Zu Nummer 1<br />Durch die Neufassung von § 28 Abs. 3 wird im Fall der Feuerbestattung der Zwang zur Urnenbeisetzung der Asche Verstorbener auf Friedhöfen und privaten Bestattungsplätzen aufgehoben. Liegt eine Verfügung von Todes wegen nicht vor, verbleibt es in Bezug auf den Beisetzungsort zunächst bei der bisherigen Rechtslage mit der Einschränkung, dass die Beisetzung auf einem Friedhof und nicht auf einem privaten Bestattungsplatz erfolgt. Weiterhin wird durch die Neufassung von § 28 Absatz 3 die Möglichkeit eröffnet, die Totenasche durch Verstreuung auf einem Friedhof beizusetzen.<br /><br />Zu Nummer 2<br />Die bisherige Möglichkeit der Beisetzung der Asche des Verstorbenen auf See wird durch die Neufassung von § 28 Absatz 3 umfasst.<br /><br />Zu Nummer 3<br />Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung des § 28 Absatz 3.<br /><br />Zu Nummer 4<br />Zwecks Umsetzung der Änderung des § 28 Absatz 3 wird die Möglichkeit der Übergabe der Urne mit der Totenasche an eine vom Verstorbenen bestimmte Person eröffnet. Zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen oder überwiegender Belange Dritter erfolgt zuvor eine Prüfung durch die Ortspolizeibehörde. Hier könnte beispielsweise die Gefühlswelt des Nachbars oder der Nachbarin Berücksichtigung finden, wenn eine Urnenbegräbnisstätte auf einem Privatgrundstück für die Nachbarn ohne Weiteres sichtbar wäre und hiervon für die Betroffenen negative psychische Ausstrahlungswir-kungen ausgehen würden. Weiterhin wird durch das Genehmigungsverfahren ausge-schlossen, dass Angehörigen oder sonst vom Verstorbenen bestimmten Personen eine Urnenaufbewahrung im Privatbereich „aufgezwungen“ wird, da die Aushändigung der Urne eine vorherige Antragstellung voraussetzt.
Zu Nummer 5<br />Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung des § 28 Absatz 3.<br /><br />Zu Nummer 6<br />Die Geltungsdauer des Gesetzes wird um fünf Jahre verlängert.<br /><br />Zu Artikel 2<br />Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 11:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften (SKBBG)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-saarlaendischen-kinderbetreuungs-und-bildungsgesetzes-und-weiterer-vorsch/</link>
			<description>Artikel 1 - Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes - wird wie folgt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Artikel 1 - Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes - wird wie folgt geändert:<br /><br />1. Nach Nummer 3 wird eingefügt:<br /><br />„4. § 4 wird wie folgt geändert:<br /><br />Folgender Absatz 6 wird eingefügt:<br /><br />‚Eine KITA-Konferenz wird mindestens drei Mal im Kindergartenjahr durch die Leitung der Einrichtung einberufen. Die KITA-Konferenz setzt sich aus jeweils einem stimmberechtigten Vertreter des Trägers der Einrichtung, der Leitung der Einrichtung sowie des Elternausschusses zusammen. An den Sitzungen können weitere Vertreter des Trägers der Einrichtung, in der Einrichtung tätige Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere gewählte Mitglieder des Elternausschusses beratend teilnehmen. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt.<br /><br />Die KITA-Konferenz berät im Rahmen der geltenden Gesetze insbesondere über<br />&nbsp; &nbsp; 1. die Bestimmungen zur Aufnahme von Kindern,<br />&nbsp; &nbsp; 2. die Festlegung der Öffnungszeiten, Schließungstage und Ferientermine,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;3. Bildungsinhalte und Formen der Erziehungsarbeit,<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Personalfragen.’ “<br /><br />2. Die bisherige Nummer 5 wird gestrichen.<br /><br />3. Aus der bisherigen Nummer 4 wird die Nummer 5.]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 18:52:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Steuersenkungsbremse statt Schuldenbremse – ausreichende Steuerquote gewährleisten</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/steuersenkungsbremse-statt-schuldenbremse-ausreichende-steuerquote-gewaehrleisten/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Der Landtag des Saarlandes spricht sich gegen eine weitere Absenkung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Der Landtag des Saarlandes spricht sich gegen eine weitere Absenkung der gesamtwirtschaftlichen Steuerquote aus. Er fordert die Regierung des Saarlandes auf, in diesem Sinne auf der Ebene des Bundesrates durch gesetzgeberische Initiativen und Maßnahmen aktiv zu werden. Sie soll im Bundesrat jenen Gesetzen, die eine Senkung der Steuereinnahmen zur Folge haben, nur noch dann zuzustimmen, wenn gleichzeitig an anderer Stelle ein steuerlicher Ausgleich erbracht wird (Ausgleichspflicht).