Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung des Saarlandes auf, sich im Bundesrat für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zunächst 10 Euro mit dem Ziel einer mittelfristigen
Anhebung auf 11,50 Euro;
- Stabilisierung des derzeitigen Rentenniveaus mit dem Ziel einer mittelfristigen Wiederanhebung auf
53 Prozent sowie Rückabwicklung der sogenannten Riesterrente und deren Überführung in die
gesetzliche Rente;
- Einführung einer solidarischen Mindestrente für Geringverdienende in Höhe von 1.050 Euro.
B e g r ü n d u n g :
Immer mehr Menschen im Saarland beziehen Renten, die zum Lebensunterhalt nicht reichen: Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter ist laut Statistischem Landesamt in den letzten fünf Jahren um 31 Prozent gestiegen. Die Ursachen liegen neben der Absenkung des Rentenniveaus in einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik: Der Rückgang der Vollbeschäftigung zugunsten von lückenhaften Erwerbsbiographien, Langzeitarbeitslosigkeit, Leiharbeit, zunehmender Teilzeitbeschäftigung und Mini-Jobs führen dazu, dass im Arbeitsleben immer weniger Rentenansprüche erworben werden, die ein auskömmliches Leben im Alter gewährleisten. Selbst der Mindestlohn schützt in seiner derzeitigen Höhe nicht vor Altersarmut: Bei einer Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden müsste er laut Auskunft der Bundesregierung heute bereits 11,50 Euro betragen, damit nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung erreicht wird. Notwendig sind daher Maßnahmen zur Erhöhung des Mindestlohns und zur Wiederanhebung des Rentenniveaus, um Altersarmut wirksam entgegentreten zu können. Die Landesregierung wird aufgefordert, in diesem Sinne auf Bundesebene aktiv zu werden.