16. Dezember 2009 DIE LINKE im Landtag Saarland

Kurswechsel in der Hochschulpolitik für mehr Bildungsgerechtigkeit – für eine grundlegende Reform der Bachelor- und Master-Studiengänge


Der Landtag wolle beschließen:

Die im Rahmen des Bologna-Prozesses erfolgte Umstellung auf Bachelor-Master-Studiengänge hat vielerorts zu schwierigen Bedingungen auch an saarländischen Hochschulen geführt: stoffliche Überfrachtung, zu hohe Anwesenheitspflichten, zu hohe Prüfungsdichte einhergehend mit zunehmender Strukturierung und „Verschulung“ des Studiums.

Die Proteste der Studierenden in den letzten Wochen haben die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Hochschulpolitik mehr als deutlich gemacht. In dieser Hinsicht war die Ständige Konferenz der Kultusminister KMK in Bonn für die Studierenden in vielen Punkten enttäuschend. Lediglich geringe Veränderungen wie eine Reduzierung der Prüfungsbelastungen wurden angekündigt. Insbesondere im Bereich der Zulassung zu den Masterstudiengängen wurden keine nennenswerten Verbesserungen verabredet. Die Leitvorstellung vom Bachelor-Abschluss als Regelabschluss bleibt bestehen, während die Masterstudiengänge vielerorts nur die Hälfte der Kapazitäten der Bachelorstudiengänge aufweisen. Damit liegt der Rechtsanspruch auf einen Master-Studienplatz nach einem erfolgreichen Bachelorstudium – wie ihn etwa die GEW fordert – immer noch in weiter Ferne. Die starre Regelung eines sechs-semestrigen Bachelorstudiums bleibt nach dem letzten KMK-Beschluss bestehen. Klare Beschlüsse zur Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lehrenden fehlen
weiterhin.

Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass eine Reform der Bachelor- und Masterstudiengänge auf den Weg gebracht wird, die sich an ihrer Studierbarkeit sowie an der Ermöglichung einer flexiblen Studiengestaltung durch die Studierenden orientiert, insbesondere im Hinblick auf

• eine Flexibilisierung der Regelstudiendauer und den Regelabschluss im Rahmen des Bachelor-Master-Systems,
• eine Sicherstellung der unbürokratischen Anerkennung von Studienleistungen im gesamten Bundesgebiet,
• eine Öffnung des Zugangs zu Masterstudiengängen,
• eine Garantie ausreichender Kapazitäten für die Masterstudiengänge,
• die Verbesserung des Betreuungsangebots sowohl für das Bachelor- als auch für das Masterstudium,
• die Gewährleistung einer echten nationalen und internationalen Mobilität.
Insgesamt sind umgehend die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Studiensituation an den saarländischen Hochschulen deutlich zu verbessern.

Die 2006 beschlossene Föderalismusreform hat die Probleme im deutschen Bildungssystem nicht behoben, sondern verschärft. Im Zuge dieses Wettbewerbsföderalismus sind den Ländern weitere Kompetenzen der Bildungszuständigkeit übertragen worden. Der Bund kann aufgrund des so genannten Kooperationsverbots nur noch eingeschränkt gemeinsam mit den Ländern Bildungsaufgaben finanzieren.

Mit Blick auf diese Entwicklung werden Landes- und Bundesregierung aufgefordert, sich u. a. für folgende Maßnahmen einzusetzen:

• eine Reform der Bildungsfinanzierung im Rahmen verbindlicher Vereinbarungen mit den Ländern, so dass eine zügige Steigerung der öffentlichen Ausgaben für Bildung sicher gestellt ist;
• eine Initiative für die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Artikel 104b GG, im Zuge dessen die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich ausgeschlossen wird;
• eine Neuordnung der Bundesausbildungsförderung, welche u. a. eine deutliche Erhöhung der Fördersätze, eine Kopplung der Fördersumme an die Steigerung der Lebenshaltungskosten, eine Absicherung der Förderung im Master, unabhängig davon, ob sich ein Master-Studium direkt an einen Bachelor-Abschluss anschließt sowie eine Aufhebung der Altersgrenze von 30 Jahren umfasst;
• eine Optimierung des Stipendiensystems dahingehend, dass die Vergabe von Stipendien künftig nicht nur nach Leistung, sondern auch deutlich stärker nach sozialen Kriterien erfolgt.

B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.