Der Landtag des Saarlandes wolle beschließen:
Der vorgelegte Haushaltsplan 2010 lässt kein nachhaltiges Konzept zur Bewältigung der unter den Bedingungen der Finanz- und Wirtschaftskrise gewachsenen Herausforderungen erkennen. Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Probleme werden in dem vorgelegten Haushaltsplan nicht angegangen, im Gegenteil: die Linie der letzten Jahre, in denen es kontinuierlich versäumt wurde, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und entsprechende Prioritäten im Haushalt zu setzen, wird damit fortgesetzt.
Die Wirtschaftsleistung des Saarlandes ist im vergangenen Jahr überdurchschnittlich gesunken. Während bundesweit das Minus des Bruttoinlandsprodukts bei 5,0 % lag, hatte das Saarland mit einem Minus von 7,9 % einen besonders drastischen Rückgang zu bewältigen.
Im Bundesvergleich hat das Saarland weiterhin einen hohen Anteil prekärer Beschäftigung zu verzeichnen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gezwungen im Niedriglohnbereich zu arbeiten. Sie sind arbeitsrechtlich nicht geschützt und trotz Arbeit auf Unterstützung angewiesen, da ein Existenz sicherndes Einkommen in diesen Arbeitsverhältnissen nicht gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Sozialstudie belegen: die Zahl derjenigen, die im Saarland trotz Arbeit arm sind, ist erschreckend hoch: Fast 23.000 Menschen im Saarland sind trotz Job auf Arbeitslosengeld II angewiesen, knapp 50.000 Arbeitnehmer im Land von Armut bedroht („Einkommen unter der Armutsrisikogrenze“).
Das Saarland liegt im Bundesvergleich auch bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zurück.
Der vorgelegte Haushaltsplan spiegelt die Konzeptlosigkeit der Landesregierung wider und schafft nicht die notwendigen Rahmenbedingungen, um das Land aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht wieder voranzubringen.
Der prognostizierte Anstieg der Arbeitslosigkeit im Saarland auf 45 bis 50.000 sowie die damit verbundene weitere Zunahme und Verfestigung der strukturellen Arbeitslosigkeit erfordert die Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors, der Langzeitarbeitslosen eine neue berufliche Perspektive in einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eröffnen soll, und sicherstellt, dass gesellschaftlich notwendige und bislang brach liegende Aufgaben erfüllt werden.
Die defizitäre wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Situation im Saarland ist auch auf das Fehlen eines industriepolitischen Konzeptes zurückzuführen, das die Schlüsselindustrien des Saarlandes – Automobil, Energie, Stahl und Maschinenbau – stärkt und die Chancen einer überfälligen ökologischen Neuorientierung besser nutzt.
Zur Verbesserung der Einnahmesituation des Landes sind bundespolitische Initiativen wie die Einführung einer Vermögenssteuer unerlässlich. Dadurch würden zusätzliche Einnahmen akquiriert, um die notwendigen Investitionen in Bildung, Arbeit und Wirtschaft sowie soziale Gerechtigkeit finanzieren zu können.
Der Landtag fordert die Landesregierung im Einzelnen zu folgenden Maßnahmen auf:
Öffentlicher Beschäftigungssektor
Das Saarland befindet sich in einer Situation hoher und ansteigender Arbeitslosigkeit. Derzeit sind rund 40.000 Arbeitslose zu verzeichnen. Ohne Maßnahmen der Arbeitsagenturen beträgt die Unterbeschäftigung im Saarland bereits heute schon offiziell 62.000. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Saarland liegt derzeit bei rd. 10.000. Für 2010 ist mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Bislang konnte ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit durch umfangreiche Kurzarbeit vermieden werden. Es ist jetzt damit zu rechnen, dass die Kurzarbeit zurückgefahren wird und im Rahmen von angekündigten betrieblichen Neustrukturierungen Stellen – insbesondere im Bereich der Industrie - abgebaut werden. Auch ist ein vermehrter Anstieg der Leiharbeit zu befürchten. Dadurch wird auch die strukturelle Arbeitslosigkeit zunehmen und sich verfestigen. Der „Markt“ nimmt Langzeitarbeitslose immer weniger auf und es wird für eine zunehmende Zahl von Menschen immer schwieriger, eine Arbeit zu finden.
Öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet die Chance, Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle, gesellschaftlich notwendige Tätigkeit anzubieten. Unter den Hartz-Gesetzen ist öffentlich geförderte Beschäftigung allerdings zur massenweisen Einrichtung von Ein-Euro-Jobs verkommen. Ein-Euro-Jobs bieten für Erwerbslose keine Perspektive. Deshalb sollen Ein-Euro-Jobs abgeschafft und stattdessen öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Diese müssen im Gegensatz zur bisherigen Praxis sozialversicherungspflichtig, freiwillig und längerfristig sein.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag des Saarlandes die Landesregierung auf, einen öffentlichen Beschäftigungssektor nach folgenden Grundsätzen zu schaffen.
· Mit dem öffentlichen Beschäftigungssektor sollen 3.000
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im öffentlichen Bereich für
Menschen geschaffen werden, die sonst kaum Chancen auf einen
Arbeitsplatz haben. Die Zielgruppe besteht vor allem aus Personen, für die
auf längere Sicht eine öffentlich geförderte Beschäftigung die einzige
Chance bedeutet, die Arbeitslosigkeit zu beenden und die Hilfebedürftigkeit
zu überwinden. Zugleich soll durch die Schaffung von
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen mit einem
Mindesteinkommen die prekäre Beschäftigung eingedämmt werden.
· Parallel zur hohen Zahl Langzeitarbeitsloser liegen in verschiedenen
Bereichen gesellschaftlich notwendige und sinnvolle Aufgaben brach. Dies
gilt insbesondere in den Bereichen der Pflegedienste, der sozialen Dienste,
der Betreuung von Kindern und Senioren, der Nachbarschaftshilfe, der
sozialen Brennpunkte und den Dienstleistungen für ältere Menschen. Die
Schaffung öffentlich geförderter Beschäftigung muss sich an der Erfüllung
dieser Aufgaben orientieren und zusätzliche Arbeitsplätze in diesen
Bereichen schaffen.
· Die Bezahlung soll sich am Tarif bzw. an der Forderung der LINKEN nach
einem Mindestlohn von 10 € in der Stunde orientieren. Der Bruttoaufwand
wird auf 1.800 € pro Person und Monat beziffert. Als Finanzierung kommt
der „Beschäftigungszuschuss“ nach § 16 SGB II in Betracht. Danach
können derartige Arbeitsverhältnisse bis zu 75 % bezuschusst werden. Die
restlichen 25 % müssen über Landesmittel aufgebracht werden. Geht man
von einem monatlichen Aufwand von 1.800 € aus, wären das bei 3.000
Arbeitsplätzen rund 16 Millionen € im Jahr.
Aktive Industriepolitik
Die Industrie ist der wirtschaftliche Motor des Saarlandes und trägt im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich zur Wertschöpfung bei. Da damit zugleich eine hohe Exportabhängigkeit verbunden ist, ist die saarländische Wirtschaft überdurchschnittlich von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Dies führt zu erheblichen Gefährdungen von Betrieben, insbesondere in dem für das Saarland besonders wichtigen Bereich der Automobilzulieferer. Gefordert ist daher eine aktive Industriepolitik mit dem Ziel, Unternehmen und Betriebe in ihrem Bestand zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
Kernelement einer solch aktiven Industriepolitik ist die Einrichtung eines regionalen Beteiligungsfonds - „Saarlandfonds“. Dadurch können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und ihre Beschäftigten im Krisenfall unterstützt und ihnen eine Zukunftsperspektive eröffnet werden. Der Beteiligungsfonds soll die Funktion eines Schutzschirms für bedrohte Betriebe haben und zugleich zur künftigen industriellen Entwicklung des Saarlandes beitragen. Seine Aufgabe besteht in der Bestandssicherung der Betriebe und der Arbeitsplätze, der Vermittlung und Vergabe von Bürgschaften, der Beteiligung an Unternehmen unter Einbeziehung der Belegschaften, der Suche nach neuen Investoren, der Unterstützung bei der Reorganisation sowie der Koordination von betrieblichen Netzwerken und Förderung von industriellen Wertschöpfungsclustern.