<br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />Im Bundesrat hat das Saarland der Einführung der so genannten Schuldenbremse zugestimmt. Dies war ein gravierender Fehler. Letztlich beraubt sich das Land damit seiner politischen und wirtschaftlichen Gestaltungsfähigkeit.<br /><br />Eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Logik der Schuldenbremse folgt aber einer eindimensionalen Betrachtung und verkürzt das zentrale Ziel der Zukunftsvorsorge einer Volkswirtschaft auf die Stabilisierung des Schuldenstandes der öffentlichen Hand.<br /><br />Immer wieder entstehen Situationen, in denen staatliche Ausgabenprogramme notwendig werden, um den Ausfall privater Nachfrage auszugleichen, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen oder Investitionen zu fördern. Die antizyklische Politik der Staaten während der Wirtschafts- und Finanzkrise ist der beste Beweis hierfür. Die Schuldenbremse verhindert auch im Saarland notwendige Investitionen im Sinne einer wirtschaftlichen Entwicklung, die sich langfristig auch positiv auf die Landesfinanzen auswirken würde. In der Realität dient sie allzu oft der Rechtfertigung für einen weiteren Abbau des Sozialstaates.<br /><br />Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern hat am 23. Mai 2011 für das Saarland und drei weitere Bundesländer eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt. Konsequenz wird die Erarbeitung eines entsprechenden Sanierungsprogramms sein. Nun bekannt gewordene Überlegungen, vor allem in den Bereichen Bildung, Polizei, Familien- und Sozialhilfe, ÖPNV, der Kultur und den Hochschulen bis zum Jahr 2020 rund 226 Mio. Euro einzusparen (vgl. Konsolidierungspotenziale im Ländervergleich – Analyseergebnisse aus der Haushaltsstrukturkommission des Saarlandes, Juni 2011, PwC, S. 48), wären nicht vertretbar. Sie widersprächen zudem den bisherigen Versprechen der Landesregierung, insbesondere im Bildungsbereich keine Kürzungen vorzunehmen. Überdies hat das Land in den letzten Jahren bereits drastische Sparmaßnahmen ergriffen. Hinzu kommt: Selbst die nun vorgeschlagenen Einsparpotenziale würden nicht annähernd ausreichen, um das vorhandene Defizit abzubauen. Angesichts der Vorgaben der Schuldenbremse sollen bis 2020 jährlich 70-80 Mio. Euro eingespart werden. Die in Rede stehenden Maßnahmen sind nicht nur politisch verantwortungslos und würden die Substanz des Landes ernsthaft angreifen – sie führen auch nicht einmal annähernd zum angestrebten Ziel.<br /><br />Damit wird die Sackgasse der gegenwärtigen Finanzpolitik deutlich. Die saarländischen Landesfinanzen sind mittlerweile in einem dermaßen katastrophalen Zustand, dass sie nicht mehr über weitere Einsparungen saniert werden können. Ziel muss daher die Erhöhung der Einnahmen sein. Das Hoffen auf Steuermehreinnahmen im Zuge einer erwarteten positiven wirtschaftlichen Entwicklung reicht jedoch nicht aus, solange keine nachhaltige Veränderung der Steuer- und Abgabenstruktur erfolgt. Auch die Konsolidierungshilfen von 260 Millionen Euro, die das Saarland laut Verwaltungsvereinbarung zur Schuldenbremse bis 2019 jährlich erhalten soll, relativieren sich bei näherer Betrachtung schnell. Sie werden gerade genügen, um etwa die Hälfte der fälligen Zinsen zu zahlen.<br /><br />Generell ist festzustellen: Die öffentlichen Haushalte in Deutschland haben vor allem ein Einnahmen-, kein Ausgabenproblem. Die radikale Steuersenkungspolitik der letzten Jahre hat nach Aussagen der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik allein zwischen 2000 und 2010 zu Steuerausfällen von rund 335 Milliarden Euro – im Durchschnitt mehr als 30 Milliarden jährlich – geführt (vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik, Sondermemorandum August 2010). Profitiert haben davon regelmäßig Besser- und Bestverdienende, während der Sozialstaat nicht zuletzt mit dem Verweis auf die Situation der öffentlichen Kassen abgebaut worden ist.<br />
