Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:
Vor dem Hintergrund
• von offenkundigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Unternehmungen der
Ostermann-Gruppe und an der Bildung der saarländischen Landesregierung beteiligten
Personen,
• dass im Zuge der Koalitionsverhandlungen fünf gegen Hartmut Ostermann gerichtete
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und/oder der Finanzverwaltung eingestellt
wurden,
haben sich zahlreiche Fragen aufgeworfen im Hinblick auf
• die Rolle Hartmut Ostermanns bei der Regierungsbildung,
• die Umstände der gegen Hartmut Ostermann geführten und zeitgleich mit Bildung der
jetzigen Regierungskoalition eingestellten Ermittlungsverfahren,
• den steuerlichen Umgang mit Unternehmungen der Ostermann-Gruppe.
Diese ungeklärten Fragen bedürfen im Interesse der Rechtsstaatlichkeit umfassender und vollständiger Aufklärung. Gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit §§ 38 ff. des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes wird deshalb ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Der Ausschuss soll in diesem Zusammenhang insbesondere klären:
A. die Rolle Hartmut Ostermanns bei der Regierungsbildung
1. Welche Verbindungen waren oder sind zwischen den Unternehmungen der
Ostermann-Gruppe und den an der Regierungsbildung beteiligten Parteien und
Personen vorhanden?
2. Welche an der Regierungsbildung beteiligten Personen erhalten oder erhielten in
welcher Höhe finanzielle Leistungen oder sonstige Vorteile von Unternehmungen der
Ostermann-Gruppe?
3. Wurden im Vorfeld oder während der Koalitionsverhandlungen Spenden Hartmut
Ostermanns oder der Unternehmungen der Ostermann-Gruppe an die an der
Regierungsbildung beteiligten Parteien oder Personen geleistet und wenn ja, in
welcher Höhe?
B. die Gründe der Einleitung und Einstellung der gegen Hartmut Ostermann geführten Ermittlungsverfahren
1. Wegen welcher Tatbestände wurde gegen Hartmut Ostermann und/oder andere
Personen oder Unternehmungen der Ostermann-Gruppe ermittelt?
2. Welches waren die Anhaltspunkte, aus denen sich der Anfangsverdacht zur Einleitung
der Ermittlungsverfahren ergab?
3. Wann wurden welche Verfahren aus welchem Grund bei der Staatsanwaltschaft bzw.
der Finanzverwaltung eingestellt?
4. Gab es Kontakte einzelner an der Regierungsbildung beteiligter Personen und
Hartmut Ostermann im zeitlichen Zusammenhang mit der Einstellung der
Ermittlungsverfahren?
5. Gab es Gespräche zwischen an der Regierungsbildung beteiligten Personen und der
Staatsanwaltschaft oder der Finanzverwaltung über die Ermittlungsverfahren?
6. Gab es Gespräche zwischen an der Regierungsbildung beteiligten Personen und
Hartmut Ostermann über die Ermittlungsverfahren?
7. Gab es Weisungen seitens an der Regierungsbildung beteiligter Personen an die
Staatsanwaltschaft oder die Finanzverwaltung, die Verfahren einzustellen?
B e g r ü n d u n g :
Erfolgt mündlich.