Der „Saarlandfonds“ ist zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungseinrichtzungen wie z.B. die SIKB. Es wird dafür ein Volumen von 20 Millionen € veranschlagt, wovon 10 Millionen € den Haushalt 2010 betreffen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln sind die Vorlage eines nachhaltigen Entwicklungskonzeptes und der Verzicht auf betriebsbedingten Kündigungen. An dem Entwicklungskonzept sind die Betriebsräte zu beteiligen, ebenso ist eine Beteiligung der Belegschaften vorzusehen.
Stärkung der Kommunen
Die Absenkung der allgemeinen Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs um mehr als 25 Mio. € ist nicht zu verantworten. Insbesondere die saarländischen Kommunen leiden seit Jahren an finanziellen Problemen: Nirgendwo sonst in Deutschland sind die Städte und Gemeinden so hoch verschuldet wie im Saarland (5403 € pro Einwohner), was zuletzt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt hat. Kassenkredite sind hier zur Dauereinrichtung geworden. Sie haben sich kontinuierlich erhöht und werden im Saarland mit 1.204 Euro pro Einwohner am intensivsten in Anspruch genommen, während der bundesweite Schnitt bei 392 € pro Einwohner liegt. Die im Zuge dieser Entwicklungen steigende Belastung durch Zinsen wird die Lage der Kommunen weiter verschlimmern.
Angesichts dieser Notlage können die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände nicht auf weitere 25. Mio. € verzichten. Durch die jahrelange Absenkung des kommunalen Finanzausgleichs mussten die Städte und Gemeinden bereits empfindliche Eingriffe in ihre Handlungsfähigkeit hinnehmen – weitere Zumutungen gefährden sie jedoch in ihrer Existenz.
Von der vorgesehenen Absenkung der Zuweisungen ist daher abzusehen. Ein starkes Saarland ist nicht mit schwachen Kommunen möglich – das Land steht in der Verantwortung, Städte, Gemeinden und Landkreise in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie benötigen dazu die finanziellen Mittel. In die Landesverfassung ist die vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag vorgeschlagene Schutzvorschrift aufzunehmen, welche durch eine finanzielle Grundausstattung die Existenz und die Selbstverwaltung der Kommunen garantiert.
Bildung ist Zukunft
Bildungspolitik darf nicht nur in Legislaturperioden gedacht werden. Eine umfassende Bildungsreform benötigt größere finanzielle und personelle Ressourcen – somit eine Bildungsfinanzierung, die Investitionen in Bildung langfristig und nachhaltig anlegt. Daher muss im Landeshaushalt eine eindeutige Priorität für Bildung erkennbar sein. Vom Ziel einer sukzessiven, erkennbaren Steigerung der Bildungsausgaben ist der vorliegende Regierungsentwurf jedoch weit entfernt. Blickt man nur auf den schulischen Bereich, beträgt der Anteil laut Berechnungen von Kammern und Verbänden nur knapp 11 Prozent des Landeshaushaltes.
Damit der Weg zum Bildungserfolg erreicht wird, müssen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehört die konsequente Verringerung der Klassengrößen ebenso wie die Erhöhung der Zahl der Lehrkräfte und die Einführung echter Ganztagsschulen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die ein längeres gemeinsames Lernen wirksam fördern. Ein frühes Aussortieren führt zu zahlreichen individuellen Fehlentscheidungen und fördert soziale Ungleichheiten, wie wissenschaftliche Studien nachgewiesen haben. Dabei gilt es, das Prinzip der Auslese endlich durch das Prinzip gezielter individueller Förderung abzulösen.
Bildungsgerechtigkeit wird immer stärker von den finanziellen Möglichkeiten der Familien bestimmt. Im Saarland wird Bildung allerdings immer noch über Gebühr bezahlt: teure Betreuungsplätze in der Kita, Schulbuchgebühren, zu hohe Ausgaben für Nachhilfe im G 8, Warteschleifen statt Ausbildung - Gebühren sind Hürden für Bildungsteilhabe. Damit werden Bildungschancen zunehmend verhindert.