Weitere Steuergeschenke sind im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens mit entsprechender Infrastruktur und Daseinsvorsorge nicht zu verantworten. Der Wirtschaftsweise Prof. Dr. Peter Bofinger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat bereits im Februar 2009 ein Ende der Steuersenkungen gefordert und eine andere Richtung vorgeschlagen: „Wenn man unbedingt eine Regel sucht, könnte die Regierung ja statt einer Schulden- eine Steuersenkungsbremse im Grundgesetz verankern. Die Politik dürfte die Steuern erst wieder senken, wenn die Staatsverschuldung zum Beispiel auf 50 Prozent zurückgegangen ist. Diese Lösung würde an der richtigen Stelle ansetzen. Denn in diesem Jahrzehnt waren es vor allen Steuersenkungen, die das Staatsdefizit in die Höhe getrieben haben.“ (Bofinger, Interview mit SPIEGEL ONLINE vom 11. Februar 2009)<br /><br />Ohne eine grundlegende Reform der Steuer- und Abgabenstruktur im Sinne einer Erhöhung der Einnahmen der öffentlichen Kassen sind die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen nicht zu sanieren. Die Landesregierung ist daher gefordert, sich auf Bundesebene für eine Steuersenkungsbremse einzusetzen. Wer Steuersenkungen will, steht in der Pflicht zu zeigen, wie die dadurch entstehenden Ausfälle kompensiert werden, damit Bund, Länder und Kommunen ihre Aufgaben weiter erfüllen können: bei der Bildung und Erziehung, im Gesundheitsbereich, im Verkehrswesen, bei der Kultur und der Energieversorgung.<br /><br />Hierbei ist darauf zu achten, dass solche Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, die hohe Einkommen und Vermögen stärker als bisher zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Mögliche Initiativen sind etwa eine entsprechende Reform der Erbschaftssteuer, die Einführung einer Millionärsteuer, die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer, eine Bankenabgabe nach US-amerikanischem Vorbild oder die Rücknahme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Hotelbranche. Anzustreben ist ferner eine Reform der Einkommensteuer durch eine Verschiebung der Steuerlast von unten nach oben, eine Begradigung des Tarifverlaufs (Beseitigung des so genannten „Mittelstandsbauches“) sowie eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.300 Euro und des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent.<br /><br />Eine Politik, die die Begrenzung von Schulden propagiert, während sie zugleich die Staatseinnahmen durch Steuersenkungen immer weiter reduziert, ist nicht nachhaltig. Sie gefährdet die öffentliche Finanzierung wichtiger Aufgaben des Gemeinwesens und damit die Zukunft künftiger Generationen.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 18:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Begrenzung und Regulierung von Leiharbeit</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/begrenzung-und-regulierung-von-leiharbeit/</link>
			<description>Gemeinsamer Antrag der DIE LINKE Fraktion und der SPD Fraktion
Der Landtag wolle beschließen:Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Gemeinsamer Antrag der DIE LINKE Fraktion und der SPD Fraktion<br />
Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Begrenzung und Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung zu ergreifen und hierbei auch in Anlehnung an die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 1. April 2011 initiativ zu werden.<br /><br /><br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;B e g r ü n d u n g :<br /><br />Leiharbeit boomt. Im Jahr 2010 mussten in der Bundesrepublik Deutschland über 900.000 Beschäftigte in Leiharbeit arbeiten. Es liegen Schätzungen vor, wonach im Jahr 2011 erstmals die Millionengrenze überschritten wird (zum Vergleich: Am Ende des Jahres 2003 wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 327.789 Leiharbeiter beschäftigt). Das Wachstum der Leiharbeitsbranche ist maßgeblich auf weitgehende Deregulierungsmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Hartz-Gesetze zurückzuführen.<br /><br />Leiharbeit ist regelmäßig eine prekäre Beschäftigungsform. Niedrige Löhne, ein hohes Arbeitsplatzrisiko, unsichere Zukunftsperspektiven, häufiger Arbeitsplatzwechsel und ein hohes Arbeitsunfallrisiko sind die Merkmale von Leiharbeit. Leiharbeitsbeschäftigte werden mithin zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zweiter Klasse gemacht.<br /><br />Der Einsatz von Leiharbeit spaltet und schwächt zudem die Belegschaften. Er wirkt sowohl auf die Stammbeschäftigten als auch auf die Leiharbeitskräfte disziplinierend und führt zu Steigerungen des Leistungsdrucks, was eine Studie der Universität Jena nachgewiesen hat.<br /><br />Leiharbeit wird von Unternehmen regelmäßig mit strategischem Blick auf vermeintliche „Kostenvorteile“ genutzt und immer öfter auch zum Abbau von Arbeitnehmerrechten missbraucht.