Der Landtag wolle beschließen:
In den saarländischen Gemeinden und Städten wächst die Zahl der Spielhallenbetriebe. Allein in Saarbrücken gibt es bereits 43 registrierte Spielhallen, seit Beginn des Jahres sind weitere 13 Anfragen eingegangen. Auch die Stadt Neunkirchen meldet einen starken Anstieg der Anfragen nach Genehmigungen von Spielhallen. So gebe es nach Angaben des Oberbürgermeisters Jürgen Fried laut SZ-Bericht vom 28. Juli 2010 derzeit durchschnittlich drei Anfragen pro Woche. Die Zahl der Spielhallenkonzessionen stieg im Saarland von 2006 bis heute danach um 26 Prozent auf 163, die Zahl der Standorte von 97 auf 104 und die Zahl der Spielautomaten um 55 Prozent auf 1.780. Der Anstieg liegt dabei über der bundesweiten Entwicklung.
Die Behörden stehen Anträgen auf eine Konzession für eine Spielhalle hilflos gegenüber. Als Instrumentarium kommen lediglich bau– und ordnungsrechtliche Regelungen in Betracht, die eine Ablehnung aber nicht ohne Weiteres und nur unter besonderen Umständen rechtfertigen können. So können die Städte und Gemeinden zwar in den Bebauungsplänen Festlegungen zu Gebietstypen und die Nutzungsmöglichkeit in den Gebieten treffen. Städtebauliche Vertragbarkeiten spielen aber keine Rolle. Für die Städte und Gemeinden bestehen kaum Gestaltungsmöglichkeiten, obwohl ein erheblicher Steuerungsbedarf durch die "Nebenwirkungen" von Spielstätten, u. a. an sozialen, gesundheitspolitischen und jugendschützenden Maßnahmen besteht.
Die für den Betrieb von Spielhallen als Rechtsgrundlage dienende Gewerbeordnung knüpft lediglich gewisse Voraussetzungen an die Zuverlässigkeit der beantragenden Person. Danach darf gewerbliches Spiel jeder betreiben, dem die Erlaubnis nach § 33 c GewO erteilt wurde.
Die Bürgerinnen und Bürger betrachten die Entwicklung der Ausbreitung der Spielhallen mit großer Besorgnis. Die Spielhallen verschandeln nicht nur das Stadtgebiet, sie verdrängen zudem das Gewerbe zur Nahversorgung und schüren die Spielsucht insbesondere bei den Jugendlichen. Als Folge nimmt die Verschuldung und Verarmung in den betroffenen Gebieten zu. Zudem sind vermehrte Kriminalitätserscheinungen zu befürchten. So können nach kriminalistischen Erfahrungen eine Vielzahl kriminalpolizeilich relevanter Ereignisse im Zusammenhang mit Spielstätten beobachtet werden: Illegales Glücksspiel, Geldwäsche, Betrug, räuberische Erpressung, Raubmord, Körperverletzungen, Einbrüche sind oft Begleiterscheinungen von Spielhallen.
Es ist daher dringender Handlungsbedarf geboten, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken.
Die Landesregierung wird aufgefordert,
ein Spielhallengesetz für das Saarland zu erarbeiten, das insbesondere Folgendes regelt:
• Regulierung der Spieldichte,
• Verschärfung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle
(Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention),
• Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume),
• Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele,
• Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen,
• Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten,
• Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen
Spielhallenbegriff,
• Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem
Gebäudekomplex,
• Festlegung eines Mindestabstands zu Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen.
B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.