Vor diesem Hintergrund setzt die Fraktion DIE LINKE im vorliegenden Landeshaushalt daher folgende Schwerpunkte:
An Grundschulen:
Gerade im Grundschulbereich steigt die befristete Beschäftigung an, es gibt kaum Perspektiven für Nachwuchskräfte und keine zusätzlichen Stellen zur Umsetzung der sog. „Kleinere-Klassen-Garantie“. Die Bedingungen für eine optimierte Verzahnung von Kindergarten und Grundschule sind nicht vorhanden – der Haushalt weist nicht genügend Personal aus. Zur Erfüllung der Anforderungen an den Grundschulen, insbesondere zur Senkung von Klassengrößen und Unterrichtsverpflichtung, zur Schaffung von Planstellen statt befristeter Verträge sowie zur Bereitstellung von Planstellen für die mobile Lehrerreserve ist eine Aufstockung um ca. 65 Stellen vertretbar. (Die „ku-Vermerke“ von 29 Stellen in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 sowie die „kw-Vermerke“ von 45 Stellen in der Besoldungsgruppe A 12 sind zu streichen.)
An Förderschulen:
Trotz eines Anstiegs der Schülerzahlen ist keine Erhöhung der Stellen ausgewiesen. Auch im Hinblick auf das Ziel des Ausbaus von Integrationsmaßnahmen an Regelschulen ist einer strukturellen personellen Unterversorgung entgegenzutreten. Zur Gewährleistung von ausreichenden Sprachfördermaßnahmen schon im Kindergarten ist das Angebot an ausgebildeten Sprachheillehrerinnen und –lehrern auszuweiten. Aufgrund des derzeitigen Mangels findet Förderunterricht an vielen Grundschulen nicht statt – die Anzahl an Förderlehrkräften ist daher angemessen zu erhöhen.
Daher sind zusätzliche 20 Stellen, u.a. zum vermehrten Einsatz an Regelschulen, zur Umsetzung von ambulantem Sprachförderunterricht an Grundschulen etc. auszubringen.
An Gesamtschulen, Erweiterten Realschulen und Gymnasien:
Die geplante Streichung von 42 Stellen an Gymnasien und von 33 Lehrerstellen an den Erweiterten Realschulen ist nicht vertretbar - vor dem Hintergrund des Bedarfs ist ein Verbleiben der Lehrerstellen „im System“ angebracht. Zur Vermeidung von befristeten Verträgen sowie des übermäßigen Einsatzes von Referendaren und Aushilfslehrkräften sind zusätzliche Planstellen (Gymnasium 10, ERS 10) gerechtfertigt.
Auch im Bereich der Gesamtschulen sind die Schaffung echter Planstellen anstelle anhaltender befristeter Beschäftigung und eine echte „Lehrerfeuerwehr“ auf den Weg zu bringen.
Dem Trend, zunehmend befristete Arbeitsverträge statt feste Planstellen für Lehrkräfte anzubieten, ist entschieden entgegenzuwirken. Damit sollen Zukunftsperspektiven aufgezeigt und Abwanderungstendenzen vorgebeugt werden.
An Beruflichen Schulen:
Besonders gravierend sind die Problem an den beruflichen Schulen. Struktureller Lehrermangel verbunden mit massivem Unterrichtsausfall kann nicht weiter hingenommen werden. Vor allem in den allgemeinbildenden Fächern, in Fremdsprachen, Religion und Sport fallen laut Verbänden im Schnitt wöchentlich 1.800 Unterrichtsstunden aus, weil die Schülerzahl seit Jahren um 3 bis 4 Prozent ansteigt und kaum zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Deshalb ist eine Trendwende dringend einzuleiten. Dazu gehört eine Aufstockung von 30 Stellen im Bereich der beruflichen Schulen, ebenso mehr Seminarstellen zur Ausbildung der Lehrkräfte sowie Beförderungsperspektiven, um die Abwanderung in andere Bundesländer zu stoppen.
Der Mittelansatz im Haushalt für eine effektive Förderung der Zweisprachigkeit im Saarland ist nicht ausreichend - hier ist Nachholbedarf festzustellen. Maßnahmen zur Steigerung der Sprachkompetenz in Kindergärten und Grundschulen sind dringend erforderlich. Ebenso sind mehr Projekte zur Ausweitung der sprachlichen Qualifikation in den Berufsschulen auf den Weg zu bringen, um die Nutzung des gesamten Arbeitsmarktes innerhalb der Großregion zu verbessern.
Bildungsfinanzierung muss zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Ländern werden. Das ist nur möglich, wenn das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich aufgehoben wird. Auf dieses Ziel hinzuwirken, ist eine wichtige Aufgabe der saarländischen Landesregierung.
