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Der Landtag wolle beschließen:Artikel 1Änderung des VergnügungssteuergesetzesDas Vergnügungssteuergesetz vom 22. Februar 1973, in der Fassung vom 22. April 1993 (Amtsbl. S. 496), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), wird wie folgt geändert:1. § 14 Absatz 2 erhält folgende Fassung:„(2) Der höchstzulässige... Mehr...