<br /><br />Allein durch die ungleiche Bezahlung gleicher Arbeit wird den betroffenen Beschäftigten jährlich Einkommen in Höhe von mehreren Milliarden Euro entzogen. Hierdurch fehlen auch dem System der Sozialversicherungen entsprechende Beiträge, dem Staat Steuermittel und der Wirtschaft wichtige Kaufkraft und Nachfrage. Darüber hinaus ist der Anteil von Niedriglöhnen in der Leiharbeit besonders groß, weshalb sogar nicht selten (kurzfristig) eine Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II und (langfristig) bei der Rente durch die Grundsicherung erfolgen muss. Lohndumping durch Leiharbeit geht daher nicht nur auf Kosten der Beschäftigten, sondern auch der Solidargemeinschaft und des Staates.<br /><br />Keineswegs wird Leiharbeit nur in Niedriglohnbereichen zum Lohndumping eingesetzt. Der Fall des Windanlagenbauers AMBAU zeigt beispielhaft, dass Lohndumping-Leiharbeit trotz voller Auftragsbücher und öffentlicher Fördermittel von über 6,5 Millionen Euro sogar in Boombranchen en vogue ist.<br /><br />Leiharbeit bildet auch nicht die von ihren Befürworterinnen und Befürwortern propagierte Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Ausweislich einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegt der sogenannte Klebe-Effekt, also der Anteil derjenigen, die über Leiharbeit letztlich eine feste Beschäftigung finden, unter 10 Prozent.<br /><br />Die Politik muss die Fehlentwicklungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung stoppen. DIE LINKE. im Bundestag hat daher im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung eingebracht. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung hingegen sind völlig unzureichend.<br /><br />Durch die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 1. April 2011 wird in Thüringen nunmehr die Vergabe von Fördermitteln für Unternehmen an das Ausmaß der Leiharbeit in einem Unternehmen geknüpft. Unternehmen, in denen der Anteil der Leiharbeitnehmer 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreitet, werden im Fall einer Betriebserweiterung von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen mit einem Anteil von Leiharbeitnehmern zwischen 10 und 30 Prozent der Gesamtbelegschaft erhalten nur noch einen Basisfördersatz. Die Änderungen bei der GA-Investitionsförderung wurden mit der Sicherung des Beschäftigungs- und Wirtschaftsstandorts Thüringen begründet, da Thüringen vor allem durch das Niedriglohnimage und den drohenden Fachkräftemangel wirtschaftlich geschwächt werde.<br /><br />Die geänderte GA-Richtlinie stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 May 2011 12:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Standorterhaltung der Kraftwerke im Saarland</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/standorterhaltung-der-kraftwerke-im-saarland/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Standorterhaltung der Kraftwerke im Saarland zu ergreifen und hierbei insbesondere die Möglichkeiten einer Beteiligung des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften an den Kraftwerksbetreibergesellschaften zu prüfen.<br />
<br />&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; B e g r ü n d u n g :<br /><br />Die Politik steht vor der Aufgabe, eine möglichst umweltverträgliche, bedarfsgerechte, sichere und auch bezahlbare Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sicherzustellen. <br /><br />Die Energieversorgung muss wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge werden und sich am Gemeinwohl orientieren.<br /><br />Der Ausbau der Nutzung regenerativer Energien muss Hand in Hand mit Energieeinsparungen und Energieeffizienzmaßnahmenvorangetrieben werden. Bei der nachhaltigen und zukunftsfähigen Gestaltung des Industrie- und Energiestandorts Saarland bedarf es der Einbindung der Energiewende in ein sowohl ökologisch als auch ökonomisch und insbesondere sozialstimmiges Konzept.<br /><br />Damit der Strukturwandel in der Energieversorgung erfolgreich gelingen und der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch erheblich gesteigert werden kann, bedarf es eines massiven und intelligenten Ausbaus der Übertragungs und Verteilungsnetze, der in den letzten Jahren aber nur schleppend vorangekommen ist. Darüber hinaus spricht sich DIE LINKE. Fraktion im Landtag des Saarlandes für den Ausbau und die Förderung moderner Speichertechnologien aus. Der Transformationsprozess in das regenerative Zeitalter wird Zeit benötigen, um ihn an dem Industriestandort Deutschland nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, sondern insbesondere auch mit der unbedingt erforderlichen gesellschaftlichen Akzeptanz zu organisieren - ansonsten wird die Brücke in das Zeitalter der erneuerbaren Energien brechen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Proteste auch der Bürgerinnen und Bürger im Saarland gegen Projekte der erneuerbaren Energien wie beispielsweise Windkraft- und Photovoltaikanlagen, besteht noch ein intensiver Informations- und Diskussionsbedarf um die Energiewende auf der Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsenses herbeizuführen.