Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land muss mit dem objektiv festgeschriebenen Sicherheitsstandard, wie er im Saarländischen Polizeigesetz formuliert ist, in Einklang stehen, zwischen den Polen Sicherheit der Bevölkerung und Freiheit des Einzelnen. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch einen zu hohen Kontroll- und Eingriffszwang seitens der staatlichen Stellen - und hier besonders der Vollzugsorgane wie der Polizei - eingeschränkt oder gar verletzt werden. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und der staatliche Ordnungsrahmen bedingen sich gegenseitig. Deshalb müssen alle polizeilichen Maßnahmen vor den grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten Bestand haben. Wie weit dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung hier entsprochen werden kann, ist immer eine heikle Gratwanderung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Gewiss, Leib und Leben, Eigentum und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande zu schützen, ist die vornehmste Aufgabe eines demokratischenRechtsstaats. Während ihrer Alleinregierungszeit - davon träumt noch mancher CDU-Abgeordneter hier im Hause - hat die CDU Saar mit ihrem Ministerpräsidenten und Justizminister, jetzt Bundesverfassungsrichter in spe, ihr Leitbild von 1999 „Opferschutz vor Täterschutz" doch etwas weit ausgelegt. So hatte sie nichts Eiligeres zu tun, als das Saarländische Polizeigesetz von 1989 sowohl in den Jahren 2001, 2007 als auch 2010 zu novellieren.
Um die Gesetzesänderungen zu begründen, haben Sie, Herr Meiser, als damaliger Innenminister unverantwortlich mit den Ängsten der Menschen gespielt und ihnen vorenthalten, dass das Saarland eines der sichersten Bundesländer ist. Es liegt seit vielen Jahren durchweg auf einem der ersten drei Plätze - natürlich auch dank der hervorragenden Arbeit unserer Polizei. Deren Gewerkschaft GdP hat sich damals sehr kritisch zu den Vorhaben geäußert. Es gab und gibt de facto keinen Regelungsbedarf, trotzdem haben Sie das Gesetz zunehmend verschärft. Meine Damen und Herren, ich zitiere sinngemäß den damaligen Innenminister Klaus Meiser, der in der 11. Sitzung der 12. Wahlperiode am 24. Mai 2000 vollmundig erklärte, dass es bei der Fortschreibung der Polizeistruktur darum gehen müsse, die Führungsebenen zu straffen und mehr Polizei in die Fläche zu bringen. - Daran werden wir ihn und die CDU erinnern, wenn demnächst die Polizeireform hier im Plenum diskutiert werden wird. Wir haben schon erlebt, dass der Innenausschuss, der für dieses Thema zuständig ist, zu diesem Thema belogen und nicht informiert wurde. Donnerstags in der Sitzung des Innenausschusses hat ein subalterner Regierungsvertreter vor dem Innenausschuss erklärt, dass es noch keinen Zwischenbericht der Kommission Polizei 2020 gebe, und montags war Innenminister Toscani - er erinnert sich sicher noch daran - mit einem großen Bericht mit Bild in der Saarbrücker Zeitung, in dem er das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission verkündete. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Regieren nach Gutsherrenart, sondern eine Missachtung des Parlaments, das bei diesem Vorhaben einer Polizeireform außen vor gelassen wird.
(Beifall bei der LINKEN.)
Ein Skandal, meine Damen und Herren, den sowohl die GRÜNEN wie auch die FDP decken. Der Jamaika- Koalition geht es schon lange nicht mehr um eine gute Politik für dieses Land, sondern nur noch um den blanken Machterhalt. Wer Dienstwagen mit Chauffeur fährt, läuft nicht mehr gerne. Und wer in einem Ministersessel oder Staatssekretärsessel sitzt, klebt gerne daran.
So hat die CDU Saar den Grundsatz, dass eine wirksame Polizeiarbeit das vertrauensvolle Zusammenwirken aller staatlichen und privaten beziehungsweise gesellschaftlichen Institutionen erfordert, damals mit Füßen getreten - das wurde eben ja schon ausgeführt -, als sie gegen den hartnäckigen Widerstand der damaligen Oppositionsparteien GRÜNE, FDP und SPD Verschärfungen des Saarländischen Polizeigesetzes vorgenommen hat, die heute von den beiden Jamaika-Parteien GRÜNE und FDP stillschweigend mitgetragen werden, obwohl sie in ihrem Koalitionspapier eine Rücknahme der vorgenommenen Verschärfungen festgeschrieben haben. Aber der jetzt vorliegende Antrag der SPD zwingt nun GRÜNE und FDP, sich eindeutig zu positionieren. Diese Kritik müssten Sie, Herr Schmitt, als Fraktionsvorsitzender der FDP, der sogenannten Freiheitspartei, doch mittragen.
(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (FDP).)
