Die Linksfraktion im Landtag des Saarlandes wird einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Sparkassen des Landes verpflichtet, für alle Menschen Girokonten auf Guthabenbasis zu eröffnen. „Dies würde die Situation von Menschen mit wenig Einkommen, wie Hartz-IV-Empfänger, verbessern“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Prof. Dr. Heinz Bierbaum. „Wenn jemand seine Bankverbindung verliert oder gar nicht erst erhält, so bedeutet das für den Betroffenen wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung, da diese Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen sind. Durch Zusatzkosten für Baranweisungen entstehen ihnen auch noch finanzielle Nachteile. Das wollen wir ändern.“
In zahlreichen Bundesländern seien die Sparkassen zur Giro-Kontoführung verpflichtet, im Saarland bisher nicht. „Diese Lücke wollen wir schließen.“
Zwar bieten die saarländischen Sparkassen bereits für Schüler, Auszubildende oder Studenten kostenfreie Kontoführung an und nehmen dadurch Rücksicht auf deren geringe Einkommenssituation. „Aber ähnlich ergeht es eben auch vielen Rentnern, Beziehern von Grundsicherung und Sozialhilfe.“ Die Sparkassen haben einen öffentlichen Auftrag und daher sei ein Sozialtarif für diese Kundengruppen notwendig.