<br /><br />Bis die regenerativen Energien unter den eingangs genannten Kriterien allein tragen, bedarf es der Nutzung von Brückentechnologien. DIE LINKE. Fraktion im Landtag des Saarlandes sieht in dem Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken eine solche Brückentechnologie innerhalb des notwendigen Transformationsprozesses der Energieversorgung und bekennt sich daher zu einer Erhaltung der saarländischen Kraftwerkstandorte und der dortigen Arbeitsplätze.<br /><br />Die Zukunft der Kraftwerke im Saarland liegt in den Händen der jeweiligen Betreiber.<br /><br />Zahlreiche Kraftwerkstandorte im Saarland werden von Unternehmen der in Essen ansässigen Evonik Steag GmbH (nachfolgend: Evonik Steag) betrieben. Am 19. Dezember 2010 wurde ein Vertrag über den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung von 51 Prozent an Evonik Steag an das Stadtwerke-Konsortium Rhein-Ruhr (ein Zusammenschluss der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, der Dortmunder Stadtwerke AG, der Energieversorgung Oberhausen AG, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Essen AG, der Stadtwerke Dinslaken GmbH und der Stadtwerke Duisburg AG) abgeschlossen. Der Kaufpreis für 51 Prozent der Anteile an Evonik Steag beträgt 649 Millionen Euro. Ferner wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, die es erlaubt, die weiteren 49 Prozent an Evonik Steag nach Ablauf einer Haltefrist von bis zu fünf Jahren zu einem Kaufpreis in Höhe von 594 Millionen Euro an das Stadtwerke-Konsortium zu übertragen.<br /><br />Das Stadtwerke-Konsortium hat angekündigt, Evonik Steag im Inland zur größten kommunalen Erzeugungsplattform sowohl im konventionellen als auch im regenerativen Bereich auszubauen und einen ökologischen Aus- und Umbau des auf Steinkohle fokussierten Kraftwerksparks anzustreben. Hierbei soll in Gas- und Dampfkraftwerke sowie in erneuerbare Energien investiert werden. Evonik Steag hat nach eigenen Angaben in Deutschland eine führende Stellung bei der Erzeugung von Strom und Wärme aus Grubengas, Biomasse und Geothermie.<br /><br />Ein Bestandsschutz für die saarländischen Kraftwerkstandorte wurde nicht vereinbart. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf zur Wahrung der saarländischen Interessen.<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 May 2011 11:07:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Überführung der Stromversorgungsnetze in öffentliches Eigentum</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/ueberfuehrung-der-stromversorgungsnetze-in-oeffentliches-eigentum/</link>
			<description>Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:<br /><br />Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Überführung der Stromversorgungsnetze in öffentliches Eigentum zu ergreifen.<br /><br /><br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; B e g r ü n d u n g :
Das Strom-Übertragungsnetz ist elementarer Bestandteil der für Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Infrastruktur. Innerhalb der Europäischen Union liegen die Übertragungsnetze fast überall in der Hand eines zentralen Netzbetreibers, wobei sich 19 Übertragungsnetzbetreiber vollständig oder zumindest mehrheitlich in staatlicher Hand befinden.<br /><br />Seit der Liberalisierung der Strommärkte in Deutschland haben die privaten Stromkonzerne RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW überdurchschnittliche Oligopol-Gewinne realisiert. Das Bundeskartellamt sprach in der Vergangenheit von einer nicht wettbewerblichen Preisbildung auf dem Strommarkt aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung auf der Erzeugerseite mit einem Marktanteil von ca. 90%. Diverse Studien kommen trotz unterschiedlicher methodischer Ansätze weitgehend zum gleichlautenden Ergebnis, dass Marktmacht mit dem Ziel der Gewinnsteigerung ausgenutzt wird. Mitursächlich für diese Entwicklung ist, dass Betrieb und Netze nicht getrennt wurden.<br /><br />Der Versuch, oligopolistische Preisbildung durch staatliche Regulierung und Missbrauchsaufsicht (Bundesnetzagentur, Kartellamt) zu verhindern, ist bislang weitgehend fehlgeschlagen. Sogar im Sinne einer funktionierenden Marktwirtschaft könnte daher mit guten Argumenten für eine Verstaatlichung der natürlichen Monopole, also der physischen Netze, argumentiert werden: Eine staatliche Preisregulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) hat immer Informationsdefizite gegenüber dem Oligopolisten, sodass nur ein Teil des oligopolistischen Extraprofits verhindert wird.