Meine Damen und Herren, der Vollzugspolizei sollte mit der Neufassung des § 27 die Möglichkeit gegeben werden, Iosgelöst von einem Anfangsverdacht Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen zu können. Auch GRÜNE und FDP haben sich eindeutig gegen die zu weit gehende, von dem damaligen Minister Meiser euphemistisch so genannte lagebildabhängige Kontrolle mit Bild- und Tonaufzeichnungen ausgesprochen, die neu in das Saarländische Polizeigesetz eingeführt wurde. Dabei handelt es sich aber um eine verdachts- und ereignisunabhängige Bürgerkontrolle. Dazu gehört auch eine automatische Aufzeichnung von Kraftfahrzeugkennzeichen bis zu einer Entfernung von 30 Kilometern von der Staatsgrenze zur Abgleichung mit grenzüberschreitenden Fahndungsersuchen. Und die Ortspolizeibehörde - das sind die allseits beliebten sogenannten Hipos - wurde gesetzlich legitimiert, an öffentlich zugänglichen Orten offen Bildaufzeichnungen von Personen anzufertigen. Was hier beschlossen wurde, ist größtenteils ein Witz! Der saarländischen Polizei fehlt bis heute das technische Gerät - Kameras und Software mit Computerhardware -, um überhaupt Kraftfahrzeugkennzeichen adäquat erfassen zu können. Sie haben damals eine Verschärfung auf den Weg gebracht, die Sie gar nicht umsetzen konnten und auch offensichtlich nie umsetzen wollten, weil die Mittel dafür nie zur Verfügung gestellt wurden! Auch die Ordnungspolizei hat wohl bis heute nicht verstanden, was ihre Aufgabe nach § 27 sein soll; denn noch keine einzige Maßnahme entsprechend der Novellierung wurde von ihr durchgeführt.
Insofern sind die Aussagen des damaligen Innenministers Klaus Meiser nur als Nebelkerzen zu verstehen. Er dramatisierte wider besseres Wissen die Gefahrenlage, sah überall illegale Schleusungen - das können Sie im Protokoll nachlesen, Herr Kollege Meiser, das lässt sich auch zitieren - von Asylsuchenden, Autoschieberei, Menschenhandel und Rauschgiftdelikte, die das Saarland angeblich in eine extreme Gefahrenlage brächten. Er zog das Gesetz mit der alleinregierenden CDU durch und kaufte der Vollzugspolizei noch nicht einmal eine Kamera, damit sie die gesetzliche Vorgabe umsetzen konnte.
(Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)
Die Gesetzesnovellierung greift weit in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ein und versagt - Gott sei Dank - bei der Umsetzung. Auch bei dem Versprechen, Gewaltkriminalität durch lagebildabhängige Kontrollen einzudämmen, versagt der ehemalige Minister, da ihm die Kommunen mit ihrer Ordnungspolizei etwas husten, weil sie technisch gar nicht in der Lage sind, flächendeckend Videoüberwachungen anzubieten. Es gab und gibt im Saarland keine Chaoten, keine Hooligans und keine rechtsextreme Szene, die eine Verschärfung des Unterbindungsgewahrsams von 24 Stunden auf acht Tage oder eine umfassende Videoüberwachung rechtfertigen.
(Zurufe von der CDU.)
Vielmehr ist eine gute personelle und sächliche Ausstattung der saarländischen Polizei, die in der Fläche präsent ist, Garant für Sicherheit und Ordnung und kein überzogenes, realitätsfremdes Gesetz, das Sie damals auf den Weg gebracht haben und das heute korrigiert werden muss. Insofern ist der Gesetzentwurf der SPD zu begrüßen und sollte heute auch beschlossen werden, fährt er doch die Befugnisse der Polizei, die in den letzten Jahren als Folge der zunehmenden Angst der Bürger vor internationaler Kriminalität, der zunehmenden Gewalt in ihrem Umfeld und der diffusen Angst vor terroristischen Anschlägen immer mehr ausgeweitet wurden, wieder auf ein angemessenes und praktikables Maß zurück. Leider geht der Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des polizeilichen Gewahrsams ein, der von 24 Stunden auf bis zu acht Tagen ausgedehnt wurde. Auch auf die Gesetzesnovellierung zum § 28 zur Informationserhebung aus Wohnungen von 2007 wird leider nicht eingegangen, obwohl es sehr kritische Stimmen aus dem Bereich der Polizei und von dem ehemaligen Datenschützer Herrn Lorenz, den ich hier persönlich begrüße, gegeben hat und große Bedenken gegen die Speicherung der Fingerabdrücke von Kindern, egal welchen Alters, geäußert wurden. Die CDU hat dies durchgedrückt, obwohl selbst die Polizei die Position vertreten hat, dass die alte Gesetzeslage bereits alles regelte. Die Rückführung auf den alten Stand wäre also angebracht. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Jamaikaner im Ausschuss verhalten werden, wenn wir - wie von Herrn Becker angekündigt - das Polizeigesetz grundsätzlich auf den Prüfstand stellen. Herr Ministerpräsident - ach ja, er ist ja zugleich Justizminister -, als Ministerpräsident und Möchtegernverfassungsrichter haben Sie auch hier die Verfassungsrechte der saarländischen Bürgerinnen und Bürger zu weit einschränken lassen. Ob Sie das für Karlsruhequalifiziert, ist fraglich. Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von der LINKEN).