Im Zuge der Abschaffung von Studiengebühren müssen die Globalhaushalte der Hochschulen, die weiterhin chronisch unterfinanziert sind, adäquat erhöht werden. Im Rahmen einer echten Qualitätsoffensive für die saarländischen Hochschulen ist ein Investitionsvolumen von 10 - 15 Millionen € zu veranschlagen.
Kultur als öffentliche Aufgabe
Kultur ist Voraussetzung für die selbst bestimmte Entfaltung des Einzelnen in einer aktiven Bürgergesellschaft. Kulturausgaben sind in Verbindung mit Bildungsausgaben Investitionen in die Zukunft. Ein gehaltvolles kulturelles Angebot steigert die Anziehungskraft einer Region auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es gehört zu den öffentlichen Aufgaben, eine Vielfalt an Kultureinrichtungen im Land und in den Kommunen vorzuhalten und zu fördern, um die Teilhabe an „kultureller Grundversorgung“ zu ermöglichen. Die im Land bereits vorhandenen Ansätze für ein „Modellprojekt Kulturpass“ müssen stärker aus Landesmitteln unterstützt werden, um Menschen mit geringen Einkommen einen kostengünstigen und Kindern und Jugendlichen einen kostenfreien Zugang zu Kultur zu ermöglichen.
Das Saarland ist nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes Schlusslicht bei den Kulturausgaben im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Hier ist eine Neuorientierung dringend erforderlich. Kulturelle Angebote in Schulen und frühkindlichen Bildungseinrichtungen müssen verstärkt und dauerhaft angeboten werden.
Mit sozial gerechter Politik der Armut im Saarland entgegenwirken
Wie die saarländische Sozialstudie zeigt, besteht im Saarland im Bereich der Armutsbekämpfung dringend Handlungsbedarf – Armutsbekämpfung ist Querschnittsaufgabe. Der Niedriglohnsektor wurde durch die Politik der Landesregierung in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Die Zahl der so genannten Working Poor ist besorgniserregend hoch. Das Risiko der relativen Armut liegt über dem Bundesdurchschnitt.
Die nachhaltige Armutsbekämpfung liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Hierfür müssen zum einen laufende Maßnahmen finanziell abgesichert, zum anderen neue Projekte gestartet werden: So sollte der in der Stadt Saarbrücken bereits beschlossene Sozialpass auch auf Landesebene eingeführt werden. Für die Finanzierung der Mittagsverpflegung in Schulen ist der Anteil des Landes auf zu erhöhen.
In der Jugendpolitik sind zusätzliche Mittel notwendig, damit die Träger der Jugendarbeit in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen. Zum einen ist der Mittelansatz für Personal- und Sachkosten zu erhöhen, um die Jugendarbeit auf ein solides Fundament zu stellen. Zum anderen müssen die Zuschüsse für Freizeiten, Wanderungen und Lager aufgestockt werden. Sie machen die entsprechenden Freizeitangebote auch für einkommensschwache Familien bezahlbar und sind somit ein wichtiger Beitrag für die Integration von finanziell schlechter gestellten Jugendlichen.
Innere Sicherheit
In den nächsten Jahren steht ein erhöhter Bedarf von Neueinstellungen bei der saarländischen Polizei an, da durch die Altersstruktur bedingt vermehrt Polizeibeamte in den Ruhestand wechseln werden. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) entsteht der Saar-Polizei eine „eklatante Personallücke“. Die derzeitige Polizei-Organisation, die aus dem Jahr 2000 stammt, basiert auf einem Personalstamm von 2.900 Beamten. Aktuell verfüge die Polizei aber nur noch über 2.700 Personen. Mit deutlich reduziertem Personalstamm müssen aber seit Jahren zusätzliche Aufgaben, etwa in den Bereichen Staatsschutz, Amtshilfe für die Bundespolizei und Wirtschaftskriminalität erledigt werden. In den kommenden Jahren wird die Personalnot der Polizei noch größer, da deutlich mehr Beamte in den Ruhestand versetzt werden als Interessenten nach absolvierter Ausbildung den Dienst aufnehmen können. Im laufenden Jahr werden erfreulicherweise 115 Kommissarsanwärter neu eingestellt. Die GdP hält 150 Neueinstellungen für erforderlich.