<br /><br />Im Fall der Stromnetze kommt hinzu, dass die Investitionen jahrelang heruntergefahren wurden und die Netze sich teilweise in einem maroden Zustand befinden.<br /><br />DIE LINKE fordert bundesweit die Vergesellschaftung der Strom- und Gasnetze sowie die weitgehende Rekommunalisierung und Dezentralisierung der Stromerzeugung und –verteilung.<br /><br />Die Rekommunalisierung als laufender Prozess spricht ebenfalls für die Übertragung der Netze in öffentliches Eigentum. Nach Angaben des Deutschen Städtetages laufen allein in den Jahren 2010 und 2011 über 2.000 Konzessionsverträge mit Oligopolisten aus. Konzessionsverträge sind Verträge nach § 48 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit denen dem Versorger erlaubt wird, gegen eine Abgabe öffentliches Straßenland für die Netzinfrastruktur zu nutzen. Diese Verträge dürfen gem. § 46 Abs. 2 S.1 EnWG höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Sofern die Gemein-de den Vertrag nicht verlängert, muss das Versorgungsunternehmen nach § 46 Abs. 2 S.2 EnWG die bestehende Infrastruktur dem neuen Energieversorgungs-<br />unternehmen „gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ überlassen.<br /><br />Auch wenn das EnWG mittlerweile eine Kontrolle der Netzinvestitionen und des Netzzustandes vorsieht und eine „Anreizregulierung“ zu einer Bereitstellung der Netze zu angemessenen Konditionen hinwirken soll, sind private Netze aus ordnungspolitischen Erwägungen grundsätzlich abzulehnen. Auch im Interesse einer Sicherstellung der Modernisierung und Erweiterung der Stromübertragungsnetze für die Einspeisung von erneuerbaren Energien und die Erhaltung der hohen Verfügbarkeit und Stabilität des Netzes ist der Bau sowie Betrieb des Stromversorgungs-<br />netzes in öffentlicher Hand vorzuziehen.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 13:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/schaffung-von-mehr-transparenz-in-oeffentlichen-unternehmen/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah in Anlehnung an das...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br />Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah in Anlehnung an das Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland vorzulegen.<br /><br />B e g r ü n d u n g :
Eine lebendige Demokratie lebt von Transparenz und umfassender Information der Bürgerinnen und Bürger. Wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge werden von öffentlichen Unternehmen abgedeckt.<br /><br />Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) beschlossen, um dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen.<br /><br />Hintergrund dieses Gesetzes ist der Umstand, dass dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit ein hoher Stellenwert bei solchen Unternehmen zukommt, bei denen letztlich die Allgemeinheit mit finanziellen Mitteln wesentlich zur Unternehmensexistenz beiträgt oder das Risiko unternehmerischen Handelns trägt. Die Steuer- bzw. Beitragszahler haben daher das Recht, umfassend und transparent über die Verwendung der öffentlichen Mittel - insbesondere auch im Bereich von Vergütungen und sonstigen Vorteilen des Führungspersonals - informiert zu werden.<br /><br />Gerade öffentliche Unternehmen stehen im Hinblick auf die Bezahlung ihrer Führungskräfte in besonderer Verantwortung und im Fokus öffentlichen Interesses, was die Diskussion um die Vergütung der Vorstandsmitglieder von Sparkassen im Saarland aufgezeigt hat. Wenn der Bevölkerung hier Informationen vorenthalten werden, kann eine notwendige demokratische Kontrolle durch die Steuer- und Beitragszahler nicht stattfinden.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 13:40:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Angemessene Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der katholischen Kirche – das österreichische Modell zum Vorbild nehmen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/angemessene-entschaedigung-der-opfer-von-sexuellem-missbrauch-in-einrichtungen-der-katholischen-kirc/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Auch im Saarland wurden Kinder in Einrichtungen der katholischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Auch im Saarland wurden Kinder in Einrichtungen der katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs.