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1. Als Einkommen werden allgemein im SGB II Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen bezeichnet (§ 11 Abs. 1 SGB II). Beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt es sich um einen besonderen Fall des Einkommens. Einkommen aus Kindergeld wird ausdrücklich als... Mehr...
Vorbemerkung: Alle Bundesländer – auch das Saarland – haben im Dezember 2010 mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ geschlossen, der im Januar 2011 in Kraft getreten ist. Darin wurde vertraglich festgelegt, dass ein Prozent der Schulrechner mit Hilfe... Mehr...