Mit Blick auf die Personalsituation muss die aktuelle Organisation der Polizei in allen Bereichen, auch einzelne Dienststellen, kritisch überprüft werden, um mehr Personal vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Dies alleine reicht aber nicht aus, um die Personallücke, die zu einer Sicherheitslücke wird, auszugleichen. Daher soll die Einstellungsquote von Anwärtern in den Polizeidienst mindestens der Zahl der ausscheidenden Beamten (Ruhestand, vorgezogener Ruhestand, Ausscheiden aus anderen Gründen) entsprechen.
Neue Energien
Es muss ein sozial gerechter und nachhaltiger Plan für die Nutzung und Förderung der neuen Energien entwickelt werden, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und gleichzeitig die Chancen der ökologischen Energieerzeugung bestmöglich nutzt.
Die Energiepolitik muss auf den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien setzen. Wasser, Wind, Biomasse und Erdwärme können unendlich viel Energie liefern. Ihr Potential ist unerschöpflich. Ihre positiven Effekte wie Umweltentlastung, Ressourcenschonung und höhere Versorgungssicherheit sprechen ebenso wie die von ihnen ausgehenden Impulse für neue Beschäftigungsmöglichkeiten für sich.
Die Energiepolitik muss sich dabei an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie an den besonderen regionalen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Landschaftsgestaltung ausrichten. So ist das Saarland sehr dicht besiedelt und hat nur noch wenige Freiflächen. Die Grünlandflächen wie Blumenwiesen, Viehweiden, Pflegeflächen und Nasswiesen erfüllen vielfältige unverzichtbare Funktionen im Hinblick auf die Naherholungseffekte, die biologische Vielfalt und die Absenkung von CO2. Sowohl aus ökologischen Gründen als auch im Hinblick auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sollten diese Grünland- und Ackerflächen möglichst erhalten bleiben. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sollen alternative Flächen genutzt werden, soweit dies möglich ist. Der grundsätzlich zu begrüßende und weiterhin zu fördernde Ausbau der Photovoltaik-Anlagen sollte zum Beispiel statt auf den Grünflächen auf Dächern von Industriehallen und –anlagen vorgenommen werden.
Der Bau von Windkraftanlagen muss im Hinblick auf die Auswirkungen der Lärmbelästigung, des Infraschalls und Schattenwurfs unter Berücksichtigung von Mindestabständen zur Wohnbebauung erfolgen. Es muss dabei der tatsächliche Nutzen aus ökologischer und ökonomischer Sicht geprüft werden.
Beim Anbau von Bioerdgas gilt es zu berücksichtigen, dass die eingesetzte Vergärungstechnik die Verwendung regionaler Bioabfallstoffe ermöglicht und der Maisanteil bei der eingesetzten Biomasse nicht höher als 20 % liegt.
Sparpotenziale nutzen – Einnahmen erhöhen
Der Haushaltsplan weist eine Reihe von Sparpotenzialen aus, die es zu nutzen gilt. So wären der Verzicht auf den Erweiterungsbau des Fraktionsgebäudes und auf die Erhöhung der Personalmittel der Fraktionen auch in die Öffentlichkeit gerichtete Signale für einen sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Unbedingt zu kürzen sind die zum Teil recht üppigen Mittel der Selbstdarstellung der Regierung, die unter den verschiedenen Titeln der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation firmieren. Gleiches gilt für die Aufstockung der Ministerialapparate. Darüber hinaus schlägt die LINKE eine globale Minderausgabe in Höhe von 1 % der gesamten vorgesehenen Ausgaben vor, was annähernd 60 Millionen € bringen würde.
Gleichzeitig ist jedoch auch klar, dass der saarländische Haushalt allein über Einsparungen nicht saniert werden kann. Notwendig ist vielmehr eine Steigerung der Einnahmen. Dies ist nur möglich, wenn das Steuersystem sowohl sozial gerechter gestaltet als auch so umgestaltet wird, dass die Einnahmen für die Länder und Kommunen erhöht werden. Wir halten daher die Wiedereinführung der Vermögenssteuer nach den Vorschlägen der LINKEN („Millionärssteuer“) als dem einzig wirksamen Mittel für unabdingbar.
B e g r ü n d u n g
Erfolgt mündlich.