<br /><br />Der Landtag des Saarlandes fordert die Deutsche Bischofskonferenz auf, die Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer nach dem Vorbild der österreichischen Unabhängigen Opferschutzkommission zu gestalten.<br /><br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />Das bisherige Angebot der katholischen Kirche, die Opfer sexueller Gewalt in Einrichtungen der katholischen Kirche künftig in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro zu entschädigen, sofern deren Ansprüche verjährt sind, ist unzureichend.<br /><br />Finanzielle Leistungen können den Missbrauch nicht ungeschehen machen. Die Zahlung einer finanziellen Entschädigung ist dennoch eine moralische Pflicht. Sie stellt eine wichtige symbolische Geste dar, die mit dem genannten Betrag allerdings nur unangemessen erfüllt wird. Die katholische Kirche sollte sich daher bei den Entschädigungsleistungen am Modell der Republik Österreich orientieren.<br /><br />Die österreichische Unabhängige Opferschutzkommission unter Leitung der Opferbeauftragten der österreichischen Katholischen Kirche, Waltraud Klasnic, hat sich im Juni 2010 auf ein vierstufiges Entschädigungsmodell mit je unterschiedlichen Richtwerten geeinigt. Es sieht für „leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung&quot; eine Entschädigung von 5.000 Euro vor. Für „mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung&quot;, etwa Vergewaltigungen, werden 15.000 Euro veranschlagt. Einen Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission „für Fälle von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen&quot; vor. In besonders extremen Einzelfällen sind auch darüber hinaus gehende Entschädigungen erreichbar.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 10:10:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abschaltung des AKW Cattenom bzw. Begrenzung der Laufzeit des AKW – Grenzüberschreitende Genehmigungsverfahren für industrielle Großanlagen</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/abschaltung-des-akw-cattenom-bzw-begrenzung-der-laufzeit-des-akw-grenzueberschreitende-genehmig/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf,- mit der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung auf,<br /><br />- mit der Regierung Frankreichs Verhandlungen über die Abschaltung bzw. eine <br />&nbsp; Begrenzung der Laufzeit des Kernkraftwerks Cattenom aufzunehmen,<br /><br />- auf europäischer Ebene aktiv zu werden mit dem Ziel, die <br />&nbsp; Genehmigungsverfahren für industrielle Großanlagen, insbesondere <br />&nbsp; Atomkraftwerke, zu europäisieren, indem die Behörden der von den Anlagen <br />&nbsp; betroffenen Grenzregionen verbindlich am Genehmigungsverfahren beteiligt <br />&nbsp; werden.]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 22:17:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Übertragung der Gehaltserhöhung für die Angestellten der Länder auf die Beamten des Saarlandes</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/uebertragung-der-gehaltserhoehung-fuer-die-angestellten-der-laender-auf-die-beamten-des-saarlandes/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Der Landtag des Saarlandes spricht sich dafür aus, die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br />Der Landtag des Saarlandes spricht sich dafür aus, die Gehaltserhöhung für die Angestellten der Länder auf die Beamten des Saarlandes zu übertragen.<br />]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 22:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes (VgnStG)</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/gesetz-zur-aenderung-des-vergnuegungssteuergesetzes-vgnstg/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Artikel 1Änderung des VergnügungssteuergesetzesDas...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Artikel 1<br /><br />Änderung des Vergnügungssteuergesetzes<br /><br />Das Vergnügungssteuergesetz vom 22. Februar 1973, in der Fassung vom 22. April 1993 (Amtsbl. S. 496), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), wird wie folgt geändert:<br /><br />1. § 14 Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />„(2) Der höchstzulässige Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Betriebsmonat (Kalendermonat)<br /><br />1. Für Musikapparate 30,00 Euro<br /><br />2. In den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 6<br />Buchst. a<br />für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 300,00 Euro<br />und für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 Euro<br /><br />3. In den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 6<br />Buchst. b<br />für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 35,00 Euro<br />und für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 20,00 Euro.“<br /><br />Artikel 2<br /><br />Inkrafttreten<br /><br />Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.<br /><br />B e g r ü n d u n g :<br /><br />A. Allgemeines<br />In saarländischen Städten und Gemeinden ist die Anzahl sowohl der Spielhallenstandorte als auch der Geldspielautomaten in den letzten Jahren im bundesweiten Vergleich überproportional angestiegen. Die Zahl der Geldspielgeräte hat seit 2006 um 54% zugenommen, die Anzahl der Spielhallenkonzessionen stieg zwischen 2006 und 2010 um 26%. Dabei ist eine besondere Konzentration im Regionalverband Saarbrücken sowie in den Landkreisen Neunkirchen und Saarlouis festzustellen.<br /><br />Viele Bürgerinnen und Bürger betrachten diese Entwicklung mit Skepsis und Sorge. Die Spielhallen verschandeln das Stadtgebiet, verdrängen zunehmend das Nahversorgungsgewerbe und leisten der Ausbreitung von Spielsucht Vorschub. Überdies geht eine derart rapide Zunahme von Spielhallen kriminalistischen Erfahrungen zufolge oft mit dem Anstieg von Begleiterscheinungen wie illegalem Glücksspiel, Geldwäsche, Betrug, Einbrüchen, räuberischer Erpressung oder Körperverletzungen einher.<br /><br />Die Steuerungsinstrumente der Behörden sind äußerst begrenzt, Anträgen auf eine Konzession für eine Spielhalle stehen sie oft hilflos gegenüber. Für Städte und Gemeinden bestehen kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Bau- und ordnungsrechtliche Regelungen können eine Ablehnung nicht ohne Weiteres und nur unter besonderen Umständen rechtfertigen.<br /><br />Eine Möglichkeit, die Attraktivität einer Kommune als Standorte für Glückspiel zu beeinflussen, besteht durch die Vergnügungssteuer. Um dem oben beschriebenen Trend entgegenwirken zu können, brauchen Städte und Gemeinden die Möglichkeit einer höheren Besteuerung für die Aufstellung entsprechender Geldspielapparate. Zwar setzen sie die Pauschsteuer durch eine eigene Satzung selbst fest – den Rahmen für diese Besteuerung gibt aber ein Landesgesetz vor: Der Landesgesetzgeber legt in § 14 Absatz 2 des Vergnügungssteuergesetzes (VgnStG) den höchstzulässigen Steuersatz für Geldspielautomaten fest. Ein selbständiges Agieren der Kommunen ist dann innerhalb dieses Rahmens möglich.<br /><br />Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der damit verbundenen Erhöhung der höchstzulässigen Steuersätze soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, bei Bedarf eine höhere Besteuerung nach § 14 Abs. 2 VgnStG als die momentan zulässige in ihren jeweiligen Satzungen über die Erhebung der Vergnügungssteuer festzulegen. Städte und Gemeinden hätten einen deutlich größeren Spielraum bei der Entscheidung über die Frage, wie attraktiv sie als Standort für Spielhallen und Geldspielautomaten sein wollen.<br /><br />B. Im Einzelnen<br /><br />Zu Artikel 1 (Änderung des Vergnügungssteuergesetzes)<br />Mit der Vorschrift werden die höchstzulässigen Steuersätze erhöht, die in § 14 Abs. 2 VgnStG festgesetzt sind.<br /><br />Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)<br />Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 11:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zukunft der Bundeswehrstandorte im Saarland</title>
			<link>http://www.linksfraktion-saarland.de/nc/im_landtag/antraege/detail/artikel/zukunft-der-bundeswehrstandorte-im-saarland/</link>
			<description>Der Landtag wolle beschließen:Das Saarland steht zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr und zu den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Landtag wolle beschließen:<br /><br />Das Saarland steht zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr und zu den Bundeswehrstandorten im Saarland. Der Landtag des Saarlandes spricht sich deshalb für die Präsenz der Bundeswehr im Saarland aus und appelliert an den Bundesverteidigungsminister, das Saarland als Bundeswehrstandort zu erhalten und Planungssicherheit für Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Familien zu schaffen.<br /><br />Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee: Laut Art. 87a Abs. 1 GG „stellt [der Bund] Streitkräfte zur Verteidigung auf“. Der Landtag des Saarlandes lehnt Kampfeinsätze der Bundeswehr wie in Afghanistan ab und spricht sich damit gegen den Einsatz der Saarlandbrigade in diesem aussichtslosen und völkerrechtswidrigen Krieg aus.]]></content:encoded>
			<category>DIE LINKE im Landtag Saarland</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 14:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>
